Neutraublinger Ausgabe
Herausgeber: Franz und Marianne Häring
Stand: 2021-12-27 13:31:18 UTC
Abschrift aus:
Anton PAULUS
„Chronica Burglengenfeldensis.[1] ex verdicis indiciis composita … anno 1856"
(handschriftliche Chronik des Burglengenfelder Rentamtsgehilfen Anton Paulus, 1856 ff., Stadtarchiv Burglengenfeld/Opf. Volkskundemuseum Burglengenfeld) (I).[2] Chronica Burglengenfeldensis ex veridicis indiciis composita ab Antonio Paulus in manuscriptum auctoris incentum anno 1856.
Einlegeblatt der Stadt Burglengenfeld
Das älteste, handschriftliche Geschichtsbuch der Stadt Burglengenfeld mit 750 Seiten und zahlreichen Illustrationen wurde von dem Rentamtssekretär Anton Paulus im Geist der Romantik und Altertumsbegeisterung verfasst. Im Jahr 2004 restaurierte Gabi Kleindorfer, Vilsheim bei Landshut, das Buch im Auftrag der Stadt Burglengenfeld.
Paulus' "Chronica" ist für die ältere Stadtgeschichte (z.B. die vier Urhöfe, das Landrichteramt, die Flintensteinfabrik im Almenhof, Wochen- und Jahrmärkte, die Wasserleitung und das Spital, Handwerk und Gewerbe), aber auch für die Ereignisse zu seiner Lebenszeit eine unschätzbar wichtige Quelle. Besonders die bürgerlichen Vereine des 19. Jahrhunderts interessierten ihn (Liederkranz, Kriegerverein, Kath. Gesellenverein u.a., Theater, Maskenzüge und Sedansfeinern), daneben aber auch ungewöhnliche Vorkommnisse, Feuersbrünste und Kriminalfälle.
Fast 30 Jahre lang arbeitete Paulus an seiner "Chronica Burglengenfeldensis", bis hin zu der seinerzeit überaus umstrittenen "Eisenbahnfrage" in den 1870er Jahren.
Vorwort der Editoren der Neutraublinger Ausgabe
Am 21. Oktober 2020 erschien in der Süddeutschen Zeitung ein Artikel Verwaltung, Vergnügen und Verbrechen über eine handschriftliche Chronik, die im 19. Jahrhundert von einem königlichen Rentamtsgehilfen in der bayrischen Kleinstadt Burglengenfeld verfasst worden war. Die Universitätsbibliothek Regensburg hat das brüchig gewordene Unikat digitalisiert und zusammen mit einer Transkription in leicht lesbarer Druckschrift allgemein zugänglich gemacht.
Beim Schmökern in der Chronik fanden wir immer mehr interessante und auch humorvolle Passagen. Die Lektüre fesselte uns mehr und mehr. Wir stellten auch fest, dass der Text in vielen Teilen unübersichtlich war: Tabellen waren lange Fließtexte mit vielen Leerzeilen, der Zusammenhang war nicht leicht zu ersehen. Die Struktur des Dokuments war nur rudimentär zu erkennen, einzelne Kapitel und Unterkapitel konnten nur schwer wiedergefunden werden.
Wir wünschten uns, der Text sollte leicht lesbar sein, Tabellen und Listen sollten als solche angezeigt werden und ein verlinkter Inhaltsbaum sollte Überblick geben. Da ich aktuell mit Textformaten und digitalen Werkzeugen zur Verwaltung und Konvertierung verschiedener Formate beruflich in Berührung war, baute ich eine kleine Werkzeugkiste zusammen, mit der die Chronik leicht formatiert und automatisch in verschiedene Formate konvertiert werden konnte. Die ersten Ergebnisse können Sie auf dieser Seite abrufen.
Bei der Aufbereitung der Chronik versuchten wir, möglichst nah am Original zu bleiben. Die Orthografie blieb unverändert. Die Interpunktion wurde nur dort geändert, wo es der Übersicht zugute kam, z.B. bei Kapitelüberschriften oder Aufzählungen. Wo es nach unserer Auffassung der Intention des Verfassers entspricht, haben wir auch Gliederungspunkte oder andere strukturbildende Elemente eingefügt; diese wurden in runde Klammern gesetzt.
Wir wünschen allen Lesern viel Vergnügen bei der Lektüre dieses einmaligen Zeitdokuments.
Neutraubling, im November 2020
Franz und Marianne Häring
Rechtliches / Lizenz
Der Verfasser des Originalwerks ist vor weit über 100 Jahren verstorben, damit ist das Werk frei von Lizenzauflagen.
Die Digitalisierung wurde von der Universitätsbibliothek Regensburg durchgeführt. Von dieser Seite wurde uns zugesichert, dass keine Auflagen bezüglich der Veröffentlichung einer aufbereiteten Ausgabe bestehen. Die Transkription wurde vom Volkskundemuseum Burglengenfeld durchgeführt. Von dort haben wir die Zusage erhalten, dass eine nicht-kommerzielle Herausgabe und Veröffentlichung ohne Auflagen erlaubt ist.
Das Anzeigen und Herunterladen des Werks in den angebotenen Formaten ist für nicht-kommerzielle Zwecke erlaubt. Eine Weitergabe in veränderter oder unveränderter Form ist nur dann erlaubt, wenn das Verbot der kommerziellen Verwendung weitergegeben wird.
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Vorrede
Die Geschichte meiner Vaterstadt nieder zu schreiben, den Jetztlebenden die Freuden und Leiden, dann Gebräuche und sonstigen Zufälle Ihrer Ur- und Ur-Urgroßeltern zu erzählen, war um so mühevoller, als diese Stadt nicht die mindesten Verifications-Belege.[3] in ihren Archiven besitzt, und alles hieher relevante von weiter her erholt, wo aber auch dieses unzulänglich war, die Tradition zu Hilfe genommen werden mußte.
Es mag wohl manches in diesen Blättern enthalten sein, das dem nach statistischen, rein historischen Abhandlungen suchenden zu kleinlich erscheint; doch vergißt ein solcher bei Schätzung dieses Werkes ganz und gar die Absicht des (orig.vorrede-III) Verfassers, welcher - Verdienste um die Geschichte und Ruhm in der Literatur sich zu erwerben – diese mühevolle Arbeit nicht unternahm, sondern lediglich, wie schon eingangs bemerkt, dem schlichten Bürger in gewöhnlicher verständlicher Sprache zu erklären, wie seine Voreltern gelebt, was sie erduldet und angenehmes erfahren, - und was der Unbetheiligte als Lapalie bekrittelt, das findet mancher hier geborene mit dem ihm von seinen Ahnherren oder Großmutter erzählten im Einklange und um so mehr interessant, wenn die hier besprochenen Personen, Orte und Begebenheiten einstmals seiner eigenen Verwandtschaft angehörten. Ich beginne somit unter dem Vorsitze der drei Räte:
-
"Bleib treu der Urkunde"
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"Prüfe die Fama.[4]"
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"Sei unparteiisch im Urteile"
Der Verfasser.
Urchronik
In der Nähe der meisten Städte Deutschlands, deren Ursprung sich in die Zeit verliert, wo noch keine Chroniken geschrieben wurden, findet man eine Veste oder ein Schloß auf dem höchsten Punkte der Gegend und darum, sie beherrschend, angelegt. Wahrscheinlich entstanden diese Städte durch den Anbau der Lehenspflichtigen oder Knappen des ersten Besitzers einer solchen Burg; später blieben diese festen Plätze als Schirm der unbewehrten Bürger, oder als Zwingburgen der Widerspenstigen.
In jene Zeit muß auch die Erbauung unserer Burg fallen, denn nicht der entfernteste Nachweiß Ihrer Gründung ist bis jetzt gefunden. Stattdessen tritt nun die Sage ein, und diese - spricht folgendermaßen:
Die Burg gehörte einst zu den Gütern des mächtigen Dynasten im Nordgau, Fridrichs von Petendorf, Lengenfeld und Hopfennohe.[5]; er residierte hier bis zu seinem Tode, welcher anno 1119 erfolgte. Auf dieser seiner Burg ward ihm eine Tochter geboren namens Hedika / : Heilikam:/ welche, mit dem Pfalzgrafen Otto IV. zu Scheyern vermählt, Mutter Ottos des Großen, Herzogs von Bayern geworden.
Dieser auf Geschichte gegründeten Sage stimmt auch bei, Johann von Falkenstein.[6] antiqu. Nordgav. P.2 D 6 Abschr. 14 pag. 324, dann Prof. Schwarz, welcher zu Altdorf die bestehende Geschlechtsfolge entworfen hat.
Aventinus hingegen nimmt in seiner bayerischen Chronik eine andere Besitz- und Geschlechtsfolge an, in dem er lib. IV. pag. 339.[7] sagt, daß dieses Burglengenfeld König Lauther/:Lothar:/ in Bayern, Kaiser Ludwigs Sohn, seinem Vettern den Söhnen des Pipini, benamtlich Bernard, Pipin und Herprecht, deren Großvater Bernard, weil er sich gegen den Kaiser Ludwig gesetzet, in einer zu Aachen anno 800 von Fürsten und Ständen gehaltenen Versammlung/: deren Inhalt nach dem Zeugnisse Aventins ordentlich beschrieben im Kloster Tegernsee aufbehalten gewesen sein soll:/ seiner Länder entsetzt und ihm anno 818 die Augen ausgestochen wurden, samt noch einigen Örtern in dem Nordgau zwischen den Flüssen Regen, Naab und Vils eingeräumt habe, welche sodann Grafen von Lengenfeld genannt wurden, weil sie nach dem Falle Bernardi, Pipini Italiae et Bavariae Regis anno 814 der Gestalt mit verfallen sind, das dieselben aller Länder entsetzt wurden.
Johann von Falkenstein aber meint, daß durch diese Grafen einst jene, so von Kaisers Caroli M. ältesten Prinzen Pipin abstammen, von welchem dessen Urenkel Bernard auf das Nordgau soll gekommen sein und zu Lengenfeld dortmals als ein Graf gewohnt haben soll, (orig.pag.003) verstanden sein, sondern diese seien andere Grafen, die zu Lengenfeld gewohnt haben, von welchen man weiß, daß Sigena, eine Witwe des Grafen Viperti I., Herrn von Balsamia und Tochter Goswins des Grafen von Lippe, Friedrich Grafen von Lengenfeld heiratete.
Nun ist bisher nur die Sprache von der Burg, da es eine Stadt noch nicht gegeben, denn die Fama sagt:
Um jene Zeit waren im Tale zwischen drei Bergen 4 Bauerngehöfte gelegen, je zu zweien getrennt durch den Fluß, die Naab genannt; - der eine, er lag am Fuße eines baumlosen Berges /: Kreuzberg:/ am linken Ufer des Flußes, und hieß "Rauscherhof" /: Zaschka:/ sein visavis über dem Wasser auf einer breiten Ebene hieß "Wiedenhof“ /: zur Zeit noch :/ er lag in der Mitte des Tales, ringsum frei.- Der dritte - er lag nicht fern vom erstgenannten am südlichen Fuße des Burgberges und hieß "Almerhof" /: zur Zeit noch:/ - der letzte lag über der Naab am rechten Ufer gegen 600 Schritte ober der Wieden, der "Thurnhof“ /: Weber Schlafer in der Vorstadt :/ die Burg lag ihm gegenüber gen Osten.
Dies war die Bevölkerung des Orts zu Zeiten Friedrichs Grafen von Lengenfeld, der anfangs sich Knappen und Knechte zu 100 im Burghof gehalten, deren Gehäuse.[8] rings der Burgmauer von innen wohl angebracht gewesen sind. Später gestattete ihnen der Herr, sich am Fuße (orig.pag.004) des Berges anzusiedeln und schenkte ihnen zur Gewinnung Ihrer nötigen Nahrung mehrere Morgen öden Grundes, die sie gegen Entrichtung eines geringen Leibzinses bebauen durften. Diese Grundstücke nannte man Mannschaftsgründe, und behielten mehrere davon den Namen bis zum heutigen Tage, auch durften solche nicht vom Haus wegkommen. Nach dem Tode des genannten Besitzers kam die Burg nebst den dienstpflichtigen Ansiedlern durch die Erbtochter Heilika, Gemahlin Ottos IV. in den Besitz des Hauses Bayern. Über Ludwig den Strengen wurde der Ort Lengenfeld schon zum Markte erhoben und dahin, das Vicedomamt verlegt / vide Attenkofer beir. Gesch. pag. 222. Von nun an schweigt die Tradition bis zum Jahr 1504, in welchem Jahre der Ort von den Böhmen erobert und das Schloß ausgebrannt wurde.
Der Friede von Kostnitz.[9] brachte anno 1507 mit dem oberbayerischen Nordgau auch das Lengenfeld unter die Herrschaft der Herzöge von Pfalzneuburg, Ott-Heinrich und Philipp, welche sich in den ersten Jahren des neugeschaffenen Herzogtums Neuburg öfters im fürstlichen Schloße zu Lengenfeld aufhielten, auch wurden die ersten neuburgischen Landtage allda abgehalten. /: Oesele Script. rev. Coic. II pag. 750, 389 et 137.
Der Vormünder Pfalzgraf Friedrich trat nun die Regierung den beiden Prinzen ab, und als diese das Land und die (orig.pag.005) Regierung teilten blieb Ott-Heinrich -/- in der Stadt Neuburg an der Donau, Philipp hingegen zog mit seinem Hofstaat nach Lengenfeld, ließ die Vogtei errichten und dem ganzen Schloße eine Restauration zuteil werden. Alle Einwohner der Stadt mußten schaarwerken und soll zu jener Zeit als Taglohn für den Mann 3 Pfennige bezahlt worden sein. Zum Materialtransport wurden Esel verwendet, welche bei der Vogtei /: dem jetzigen Landgerichtsgebäude:/ ihre Stallungen hatten. Aus diesen Stallungen entstanden späterer Zeit das Haus des Siebmachers Jakob Burnikl und des Seilers Wittmann, und mußten die Besitzer in früherer Zeit lange hindurch eine Eselssteuer zum königlichen Rentamte entrichten, wie aus den alten Besitzlisten noch zu entnehmen sein soll. In diese Zeit fällt auch die Aufführung der doppelten Schutzmauern, welche von der Ringmauer der Burg bis zur Vogtei und auf der Ostseite bis zum Klingentor führten, und die den Zweck hatten, in Belagerungsfällen die Munition aus der Stadt ungehindert in die Burg schaffen zu können.
Herzog Philipp war ein schöner junger Fürst und guten Herzens. Er war überaus mildtätig gegen die Armen und wurden alle Wochen einen Tag sämtliche Armen des Marktes Lengenfeld in der Burg gespeist. Später stiftete er die sogenannte goldene Almosenpfründe, für alte Unvermögliche, welchen allwöchentlich einiges Geld verteilt wird. Die Einkünfte dieser Stiftung bestehen (orig.pag.006) in Zehnten, Gilten und Zinsen.[10], weshalb ein besonderer Verwalter aufgestellt wurde. Ferner stiftete er ein Geläute, aus 3 Glocken bestehend, für die Pfarrkirche, da aber der Kirchturm nicht fest genug gebaut war um diese Glocken zu tragen, so wurde ein eigenes höheres Glockenhaus gebaut, auf der Südhänge des Schloßberges und die Glocken innen aufgehängt. Die größte dieser Glocken hat auf einer Seite einen Schild und ein Osterlamm samt einem beinernen Kreuze, darum stehen die Worte:
Siehe, das trägt die Sünd der Welt.!
Auf der anderen Seite das Pfalzgräfliche Wappen und darunter folgende Inschrift:
Philipp von Gottes Gnaden, Pfalzgraf beim Rhein, Herzog in Ober- und Niederbeyern, der hat die Glocken auf seiner fürstlichen Gnaden Kosten gießen lassen, mit dem Hang - nach der Geburt Christi anno 1531.[11].!
Oben am Rande steht geschrieben:
Gott allein die Ehre in der Höhe, und uns Menschen auf Erden sei göttlicher Friede, darum daß der ewige Gott seinen einzigen Sohn Jesum in die Welt gesandt, welche durch den Heiligen Geist und das Wort empfangen, Fleisch und Mensch geworden, aus Maria der Jungfrau geboren, den auch sein himmlischer Vater an das Kreuz bis an den Tod für uns gegeben, abgestiegen zu der Höllen, (orig.pag.007) die Altväter erlöset, an dem 3. Tage auferstanden von den Toten, aufgefahren gen Himmel, sitzet zu der gerechten Gottes Vaters, in welchem Namen auch Gott der Vater den heiligen Geist uns zu Trost und Stärkung des Glaubens gesandt, alles aus der wunderbarlichen unaussprechlichen geliebten Liebe willen, so diese göttliche Majestät zu uns sündigen Menschen gehabt hat, und durch seines heiligen bitteren Leidens und Sterbens seines eingeborenen Sohnes von dem ewigen Tode erlediget hat, sagen wir samt allen Heiligen und auserwählten Christgläubigen Gott alle Glorie, Lob, Ehr und Dank in Ewigkeit Amen.
Laudate Dominum in Cimbalis benesonantibus, Laudate dominum injubilationibus, Omnis Spiritus laudet dominum."
Die zweite Glocke, Sturmglocke genannt, hat folgende Aufschrift:
Gott erbarme Dich unser
MDXXXVII
Sebald Hütler zu Straubing goß mich
Anno 1537
Gott sei uns gnädig, er laße uns sein
Antlitz schauen
daß wir auf Erden seine Werke erkennen.
Hiernach ist das pfalzgräfliche Wappen eingeprägt und (orig.pag.008) darunter stehen die Worte:
Philipp von Gottes Gnaden Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Ober- und Nieder-beiern, der hat die zwo Glocken auf seine fürstlichen Gnaden Kosten gießen lassen, mit dem Anfang nach der Geburt Christi 1537.
Die dritte Glocke mit dem pfalzgräflichen Wappen und der Inschrift wie vorherstehend nebst dem Ausgang:
Gedenk das Ende.
Sebald Hütter zu Neuburg goß mich
fürcht Gott und sag wohl bedacht.
Lengenfeld hatte schon als Markt verschiedene Privilegien erhalten. - So zum Beispiel setzten die Gebrüder Johannes und Sigmund, laut Urkunde de dato München am St. Lucientag anno 1462 das Bürgermeisteramt ein, wonach alle halbe Jahr oder längstens alle Jahr ein Bürgermeister aus 12 geschworenen Schöffen gewählt wurde, und fiel ihm die Gerichtsbarkeit über eine Wertschuld unter 30 Pfg. zu.
Nach einem weiteren Dokumente setzte Herzog Johannes ein Burggeding /:Burgfrieden:/ ein, wie aus nächträglich getreuer Abschrift ersichtlich:
Wir Johannes von Gottes Gnaden Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern etc. bekennen und tun Kund öffentlich mit dem Brief vor-aller-männiglich, das uns die geschworenen Bürger und die ganze Gemeind unseres Marktes zu Lengfeld (orig.pag.009) und liebgetreuen fürbracht und erinnert haben, von dem Marktes Burggeding halber, wie Ihnen solch Brief und Urkund, als Sie von unseren Eltern darüber gehabt haben, verloren und verbrunnen sind, und haben uns gebeten, -/-Ihnen dasselbig ihr Burggeding von neuem merken und zu unterscheiden, und ihnen das unseren Brief zu geben, damit sie und ihre Nachkommen, das von unserem Landgericht mit den Marktrechten zu Lengfeld im Unterschied haben, das jegliches Gericht sich das darinnen wisse zu halten. Und darauf, so haben wir uns erfahren, wie weit und fern das Burggeding gehen und sein soll, und haben ihnen einen Unterschied geben und geben ihnen Kraft dieß Briefs als hernach geschrieben steht:
Zum ersten hebt sich ihr Burggeding an zu Ende des Ackers bei dem Kreuz, das hinterwärts steht goin Kotwitz /: Köblitz:/ an den Steig, und trifft vom Kreuz herüberwärts an die Praitwiesen /: Teufelswiese, dem Herrn Baron Gise zu Teublitz gehörig:/. Von der Praitwiese gereicht es herüber an den Holenstein /: Hornstein :/ von diesem Holenstein gereichts hinauf auf den Weg, der von Saltendorf goin Roding führt. - Von Roding zu des Salbekenkreuz, von des Salbekenkreuz zu dem Kaunesbrunnen/: wahrscheinlich Ahmesbrünnerl unter dem geheimen Leiden in Rafa:/ von dem Kaunesbrunnen zu Ende des rauhen Hügels :/Kindsbügl:/ (orig.pag.010) von demselben rauhen Hügel bis hinüber der Naab zu des Kuttenauers Weingarten/: Mossendorfer Häng:/ von demselben Weingarten bis hinauf zu ende der Wolfsreuth /: Wolfsried:/ von der Wolfsreuth bis hinauf zu Ende des Bergs wieder an das Kotwitz, und alles das in dem obgenannten Gemark liegt, von Erb und Eigen, Grund und Boden, wie: das genannt ist, nichts ausgenommen, das soll mit allem Gericht für das Marktrecht gehören und nit auf das Landgericht, und ob jemand nichts zu sprechen hat oder er immer gewinnen zu solchen Gütern in dem obgenannten Burggeding, es wäre an Grund und Boden, Erb oder Eigen, der solch Recht erfahren und den Nachkommen auf dem Marktrechte zu Lengfeld das Recht ist, und nicht auf dem Landgericht, doch unentgolten uns und unseren Erben und Nachkommen und jedermann an unseren Lehenschaften und Lehengütern, die wir oder andere in dem obgenannten Burggeding und Gemark hatten. Etc.
Einen jeglichen unseren Gnad und Huld sei Urkund dieß Briefes, versiegelt mit unserem nachhängenden Gesiegel geben zu Lengfeld am St. Lucientag der Hl. Jungfrau nach Christi Geburt vierzehnhundert und danach in dem ein und zwanzigsten Jahre.
Ferner setzte derselbe Johannes unter dem Datum:
Amberg am Mittwoch nach St. Thomas 1440
3 Jahrmärkte ein, und zwar am St. Georg, St. Veit und am Sonntag vor Simoni et Judi Apostolorum, ferner alle Wochen am Echttag /: Jertag, Dienstag:/ einen Wochenmarkt, an welchen Tagen jedweder Untertan aus Lengfeld und Umgegend, jedwelche verkäufliche Ware feilhalten könnte.
Siebenundzwanzig Jahre darauf wurde den Lengfeldern auf ihr Bitten von den Herzögen Sigmund und Albrecht Gebrüdern unter dem Datum St. Johannestag Babtista des Jahres 1467, ein neuer Jahresmarkt und zwar St. Thomastag dazugestattet.
Unter der Regierung der Gebrüder Ott-Heinrich und Philipp wurde der Markt Lengenfeld in eine Stadt umgewandelt und erhielt den Namen Burglengenfeld. Das diesfallsige urkundliche Dokument sagt hierüber wörtlich folgendes:
Wir Ott-Heinrich und Philipp Gebrüder von Gottes Gnaden etc. bekennen und tun Kund, mit diesem offenen Brief: nachdem wir aus angeborenen fürstlichen Guten und Milttätigkeit, denen so sich redlicher Sachen gebrauchen, besonders unseren Untertanan unsere Gnade mitteilen und sie vor anderen zu Würden zu erheben geneigt sind, daß wir gnädiglich vorgenommen und bedacht, die gehorsamen getreuen, angenehmen Dienst, so uns unser liebgetreuen Bürgermeister, Rat und Gemeinen unseres (orig.pag.012)Marktes Lengfeld bisher untertäniglich erzeugt und hierfür tun mögen und sollen, auch daß wir Herzog Philipp eine zeitlang unsere fürstliche Hofhaltung da selbst gehabt, und derhalb mit rechtem Wissen und zeitlichen Rat gedachten Markt zu einer Stadt gemacht, und darauf priviligirt und gefreiet haben, priviligiren und freien ihn auch hiermit wissentlich in Kraft dieses Briefes, also daß er nun für und für in ewig Zeiten Stadt sein, Burglengenfeld geheißen und genannt werde, auch dieselb und darin wohnenden Bürger in unseren Landschaften auf Schießen-Erforderung, Feldzügen und sonst allenthalben wir andere unserer Städt und derselben Bürger im Fürstentum Bayern gehalten und ihnen geschrieben werden
Dazu sollen ihnen Ihre Privilegien und Confirmationen, die sie von unseren Vorfahren, den Fürsten von Bayern und uns, dieweil diese Stadt noch ein Markt gewesen ist, erlangt haben hiermit gar nichts gemindert, sondern dieselben all und jede, soviel sie denn in Gebrauch seien, nun jetzt wie anderen unserer Städte confirmiert und bestätiget sein. Wir haben Ihnen auch Ihr lang hergebrachtes Wappen von neuem confirmiert, und nach (orig.pag.013) folgender Gestalt gebessert; nämlich mit einem geteilten Schild, das obere Teil schwarz, und darin einen golden oder goldfarben Löwenkopf, mit einer roten Krone, und roten aufgeworfenen Zungen, in dem unteren Teil des Schilds einundzwanzig weiße und blaue bayerische Wecklein, darunter 3 grüne Berg, auf dem einen gegen die rechte Hand, ein mauerfarben Turm mit 3 Fenstern und einem roten Dach - zu der linken Hand auf demselben Berg einen grünen Baum, unterm Schild ein Lindwurm in seiner natürlichen Farb, darauf ein Curassier in einem goldenen oder goldfarbenen Curasse mit bloßem Haupte steht, der hat in der linken Hand den Schild vor ihm und in der rechten Hand einen Spieß, damit er den Lindwurm sticht etc etc.
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Und das zu Urkund haben wir unser gemeinfürstliches Gesiegel an diesen Brief tun henken, der geben ist (orig.pag.014) in unserer Stadt Neuburg a. d. Donau Mittwoch den fünfzehnten Tag Novembris nach Christi Geburt fünfzehn hundert und im zwei und vierzigsten Jahre.!
Kirchliche Verhältnisse und Angelegenheiten
Unter den verschiedenen Herrschern war nach jedweder Gesinnung auch unsere Stadt verschiedenen Religionsänderungen unterworfen, so daß es bald protestantisch, bald wieder katholisch wurde.
Doch war die Kirche unter dem Schloßberge /: die jetzige Pfarrkirche:/ immer katholisch geweiht, und gehörte zum Kloster Pillenhofen; den dasigen Pfarrer präsentirte auch früher hin genanntes Kloster Cud. Sancti Bernardi, und mußte derselbe jedesmal von dem Reichsstifte Kaisersheim /:Keisheim :/ aus besagtem Orden, dem er incoporiert war bestätiget werden.
Die eigentliche für Burglengenfeld gegründete Pfarrei aber, welche oben erwähnten Religionswechsel unterworfen war, lag außer der Stadt, am Gottesacker und war die Pfarrkirche dem Hl. Georg geweiht, der Pfarrhof selbst aber auf den Wiedenhof verlegt. An diese Pfarrkirche war eine kleine Kapelle angebaut, die s.g. St. Anna Kapelle, welche heut zu tage noch zu sehen, da sie wegen der St. Anna- und (orig.pag.015) Mittelmeßstiftung erhalten werden muß, die Georgskirche aber wurde im Jahre 1806 unter dem katholischen Pfarrer Neuhaus, welcher wegen seiner Furcht vor dem plötzlichen Einfall der Kirche sich nicht Meße darin zu lesen getraute, dem Boden gleich gemacht. Ihre Ansicht war zu jener Zeit wie figura zeigt.
Das Kapuzinerkloster, vormals Wohnung und Garten eines zeitlichen Benefiziaten, und derzeit Sitz des königl. Rentamtes wurde nach erhaltenen höchstlandesherrlichen Territorial-Consens de dato Düsseldorf den 1. Septbr. 1703 und nach erlangtem Consistorial - zu Ordinariatsconsens de dato Regensburg den 24. Jaener 1704 erbaut, und mußte deshalb die Stadtgemeinde Burglengenfeld an das Ordinariat Regensburg den Revers ausstellen, daß sie für denn Fall einer Ernennung eines neuen Benefiziaten, für denselben ein eigenes Haus erbauen wolle.
(orig.pag.016)Die Kirche zu diesem Kloster /: jetziger Salzstadl:/ wurde später erbaut, und erst im Jahre 1727 am 12. August zu Ehren des Hl. Antonius von Padua-geweiht.
Das Kloster und die Kirche sind erstanden aus den Beiträgen gutherziger Leute und zum Klostergarten wurden nebst dem schon bestandenen Benefiziaten-Garten ein Teil des Hofgartens /: jetziger Postgarten:/ verwendet.
Kloster und Kirche dann das Brauhaus hatten jedes für sich ein eigenes Erstehungsstadium, denn nach dem Kloster und Kirche erbaut waren, veranstalteten die Patres eine Collecte, wodurch so viel ermöglicht wurde, daß ein Brauhaus gebaut werden konnte; davon später.
Wie der hier eingelegte Plan beweist, umfaßte das Kloster in seiner ersten Zeit einen viel größeren Raum als in der Neuzeit mehr ersichtlich ist, denn alle diese hinter der Kirche gelegenen Privatgebäude, des Schreinermeisters Mader, des Drechslermeisters Demel, dann der ganze Schulgarten bis zum Garten des Kaufmanns Credy, modo Blasy, früher Kreiterscher Garten genannt gehörten zu den damaligen Klosterräumlichkeiten.
Somit war der Eingang zur Pforte des Klosters nicht da, wo jetzt das Tor zum königl. Rentamte führt, sondern an (orig.pag.017) der Stelle des maderschen Wohnhauses; Hingegen war die Sakristei, dann der Chor und das Refectorium im Vordergebäude angebracht, wo jetzt die Räumlichkeiten für die königl. Rentamtskanzlei sich befinden.
Zwischen der Kirche und der Sommersakristei über dem Dache war ein Türmchen mit der Chorglocke angebracht.
In der Blütezeit faßte das Kloster gegen 16 Patres und 9 Fratres, und wurden die Armen der Stadt wöchentlich 3 mal unentgeltlich gespeist.
In der Kirche gleich beim Eingangstor ist heute noch, wie auch auf dem Plane ersichtlich, ein großer Stein mit einem eisernen Ringe etwa 6 Schuh in der Länge und 2 1/2 Schuh in der Breite messend, zu finden, welcher bei vorkommenden Todesfällen der Klostercorporation gehoben wurde.
Dieser Stein bedeckte eine Öffnung von ungefähr 6 Fuß Tiefe, wo die verstorbenen Patres mit ihrem Wollenkleide angetan hinabgelassen und auf Brettern in die von da an nach allen Richtungen auslaufenden Grüfte geschoben und so beerdigt wurden.
Nach Aufhebung des Klosters wurde aber diese Öffnung ausgeschüttet und fest vermauert, sodaß die noch letzteren die Säkularisation überlebenden Klostergeistlichen und Brüder nicht mehr in die Kirche hinein beerdigt (orig.pag.018) werden konnten, und wurden daher einige in dem Klostergarten begraben, nachdem für sie ein Platz geweiht, der jetzige Rentamtsbeibote Bartolomäus Merl erinnert sich noch sehr gut, daß, als er zu Klosters Zeiten und nach dessen Aufhebung, Ministranten-Dienste verrichtete, die Fratres Cenus der Gärtner und Didacus der Koch, dann Pater Achazius unter dem Hügel, der sich im jetzigen Kloster - und Rentamtsgarten längs der Klingentormauer hinzieht, begraben wurden, und er selbst dabei das Rauchfaß geschwungen habe.
Erst um das Jahr 1766 war durch eine Sammlung weiterer Beiträge ermöglicht, daß ein Bräuhaus zu diesem Kloster gebaut werden konnte, und zwar an der Stelle, wo jetzt das Schulhaus steht, in dem solches aus ersterem erstanden.
Als nun alle Klöster aufgehoben wurden, hatte auch dieses kein besonderes Los, und wurden nun die Gebäulichkeiten nebst dem Garten dem öffentlichen Verkaufe unterworfen.
Dem kurfürstlichen Kastner Bukhingham wurde das Klostergebäude nebst Kirche um die Summe von 2000 f zugeschlagen von welchem es der königliche Rechnungskommissar Walk von Neuburg a/D.[12] um 5380 f wieder erwarb.
Dieser überließ nun das (orig.pag.019) Klostergebäude dem Staate zum Gebrauche für die hierher verlegte Districtstiftungsatministration und die Kirche der Stadt Burglengenfeld und einer Gesellschaft /: Kronenwirt Veitl und Gerichtshalter Paulus und einigen 30 Consorten:/ als Salzniederlagsgebäude um die Summe von 995 f.
Am 11. Februar 1833 erkaufte nun die Stadt Burglengenfeld obiges Districtstiftungsadministrationsgebäude um die Summe von 1800 f, da aber die Vertreter der Stadt erst nach dem Kaufabschluße einsahen, daß sie dieses Gebäude zu nichts verwenden konnten, überließen sie es um den nehmlichem Preis wieder dem Staate, lt. Kaufskontrakt vom 1. Oktober 1839.
Das Klosterbräuhaus, welches wie beigefügter Plan zeigt mit allen nötigen Bräurequisiten versehen war -
fiel der Gemeinde Burglengenfeld als Eigentum zu (orig.pag.020) und wurde dasselbe nebst einem Teil des ehemaligen Klostergartens zu einem Schulhause verwendet. Diese Schule wurde von der ehemaligen kurfürstlichen Landesdirektion als Musterschule erklärt, und nach den letzten Neuburgischen Landtagsakten vom Jahre 1802 sind aus dem Erlöse der aufgehobenen ständischen Klöster Ober- und Frauenmödlingen in Niederösterrreich zur Errichtung eines zweckdienlichen Arbeitsinstituts und einer Feiertagsschule in der Stadt Burglengenfeld 40.000 f bestimmt worden.
Dieses Geld gelangte aber nicht an seinen Bestimmungsort, sondern floß in bocksledernen Gewissenssäcke des damaligen Parlamentariers Herrn Grafen von Reisach. Das Geld wurde richtig ausbezahlt, das beweisen sämtliche Landtagsverhandlungen vom Jahr 1802, doch kam Burglengenfeld kein Heller zu Nutzen.
Ob nun Reisach die 40.000 f allein für sich behielt, oder mit dem St… sich darin teilte, konnte nicht mehr erlandtagt werden, obwohl man sich später einige Mühe gab, davon wieder zu sprechen, wie folgende Abschrift eines Landratsverhandlungs-Protokoll beweist:
Protokoll Über die Verhandlungen des Landrates im Regenkreise des Königreichs Bayern anno 1832/33
Zweite Sitzung Regensburg, den 26.02.33
In dem pfalzneuburgischen Landtagsabschiede vom 10.Juni 1802 wurde unter anderem auch bestimmt:
"9. ist auf den von dem Landtagsausschuß aus seinem Antriebe gemachten Antrag weiters bestimmt und festgesetzt worden, daß : a) Zur Errichtung eigener zweckmäßiger Arbeitsinstitute und einiger Feiertagsschulen in Neuburg und Burglengenfeld als den beiden Hauptorten, und zwar für das Unterland oder Nordgau eine Summe von - 40.000 Gulden - und für den oberen Teil der Herzogtums Neuburg eine Summe von - fünfunddreißigtausend Gulden - verwendet werden sollen.“
Hiernach wurde durch Entschließung vom 17. Oktober 1803 die Personal- und Realexigenz für die Schule Burglengenfeld reguliert und ausbezahlt bis zur Auflösung des ehemaligen Herzogtums Neuburg, und Zuteilung der Stadt Burglengenfeld an das königliche Generalkommissariat für den Regenkreis. Von nunan traten insbesondere wegen der Real- (orig.pag.022) exigenz Anstände ein; durch Entschließung vom 17. Oktober 1817 wurde sie von 232 f auf 75 f herabgesetzt und endlich im Jahre 1819 sogar der Stadtgemeinde Burglengenfeld zur Entrichtung überbürdet, und hierauf aller Vorstellungen von Seiten des hiesigen Stadtmagistrats ungeachtet bestanden. Nur aus besonderer Begünstigung sind diese Exigenzgelder für einige Jahre bis zum Jahr 1826/27 aus der Kreis- Schuldotation erhollt worden.
Der Landrat glaubt nun, daß wegen der rückständigen sowohl als für die in Zukunft vorfallenden derlei Exigenzgelder zwar die Schule zu Burglengenfeld keinen Anspruch auf ihre Entrichtung aus dem Kreis-Schuldotationsfond zu machen hat, wogegen auch feierlichst protestiert werden müßte allein desto gerechter scheinen demselben diese Ansprüche an das allerhöchste Aerar, daß den ursprünglichen für die Schule zu Burglengenfeld bestimmten Schulfonds an sich gezogen hat, zu sein, in dem:
dafür schon der schon oben angezogene (orig.pag.023) Landtagsabschied vom 10. Juni 1802 § 9 spricht
Die Zinsen von dem dort ausgewiesenen Capitale, wenn solches ausgewiesen werden müßte, weit mehr betragen würden, als für fragliche Schule wirklich verwendet wird.
Die angeregte Summe von dem Stadtmagistrate Burglengenfeld in seiner Vorstellung vom 17. Jener 1820 bereits reklamiert sofort auf diesen Fond keineswegs verzichtet worden ist.
Auch über die Klöster, die im Jahre 1802 zur Notierung der Schulen bestimmt wurden, ihre anderweitigen Bestimmungen schon vor ihrer Säkularisirung, welche anno 1803 eintrat, ausgesprochen waren, endlich
der Lehrer zu Burglengenfeld aus dem dasigen Kommunal- und Stiftungsvermögen jährlich schon 60 f in barem Gelde 1 Schäffl vier Metzen Korn und 20 Klafter Scheitholz, und überdies noch 40 f bis 50 f Schulgeld für arme Schulkinder bezieht, sohin sich leicht beurteilen läßt, daß die dasigen Schulquellen nicht noch größere Summen gestatten können.
Der Landrat glaubt daher zu dem aller unter - (orig.pag.024)thaenigsten Antrage berechtigt zu sein, daß seine Mayestät geruhen möchten, die Schule in Burglengenfeld unter Berücksichtigung der vorstehenden Gründe, die auf jährlich 75 f festgesetzten Realexigenzgelder für die Vergangenheit sowohl, als Zukunft aus der Staatskasse allergnädigst zufließen zu lassen.
/:folgend die Unterschriften :/!
Bei dieser Bewendung stehen die Aktien noch bis zum heutigen Tage, ohne daß hierauf das Mindeste geflossen wäre.
Die St. Sebastianskapelle in der Vorstadt trägt ihre Chronik in einem hölzernen blauen Schilde über der Eingangstüre, dessen Inschrift lautet: "Im Jahre 1627 wütete in hiesiger Stadt die Pest, doch auf die Fürbitte des Hl. Wolfgang befreite Gott die Stadt von diesem Übel." Als aber im Jahre 1713 die Pest mächtiger als vorher nicht blos in der Stadt, sondern auch in den nächsten Umgebungen um sich griff, so erbauten die hiesigen Bewohner zu Ehren des Hl. Sebastian, des Hl Rochus, der Hl. Rosalie und der Hl. Barbara diese Kirche und auf die Fürbitte dieser Heiligen wendete Gott gnädigst von der Stadt dieses große Übel ab.
Da dieses Kirchlein keinen besonderen Fonds besitzt, so wurden die nötig gewordenen Paramente, dann jährlich einige Messen durch Sammlungen unter den Vorstadtbewohnern bezahlt, wie es noch heutzutage geschieht.
Kreuzbergkirche
Von deren Entstehung sagt uns kein chronischer Behelf irgend relevantes, und ist nur das gewiß, daß dieselbe um das Jahr 1542 unter der Regierung Ott-Heinrichs noch nicht bestanden hat, während sich ein hohes Consistorialrescript des Bischofs Johann Theodor zu Regensburg und Freistng von 1612 vorfindet mit dem Inhalte,
Das bei dem obwaltenden und beendigten Umbau der Wallfahrtskapelle auf dem Kreuzberge die Transferierung des Gnadenbildes der Hl. Dreifaltigkeit vom Seitenalter auf den Hochaltar die Genehmigung erhalten."
Um das Jahr 1627 brach in der Stadt und Umgebung die Pest aus, und nach deren Verlauf gelobte die hiesige Bürgerschaft, alle drei Jahre zum Hl. (orig.pag.026)Grabe Wolfgangi nach Regensburg unter Begleitung der hiesigen Geistlichkeit eine Wallfahrt anzutreten, welche aber später in die Wallfahrtskirche nach Kreuzberg verlegt wurde.
Ein altes Dokument erzählt hiervon folgendes
/:Eingabe des Magistrats an Bischof Johann Theodor/:
"Euer hochfürstliche Gnaden ist ohne weiteres untertänigstes Anbringen vorhin gnädigst bekannt, wie das unsere Vorfahren und auch wir mit der gnädigsten Ratification uns auf ewig verbindlich gemacht haben, jedzeit nach Umgang 3 Jahren die Grabstädte des Hl. Wolfgang zu Regensburg processionaliter zu besuchen, und um Abseitung aller gefährlichen Leibesseuchen förderst Gott und des Hl. Wolfgang hohe Fürbitt anzustehen, mithin allda eine Wachskerzn aufzuopfern. Zu dem Ende sind Herrn Stadtpfarrer Kaspar Frank durch eine Ratsdeputation um Begleitungswillen geziemend requirieren lassen, welcher uns aber ganz unverhofft eine abschlägig Antwort mit dem Beisatz erteilen lassen, daß die Prozession am Hl. Pfingstmontag und.[13] darum seinen Fortgang nit erreichen könne, willen am Hl. Pfingsttage das Jubiläum seinen Anfang nehme, und 14 Tag dauere, folgsam er von seiner Pfarre nit abweichen.
Burglengenfeld 13.Mai 1735. Johann Michael Pirtschat, Amtsbürgermeister
Hierauf Resolut vom 16. Mai 1735
Ihr sollet solche Prozession ohne Umstände entweder in persona oder per corporatorem all-hiero begleiten.
Die Burg
Unsere so schöne mächtige Burg, das herzogliche Schloß, hatte dasselbe Los, wie so viele Ihrer Schwestern. Nach der später vorkommenden nach einem Gemälde der Vorzeit gefertigten Skizze ist die Möglichkeit gegeben, sich von Ihrer ehemaligen Stattlichkeit einen kleinen Begriff zu machen.
Es stand in ihren Mauern eine sehr schöne Kirche dem Hl. Erzengel Michael geweiht, auf deren Hauptalter das Bild von Rubens, - "Der Engelssturz" aufgehangen war.
Besonders hervorgehoben wird in einer älteren Beschreibung die Aussicht auf der Zinne, die dem Auge gestattete, bis über Regensburg und hinauf bis nach Amberg zu sehen.
An die Kirche selbst war das eigentliche herzogliche Schloß angebaut, wovon besonders der große Rittersaal hervorzuheben kommt, welcher gleich den noch bestehenden Säälen der herzoglichen Burg zu Neuburg a. d. Donau, an den Wänden mit schweren Tapeten , Stickereien ausgemacht war.
Die eigentliche fürstliche Residenz soll mittels eines unterirdischen Ganges mit der Vogtei /: dem (orig.pag.028) jetzigen königlichen Landgerichtsgebäude :/ in Verbindung gestanden haben, was besonders bei der anno 1853 statt gehabten Reparation der Landgerichtsgebäulichkeiten durch die dabei vorkommenden gewölbartig besäumten Maueröffnungen gegen den Berg hin ersichtlich gewesen sein soll. Doch anstatt diese Öffnungen in Ihrem Innern zu untersuchen, wurden dieselben ausgeschüttet und vermauert.
Den Schluß der eigentlichen herzoglichen Wohngebäude bildete der hohe runde Turm, welcher, sonderbar genug, mit einer kupfernen Kugel eingedeckt war, und worin die Glocken hingen, während man doch überall derartige Türme uneingedeckt findet.
Seiner Stattlichkeit, festem Grunde und Höhe gemäß mit anderen verglichen, mag er dem ursprünglichen Zwecke nach wohl zu Verließen oder Warten gedient haben, oder etwa beide Zwecke vereinigend der für ähnliche Burgen unentbehrliche Gefängnis- und Wartturm gewesen sein. In sein Inneres führte eine vom (orig.pag.029) Boden aus bis zu der etwa 16 Schuh hoch angebrachten Eingangstüre reichende gegen 8 Fuß breite Steintreppe. Bei der Öffnung (Anmerkung: nunmehr nach Errichtung der Erziehungsanstalt vollständig zugängig gemacht.) angelangt, findet man noch jetzt dem Fußtritte gleich von unten auf den Turm gegen 20 Fuß hoch in ein Viereck von innen aufgemauert, dessen Vorsprung gegen die Mitte hin dem Eintretenden gestattet, auf dem 3 Fuß breiten Rand, rings um die innere Turmwand zu schreiten.
Von da aus ist der Turm gegen die Höhe hin gleich der äußeren Ansicht rund aufgebaut.
Unweit der Kirche an die Ringmauer gegen nordwest angebaut war der sogenannte Cärcer episcopalis in welchem Gebäude vor dem Jahre 1617 geistliche und weltliche Beamte wenn sie sich eines schweren Vergehens schuldig gemacht, inhaftiert gehalten wurden. Später aber wurde es die Wohnung und Kanzlei des zeitlichen Kastners, worin dann im 18. Jahrundert das königliche Rentamt verlegt wurde.
Links, etwa 60 Schritte vom Einfahrtstor der Burg, wozu von der Ostseite her eine Zugbrücke über den Burggraben führte, steht der (orig.pag.030) heutzutage noch gedeckte, von unten auf in einem unregelmäßigen Dreiecke erbaute und gegen oben von der Ringmauerdachung anfangend in einem Vierecke aufgeführte sogenannte Pulver-oder schiefe Turm. Dieser Turm hatte für seine oberen Räumlichkeiten keinen anderen Eingang, als die etwa 18 Fuß hoch angebrachte Öffnung, wozu eine hölzerne Stiege führte.
Der große Getreidspeicher mit seinen 5 Böden ist jedenfalls erst später, nachdem die Hauptburg schon ausgebaut war, errichtet worden, und zwar zu dem Zwecke, welchen seit unverdenklicher Zeit sich gleichgebliebener Name bezeichnet.
Der ihm zu nächstehende breit viereckige und ganz isoliert aufgeführte ausgezackte Turm, welcher gar keine Öffnung außer einem an der Vorderseite hoch oben angebrachten Fensterloch erspähen läßt, hatte jedenfalls keinen anderen Zweck, als den zu Burgverliesen.
(orig.pag.031) Um die ganze Burg von innen lief, wie heute die Spuren noch nachweisen, ein hölzerner mit Ziegelhacken gedeckter Gang, der Mittels Schußlöcher die Aussicht in das Weite ermöglichte. Dies ist der bei allen Burgen vorkommende Verteidigungsgang, und wurde noch anno 1835 auf der Mauer ein sogenanntes eisernes Standrohr von etwa 3 Zoll Mündungsdurchmesser gefunden.
In der Mitte des Schloßhofes befand und befindet sich noch eine von großen Quadern in die Tiefe eingebaute Wasserreserve, worin die Wasserleitung sich mündete.
Diese sehr nützliche Wasserleitung lieferte in hölzernen Röhren das Trinkwasser von der Brunnmühle aus durch die Brunnfelder über die Brücke in die unter dem früheren Brückentorbogen rechts befindliche Brunnstube, worin sich das Wassertriebwerk befand, welche von da aus über den Schloßberg zur besagten Wasserreserve bei mittelmäßigem Gange in einer Stunde 1 1/2 Eimer Wasser lieferte. Diese Reserve hatte 18 Fuß im Gevierte, war von (orig.pag.032) massiven Quadern erbaut und 6 1/2 Fuß tief.
Den Eingang deckt eine Falltüre, die Röhren von der Mündung aus bis zurück an die Brunnstube waren aus Blei gegossen. Nicht weit von dieser Reserve unweit des Eingangs durch das Eisentor war ein bis zum Niveau der Naab reichender Ziehbrunnen, der zwei Eimer mittels starker Ketten in die Tiefe förderte, und scheint daß dieser Brunnen jedenfalls früher bestand ehe das Wassertriebwerk errichtet wurde.
Als die Burg ausgeräumt wurde, so warf man allen entbehrlichen Mauerschutt in diesen Brunnen, weshalb derselbe jetzt wegen Ausfüllung kaum mehr sichtbar ist.
Die kleine /: spätere Rentbotenwohnung:/ hat in der Urzeit der Burg noch nicht bestanden, sondern wurden nach einer alten Baurechnung vom Jahre 1762 unter der Regierung Karl Theodors errichtet, wie auch die auf dem eisernen Eingangstor aus starken Eisenblech erhaben getriebenen .Buchstaben noch sehr deutlich (orig.pag.033) zu erkennen geben nämlich:
CTCF /: Carl Theodor Chur Fürst :/
1761
Die Baurechnung über dieses Gebäude schließt ab mit einer Summe von 11 Gulden.
/:Vide hier die Abbildung der Burg in ihrem Urstande:/
Herzog Philipp, der diese Räume sehr lieb gewann, verließ diese Burg nur selten, und höchstens, wenn er manchmal seinen Bruder Ott-Heinrich zu Neuburg an d. Donau oder Karl V. Hoflager besuchte, und wandte viel auf Restauration seiner Residenz. Er war wie schon Eingangs bemerkt ein junger schöner Mann und von sehr mildem Herzen.
(orig.pag.034) In nachstehender, aus älteren Schriften entnommenen Beschreibung ist sein Charakter sehr gut ausgedrückt, welche wörtlich heißt:
Ott-Heinrichs Bruder, der jüngere, Pfalzgraf Philipp war anno 1504 den 12. November zu Heidelberg geboren. Seine Eltern, Pfalzgraf Ruprecht, Churfürst Philippens zweitgeborener Sohn und Elisabeth, Herzog Georgs des Reichen zu Bayern Landshut Tochter, verlor er kaum ein Jahr alt, binnen 6 Wochen nebst dem ältesten Bruder Georg, die während des bayerischen Erbfolgekriegs, wie man behauptete, zu Landshut an beigebrachten Gifte starben.
In diesem Kriege ging Herzog Georgs Schatz samt seinem Lande für die zwei jungen Waisen, deren sich ihr Oheim Friedrich als Vormund annahm, verloren.
(orig.pag.035) Durch den Kölner Spruch erhielten sie endlich anno 1505 das neuerstandene Fürstentum Neuburg a. d. Donau.
Philipp war mit seinem Bruder Ott-Heinrich teils in Neuburg teils in Burglengenfeld wohl erzogen, und anno 1516 auf die Universität Freiburg, von da nach Padua und 1523 an König Ferdinands Hoflager geschickt. Als im Jahre 1529 die Türken vor Wien zogen, warf er sich als Kommandant der Reichstruppen in die Stadt und verteidigte sie mit ausgezeichnetem Mute.
Von nunan war er öfters am kaiserlichen Hofe, erhielt im Jahre 1532 das goldene Vlies und die Stadthalterschaft in Württhemberg, woraus Herzog Ulrich vertrieben worden; als aber dieser mit Hilfe des Landgrafen von Hessen im Jahre 1534 heranzog sein Land wieder zu erobern, lieferte ihm Philipp bei Lauffen ein Treffen, wobei er in den Schenkel verwundet und das Pferd unter ihm erschossen ward. Man brachte ihn auf den Absberg, und als (orig.pag.036) auch diese Festung kapitulierte, nach Neuburg a. d. Donau, wo er langsam genaß.
Bisher hatten die zwei Brüder ihr Fürstentum gemeinsam regiert. Im Jahre 1536 aber begehrte Philipp eine Teilung, zu der Ott-Heinrich aus guten Gründen sich zwar ungern verstand, ihm jedoch den 3. Teil der Einkünfte des Landes, etwa 9.000 f jährlich zuwies.
Von nunan hielt er in Burglengenfeld Hof besuchte öfters und auf längere Zeit und mit großem Aufwande Karl V. Hoflager und dachte endlich auf eine anständige Heirat. Nach mehreren mißlungenen Anwerbungen begab er sich nach England in der Absicht, Heinrich VIII. Tochter, Prinzessin Maria, zur Gemahlin zu erhalten.
Doch.[14] eine zweimalig wiederholte Reise führte den Prinzen nicht ans Ziel seiner lang genährten Hoffnungen. Der König Heinrich starb und Philipp mußte England mit einem mäßigen Reisegeld von 4000 f verlassen.
(orig.pag.037) Während dieser letzten Reise ward Neuburg von Karl dem V. im Schmalkaldischen Kriege 1546 eingenommen, Ottheinrich, dem Philipp bereits im Jahre 1541 seinen Landesanteil mit 320.000 f binnen 6 Jahren gemachten Schulden zurückgegeben hatte, aus seinem Fürstentum verjagt und letzterem durch Plünderung ein Schaden von 30 000 f zugefügt. Philipp begab sich zwar zum Kaiser und bat um Gnade für sich und seinen Bruder, jedoch umsonst.
Diese traurige Lage vermehrte seinen Trübsinn, denn schon vor seiner letzten Reise nach England irrte er vielmal, den bittersten Gram im Herzen, in den Wäldern des Nordgaues allein und ohne Diener herum, schlief öfter in Fischerhütten oder im Walde, und klagte am einsamen Teiche um seine Marie. Nun da alle Hoffnung in England und Deutschland für ihn dahin war, zum Bettler verarmt durch das Mißgeschick seines Bruders, krank an Körper und Seele mußte er von 1000 f Jahrgehalt, so ihm (orig.pag.038) der Kurfürst in Heidelberg anwies, kümmerlich leben. Als er sich deshalb beklagte, erhielt er vom Kurfürsten ein spitziges Schreiben: Wie solcher.Brief kummen/: sagt Heinrich in seinen eigen-händigen Noten zu Philippens Trauerrede:/ und gelesen, hat mein Bruder geweint und gesagt: Ach Gott was soll ich mich einziehen, es hät Nöter, wie ich stets krank bin, ich nems ein Balbirer an, hab ich doch niemand als 6 Personen, 4 Pferde, 2 Bueben im Stall - dies Schreiben ist mein Brudern bis in sein Tod eingelegen."
Auf dem Reichstage zu Augsburg 1548 bot er wiederholt alles auf, um seinem Bruder das Fürstentum wieder zu verschaffen, konnte es aber bei dem ihm mißgünstigen Kaiser nicht bewirken und da seine Krankheit immer zunahm begab er sich nach Heidelberg und starb da selbst 44 Jahre alt, am 4. Juli 1548.
Ottheinrich selbst beschließt seine (orig.pag.039) Lebensbeschreibung mit diesen Worten:
"Ist also mein lieber Bruder selig, zeitlich davon zu reden, vor einem Fürsten elendlich gestorben, daß ich glaub, daß in ? Jahren kein Fürst nie also elendlich ist gestorben, unangesehn was ihn für Widerwärtigst begegnet ist, sondern ist in Elend und Armut gestorben, er hat weder Land noch Leut, weder Regierung verlassen, noch gehabt, ich will geschweigen weder ein Dörfl oder ein Haus darinnen er hätt wohnen mögen, daß sein Eigen gerecht wäre. Will geschweigen in was noch Bekümmernissen Anfechtung etlicher Schulden auch ander Verhindernissen, die ihm begegnet ist, zusammt solches großes Schmerzens in seiner Krankheit erlitten und seiner Geduld."
/: Diese höchst interessante und mit gleichzeitigen Noten begeleitete Lebensbeschreibung Philipps nebst dem von seinem Bruder ihm zu Heidelberg errichteten Dankmal findet man im I.ten Teil der Neuburgischen Provinzialblätter:/
(orig.pag.040) Philipps Porträt findet sich in einem Gange des herzoglichen Schlosses Neuburg an der Donau lebensgroß eingemauert, wovon Nachstehendes eine getreue Kopie ist. Auch im hiesigen Magistratsgebäude/: in der eigentlichen Magistratsratskanzlei:/ hängt ein gleiches in Öl gemalt, welches im Jahre 1857 im Monate Dezember durch Porträtmaler Burger von Regensburg wieder restauriert wurde.
Nach seinem Tode wurde die herzogliche Burg zu (orig.pag.041) Burglengenfeld durch einen Kastner verwaltet, der dann auch die fließenden Renten verrechnete und die Aktiva zur herzöglichen Administration Neuburg einsandte, doch bedeutend, wenigsten nach jetztigem Maßstabe können diese Renten unmöglich gewesen sein, da sich späterer Zeiten, etwa um das Jahr 1820 noch ein herzoglicher Befehl aus den Zeiten Ott-Heinrichs von Neuburg aus datiert vorfand, der also lautete:
Lieber getreuer Kastner.
In einigen Monaten werden wir ins Bad auf Böhmen ziehen, und auf dem Wege dahin bei dir einsprechen. Deine Kasse muß mindestens 5 Gulden stark sein, dieweil im Bade viel gespielt wird.
Nach Ausbrennung der Burg durch die Schweden im Jahre 1641, Monat Jaener und Wiedereinahme am 17. März darauf durch die Kaiserlichen und die Bayern, war die Burg eine Ruine geworden, doch standen sämtliche Gebäude; freilich sehr beschä(orig.pag.042)digt, mit ihren gehörigen Umfassungsmauern und Abteilungen an ihrem Orte, und blieben so etwa über 150 Jahre bis anno 1803 die damals aufgestellte Kastner Buckingham von der Landesdirektion Neuburg den Befehl erhielt,. die Burg mit ihren Gebäulichkeiten, und den öden Berggrund um das Schloß zu verkaufen.
Buckingham beschäftigte nun eine Messung der öden Gründe des ganzen Burgberges, welche nach Protokoll vom 8.ten u.9.ten April 1803 fünfunddreißig sechsachtel hundert entziffert mit einem Schätzungswerte von 178 f.
Doch wollte es mit dem Verkaufe nicht vor sich gehen, da sich keine Käufer vorfanden.
Im Jahre 1805 am 16. April wurde von genannter Landesdirektion das Schloss dem hießigen Magistrate unter der Bürgermeisterschaft Ehrhards und Tretters um die Summe 5000 f zum Kaufe angeboten, welcher aber nur 4300 f in zwei Fristen zahlbar zu geben sich herbeiließ.
(orig.pag.043).Es wurden nun sämtliche Gebäude der Burg durch die sachverständigen Bürger Martin Fichtl und Paul Götz von Burglengenfeld geschätzt, wodurch folgendes Resultat erzielt wurde.
-
Der runde Turm mit Kuppel 400 f
-
das eigentliche Schlossgebäude mit 2 Sälen und 3 Kellern 2000 f, die Kirche 300 f
-
Getreidspeicher mit 5 Böden 800 f.
-
der schiefe ? oder Pulverturm mit Einschluß der Dachung und der darin befindlichen Stiegengerüste 100 f.
Darauf bot jedoch der Gastwirt Valter von hier für sämtliche Schlossgebäulichkeiten eine Summe von 4500 f.
Da nun Kastner Buckingham und sein zur selben Zeit eingetroffener Nachfolger, der königliche Rentbeamte Röckl einsahen, daß sich bei solchem Kaufschillinge zur Detailverkauf der Baumaterialien noch immer etwas profitieren ließe, so vereinigten sie sich und standen in den Kauf, worauf sie mit der Arbeit begannen, sämtliche Gebäude (orig.pag.044) einzureißen, um das Holzwerk und Baumaterial an die Meistbietenden abzugeben. Der große mit Tapeten geschmückte Rittersaal, in welchem an Pfingsten des Jahres 1304 Bayerns Herzöge Rudolf und Ludwig bankierten, und wo anno 1803 und 1805 noch die Bürgertruppen /: sog. Landsturm:/ bei schlechterem Wetter, wegen Verhinderung im Freien exerzieren zu können, ihre Marsch- u. Waffenübungen abhielten, war nun in kurzer Zeit der Erde gleichgemacht; die schöne Kirche, wohin die Bewohner Burglengenfelds und der Umgebung alljährlich am Heiligen Schutzengel- und Michaelstage wahlfahrten in unabsehbaren Zügen unternahmen, und worin an diesen Tage allzeit ein solames Hochamt abgehalten wurde, sank unter den Händen der Spekulanten zu einem Schutthaufen zusammen.
Diese allmähliche Demolierung dauerte einige Jahre als mit einemmale diesem Treiben durch höchste Befehle Einhalt getan ward, indem der spätere König Ludwig der I. von Bayern, der so hohe Achtung für das (orig.pag.045) hehre erhabene Altertum in der Brust trug, noch als Kronprinz bei seinem Vater, dem damaligen König Max Joseph, den augenblicklichen Einhalt der Zerstörung des Schlosses bewirkte. Schade daß dieser Befehl zu spät erst eintrat, da die vorzüglichsten Gebäude schon zertrümmert waren. Es erschien auch zur selben Zeit der königliche Kommisar Lang, welcher die noch wichtigeren älteren Dokumente sammelte und an die Archive nach Neuburg und München beförderte. Bei Durchsuchung dieser alten fürstlichen Registratur sollen dessen Finger durch vielen Staub ganz aufgefressen worden sein.
Das vorhandene Altarbild von Rubens gemalt, den Engelssturz vorstellend, wurde vom Kronprinz Ludwig sogleich nach München abverlangt, und prangt jetzt in der königlichen Pinakothek da selbst.
Das an der Mauer gegen Nordost angebaute Gebäude /: vormals Carcer (?) epskopalis :/ wurde auf Befehl seiner Majestät restauriert, und dahin das königliche (orig.pag.046) Rentamt verlegt, die gegen Süden gelegene unter der Regierung Karl Theodors erst erstandene kleine Vogtei wurde zur Rentbotenwohnung umgeschaffen.
Die nunmehrige Ansicht, der Burgruine ist folgende:
Vergleiche man nun jene Zeichnung auf der Seite 33 oder 203, so vermissen wir freilich bedeutend viel, welches alles der Spekulation zum Opfer gefallen.
Wir finden zum Beispiel, daß die beiden Türme, der runde sowohl als auch der Friedrichsturm am Getreidespeicher, ihrer Bedachungen beraubt sind.
(orig.pag.047) Ferner fehlt der am Rentamtsgebäude gelegene kleine Eckturm gegen Westen - der Lug ins Land genannt.
Die Burg selbst mit der Kirche ist bis auf die vor dem runden Turm noch sichtbare Terrasse total abgebrochen, und findet bei sehr vielen Häusern unserer Stadt Bruchstücke dieser Burg, als steinerne Fensterstöcke, Torpfosten, Stiegenstufen etc., welche die Bürger aus diesem Abbruche sich erworben, und dahin verwendet haben; die größeren Stücke hingegen, wie z.B. Säulenfragmente, Pedestale und Krönungen wurden zum Aufbau der beiden Brückenlager verarbeitet; doch liegt noch sehr viel unter dem Schutte begraben, was nunmehr bei den durch die Besserungsanstalt vorzunehmenden Planierungsarbeiten allmählich zutage kommt.
Das Landrichtertum
Das früheste Landrichteramt in Burglengenfeld, welches seinen Sitz in der früheren Burgvogtei /: jetzigem Landgerichtsgebäude:/ hatte, bestand aus dem ehemaligen Ämtern "Regenstauf, Schwandorf, Schmidmühlen und Kallmünz" und beherrschte wie eingelegtes Verzeichnis beweiset, einen weit größeren Terrain, als das nach neuester Organisation beschrittene Landgericht. Ein unter der Landesdirektion Neuburg angefertigtes statistisches Verzeichnis vom Jahre 1768 lautet folgendermaßen: Burglengenfeld, Residenz Herzog Philippens, Sitz des Landrichteramts für Burglengenfeld, Regenstauf ,Schwandorf, Schmidmühlen und Kallmünz, dessen Amtsbezirk hält:
-
15 Quadratmeilen
-
4433 Häuser
-
5622 Familien
-
23 785 Seelen,
und produziert:
-
55752 Scheffel Weizen, (Waitz)
-
15 104 Scheffel Korn,
-
7207 Scheffel Gerste und
-
6250 Scheffel Hafer.
Verzeichnis der zum Landrichteramte Burglengenfeld gehörigen Ortschaften mit Häuser- und Seelenzahl.
Ortschaften |
Bezeichnung |
Häuser |
Seelen |
Auhof |
Einöde bei Diesenbach |
4 |
22 |
Auhof |
ditto b. Bubach |
1 |
5 |
Adlhof |
dtto. |
2 |
9 |
Unteradlhof |
dtto. |
2 |
12 |
Alberndorf |
Dorf |
11 |
56 |
Aich |
dtto. |
14 |
68 |
Armensee |
dtto. |
5 |
31 |
Altenried |
Einöde |
3 |
5 |
Aichachhof |
dtto. |
2 |
14 |
Arlesberg |
dito |
3 |
8 |
Arling |
Weiler |
4 |
26 |
Abachhof |
Einöde |
1 |
6 |
Ackerhof, ober |
dito |
1 |
9 |
Ackerhof, unter |
dito |
1 |
11 |
Angelhof |
dito, am rechten Regenufer |
2 |
13 |
Angelhof |
dito, am linken |
1 |
13 |
Almenhof |
Hofmark des Frh.v. Ekart |
1 |
10 |
Aichkreut |
Weiler |
4 |
19 |
Aichenshofen |
dito |
5 |
26 |
Altenrieth |
Einöde |
1 |
12 |
Aspach |
dito |
1 |
4 |
Adersthausen |
dito |
1 |
1 |
Aufenberg |
dito |
2 |
12 |
Appertszwing |
dito |
2 |
9 |
Abbrand |
dito |
1 |
5 |
Assing |
Weiler |
7 |
45 |
Appendorf, vorder |
dito |
2 |
10 |
Appendorf, hinter |
Dorf |
7 |
29 |
Bubach a.d.N. |
Hofmark Frh. v. Andrian |
46 |
239 |
Bubach a.F. |
Weiler |
8 |
28 |
Bubenhöh |
dito |
3 |
17 |
Burglengenfeld |
Stadt |
244 |
1290 |
Brunnmühl |
Einöde |
2 |
9 |
Büchelkühn |
Dorf |
15 |
69 |
Beyern |
Weiler |
12 |
66 |
Buchenloh |
Dorf |
8 |
33 |
Brunader |
Weiler |
5 |
23 |
Burghof |
Einöde bei Pillenhofen |
1 |
5 |
Burghof |
dito bei Hirschling |
1 |
2 |
Burgheim |
Dorf |
12 |
72 |
Baendlhof |
Einöde |
1 |
7 |
Breitenbrunn |
Dorf |
10 |
56 |
Barleuten |
Einöde |
2 |
10 |
Billmannsberg |
Dorf |
5 |
31 |
Bernardswald |
Hofmark von Stiegelheim |
50 |
298 |
Ponholz |
Dorf |
16 |
71 |
Premberg |
Dorf |
17 |
91 |
Pottenstetten |
dito |
16 |
110 |
Pettenhofen |
Weiler |
5 |
25 |
Püehl |
Einöde |
4 |
12 |
Pönnhof |
dito |
2 |
13 |
Pettendorf |
Edelsitz Frhr. von Dittmer |
21 |
109 |
Pielenhofen |
Dorf |
69 |
366 |
Preßgrund |
Einöde |
2 |
20 |
Pirkenzand |
Weiler |
8 |
39 |
Pirkenhof |
Einöde |
1 |
3 |
Pettenreuth |
Dorf |
18 |
93 |
Priesat |
dito |
7 |
41 |
Prükelsdorf |
dito |
11 |
45 |
Prüklhof |
Einöde |
1 |
8 |
Panzerihof |
dito |
1 |
3 |
Pügerlhof |
dito |
1 |
13 |
Plattenhof |
dito bei Dietidorf |
1 |
3 |
Plattenhof |
dito b. Messerskreuth |
1 |
3 |
Paltermühl |
dito |
1 |
10 |
Pickenhof |
dito |
1 |
3 |
Preischlhof |
dito |
1 |
3 |
Pirkensee |
Hofmark Frhr. v. Ekert |
28 |
156 |
Pfrauendorf |
Hofmark Grafen v. Königsfeld |
18 |
79 |
Pfraundorf, unter |
dito |
22 |
10 |
Puchhof |
Einöde |
1 |
3 |
Prukhof |
dito |
1 |
5 |
Pielsheim |
Hofmark Frhr. v. Andrian |
28 |
122 |
Piessenberg |
Einöde |
1 |
4 |
Pinkenhof |
dito |
2 |
16 |
Kallmünz |
Markt |
109 |
845 |
Krain |
Weiler |
5 |
37 |
Kreuzbügl |
Einöde |
1 |
9 |
Krumbach |
Weiler |
6 |
33 |
Krummlengenfeld |
Weiler |
4 |
26 |
Klardorf |
Dorf |
9 |
37 |
Krondorf |
Dorf |
26 |
127 |
Kunstorf |
Weiler |
5 |
28 |
Kay/:Ziegelhütte:/ |
Einöde b. Burglengenfeld |
1 |
3 |
Katzenhüll |
Weiler |
3 |
16 |
Kastenhof |
Einöde |
1 |
8 |
Katstorf |
Dorf |
17 |
79 |
Kager |
Einöde |
1 |
7 |
Krempelschlag |
dito |
1 |
5 |
Kirchenbuch |
Weiler |
5 |
36 |
Krachenhausen |
Dorf |
15 |
64 |
Kästersdorf |
Einöde |
2 |
13 |
Kirnberg |
Weiler |
5 |
23 |
Kirnberg |
Einöde |
1 |
4 |
Krippersberg |
dito |
2 |
8 |
Kalutzen |
dito |
1 |
3 |
Kühethal |
dito |
2 |
14 |
Karm |
dito |
4 |
16 |
Kirchberg |
Weiler |
7 |
44 |
Kronstetten |
Dorf |
11 |
43 |
Köblitz |
Einöde |
1 |
13 |
Kappel |
Weiler |
3 |
15 |
Kreßthal |
Einöde |
2 |
14 |
Katzheim |
Weiler |
3 |
18 |
Kirchenödenhardt |
Hofmark Frhr. v. Rummel |
28 |
140 |
Koeßl |
Dorf |
7 |
38 |
Kürn |
Hofmark Frh. v, Stingelheim |
58 |
345 |
Karlstein |
Hofmark Frhr. v. Drechsl |
27 |
131 |
Kreuth |
Einöde |
1 |
7 |
Klapfenberg |
Hofmark Frhr. v. Drechsl |
8 |
45 |
Ziegelhütte |
Einöde |
2 |
10 |
Zielheim |
Dorf |
17 |
85 |
Zarr |
Edelsitz des Ttl. v. Fleischmann |
1 |
2 |
Zinneberg |
Einöde |
1 |
6 |
Zugmühl |
Einöde |
2 |
4 |
Dirnau |
dito |
1 |
7 |
Dachelhof |
Dorf |
16 |
82 |
Deglhof |
Einöde |
1 |
8 |
Dögghöf |
Weiler |
3 |
10 |
Dinau |
Dorf |
18 |
88 |
Dallakenried |
dito |
9 |
51 |
Dißlhausen |
dito |
4 |
13 |
Duggendorf,groß |
dito |
29 |
157 |
Duggendorf,klein |
Weiler |
3 |
17 |
Dornau |
Dorf |
6 |
28 |
Dettenhofen |
dito |
10 |
67 |
Duklstein |
Einöde |
3 |
22 |
Dietldorf,unter |
Hofmark Frhr. v. Taenzl |
35 |
186 |
Dietldorf,ober |
Einöde |
3 |
22 |
Dauching |
Weiler |
6 |
32 |
Diesenbach |
Dorf |
12 |
87 |
Dietersweg |
dito |
13 |
43 |
Diernberg |
Einöde |
1 |
6 |
Dauersdorf |
Dorf |
6 |
28 |
Trummelhausen |
dito |
8 |
42 |
Traydenlohe |
Weiler |
5 |
24 |
Trischlberg |
dito |
5 |
24 |
Thurnhof |
Einöde |
1 |
8 |
Teublitz |
Hofmark des Ttl. v. Koch |
43 |
232 |
Traidendorf |
Hofmark Ttl. v. Axthalb |
21 |
159 |
Thalhof |
Einöde |
2 |
14 |
Thall |
Dorf |
12 |
80 |
Thanhausen |
dito |
12 |
71 |
Trackenstein |
Hofmark Frh. v. Drechsl |
13 |
93 |
Teufelsmühl |
Einöde |
1 |
3 |
Engelbrunn |
Weiler |
3 |
18 |
Eglsee |
Dorf |
7 |
48 |
Etsdorf |
Einöde |
3 |
16 |
Eißlberg |
Einöde |
2 |
10 |
Eybrunn |
Weiler |
6 |
20 |
Ebenweiß |
Einöde |
3 |
18 |
Einigbrunn |
Weiler |
3 |
20 |
Eigenhof |
Einöde |
2 |
15 |
Eitlbrunn |
Dorf |
39 |
164 |
Edelhausen |
Hofmark Ttl. Fraiv. Hofmühlen |
9 |
47 |
Epfenthann |
Einöde |
3 |
18 |
Eichelberg |
Weiler |
7 |
38 |
Eichlmühl |
dito |
3 |
10 |
Elendshalbstraß |
Einöde |
1 |
7 |
Elendbaumgarten |
dito |
1 |
5 |
Elend |
dito |
1 |
3 |
Elmau |
dito |
1 |
8 |
Elbogenmühl |
dito |
2 |
8 |
Eberhof |
dito |
1 |
5 |
Engelhof |
dito |
2 |
15 |
Emhofen |
Hofmark Frhr. v. Franken |
28 |
149 |
Eglhof |
Dorf |
10 |
61 |
Eichkreuth |
Weiler |
4 |
19 |
Enselwang |
Dorf |
4 |
21 |
Eckerzell |
Einöde |
1 |
5 |
Eittenzell |
dto. |
1 |
3 |
Etterzdorf |
Dorf |
9 |
40 |
Egidiberg |
Einöde |
2 |
19 |
Ettmannsdorf |
Hofmark Frhr. v. Spiring |
30 |
207 |
Fischbach |
Dorf |
14 |
78 |
Freiung |
Einöde |
1 |
11 |
Fronau |
dto. |
3 |
18 |
Fußenberg |
Dorf |
6 |
34 |
Faulwies |
Einöde |
1 |
4 |
Findlhof |
dto. |
1 |
5 |
Feldhofen |
dito |
2 |
7 |
Frauenhof |
Dorf |
8 |
45 |
Fronberg |
Hofmark Frhr. v. Spiring |
47 |
257 |
Freihöls |
Dorf |
8 |
55 |
Ferneichelberg |
Einöde |
3 |
15 |
Fürsthof |
dto. |
1 |
7 |
Fribertsheim |
Weiler |
6 |
24 |
Fischerberg |
Einöde |
2 |
1? |
Finzing |
dto. |
2 |
11 |
Forchten /:Forstenberg/: |
Hofmark Frhr. v. Drechsl |
1 |
11 |
Viehholz |
Einöde |
1 |
9 |
Froschlatten |
Einöde |
1 |
4 |
Verau |
Dorf |
7 |
38 |
Vilshofen |
Dorf |
29 |
175 |
Untersdorf |
Weiler |
5 |
20 |
Urtlhof |
Einöde |
2 |
9 |
Unterbrunn |
Weiler |
2 |
11 |
Gadershof |
Einöde |
2 |
20 |
Grainhof |
dto. |
4 |
24 |
Graenichhof |
dto. |
1 |
14 |
Gößendorf |
Weiler |
3 |
14 |
Gaysperg |
Weiler |
3 |
21 |
Gayersberg |
Einöde |
1 |
10 |
Günzenried |
dto. |
3 |
31 |
Ganglhof |
dto. |
2 |
8 |
Gstangen |
dto. |
1 |
3 |
Gnadenhof |
dto. |
2 |
7 |
Gerstenhof |
dto. |
3 |
10 |
Grafenoed |
dto. |
1 |
4 |
Grüebberg |
dto. |
2 |
7 |
Grüebhof |
dto. |
1 |
4 |
Grueb |
Weiler |
4 |
10 |
Grueb, vorder |
dto. |
5 |
25 |
Grueb, hinter |
Einöde |
2 |
8 |
Grafenried |
Dorf |
17 |
98 |
Gaißhof |
Einöde |
2 |
10 |
Geisenthal |
Einöde bei Holzheim |
1 |
7 |
Geisenthal |
Einöde b. Gagenau |
1 |
2 |
Gaschberg |
dto. |
1 |
8 |
Greilenberg |
dto. |
1 |
5 |
Giglitzhof |
dto. |
1 |
5 |
Ganzbach |
Weiler |
2 |
10 |
Greining |
Dorf |
9 |
36 |
Graisberg |
Einöde |
2 |
16 |
Grainberg |
dto. |
2 |
10 |
Gartenried |
dto. |
2 |
17 |
Hueb |
Dorf |
11 |
75 |
Hueb, unter |
Einöde |
1 |
6 |
Hueb, ober |
dto. |
2 |
14 |
Hueb auf der Straß |
dto. |
2 |
8 |
Holzheim |
Dorf a.d.Oder |
7 |
34 |
Holzheim |
dto. a, Forst Frh. v. Reicsach |
59 |
171 |
Hammerberg |
Weiler b. Schmidmühlen |
3 |
16 |
Hammerberg |
Einöde b. Heitzenhof |
1 |
5 |
Fingermühl |
dto. |
1 |
5 |
Höslbach |
Weiler |
6 |
29 |
Hoegensee |
dto. |
7 |
37 |
Höflarn |
dto. |
3 |
17 |
Himmerhaus |
Einöde |
1 |
7 |
Haid |
Weiler |
2 |
16 |
Heizenhofen, groß |
Hofmark Fhr. v. Murach |
2 |
8 |
Heitzenhofen, klein |
Weiler |
5 |
21 |
Hermannsstetten |
Weiler |
3 |
19 |
Hainsacker |
Dorf |
31 |
181 |
Hoenighausen |
Einöde |
3 |
23 |
Hof |
dto. |
3 |
12 |
Harreshof |
dto. |
2 |
8 |
Haslhof |
dto. |
3 |
18 |
Haslach, ober |
dto. |
3 |
9 |
Haslach, unter |
dto. |
2 |
16 |
Haslach |
dto. am Forst |
3 |
19 |
Haslach |
dto. |
3 |
18 |
Haslbach |
Hofmark Frh. v. Spiring |
42 |
224 |
Haslbach |
Einöde |
1 |
10 |
Harschhof |
dto. |
1 |
2 |
Hinterberg |
Weiler |
4 |
25 |
Hinterberg |
Dorf |
5 |
31 |
Hummelberg |
Einöde |
2 |
9 |
Hohenwarth |
Weiler bei Pielenhof |
4 |
39 |
Hohenwarth |
dto. bei Buchenloh |
5 |
23 |
Hagenau |
Dorf |
11 |
63 |
Heilinghausen |
Hofmark-Frhr. v. Drechsl |
15 |
107 |
Holzldorf |
Einöde |
1 |
2 |
Heidhof |
dto. |
1 |
6 |
Henghof |
dto. |
1 |
7 |
Hirschhof |
dto. |
1 |
7 |
Haberhof |
dto. |
1 |
3 |
Harrhof |
Einöde |
2 |
13 |
Hermannsberg |
Weiler |
4 |
20 |
Hermannsoed |
Einöde |
1 |
8 |
Heilsberg |
dto. |
1 |
2 |
Hoppenberg |
dto. |
1 |
3 |
Hirschling |
Hofmark Frhr. v. Pfetter |
19 |
131 |
Hochdorf |
Hofmark Frhr. v. Karg |
39 |
244 |
Hoeselgrueb |
Einöde |
1 |
9 |
Hoeglstein |
Weiler |
2 |
14 |
Harm, ober |
Einöde |
4 |
13 |
Harm, unter |
dto. |
3 |
8 |
Holz |
Weiler |
4 |
18 |
Hauzenstein |
Hofmark Frhr. v. Brnetanp |
10 |
64 |
Hauzendorf |
dto. Frhr. v. Asch |
26 |
137 |
Hackenberg |
dto. Frhr. v. Talwig |
24 |
141 |
Höhe |
Einöde |
4 |
22 |
Immstetten |
Weiler |
2 |
11 |
Irlach |
Dörfchen |
10 |
51 |
Irlach |
Dorf |
8 |
43 |
Irlbründl |
Einöde |
1 |
3 |
Irnhill |
Weiler |
5 |
24 |
Ibenthan |
Dorf |
6 |
29 |
Indenberg |
dto. |
6 |
42 |
Erlbach |
Hofmark Frhr. v. Drechsl |
10 |
96 |
Langelhof |
Einöde bei Armensee |
1 |
5 |
Langelhof |
dto. bei Pettenreuth |
2 |
18 |
Lammelhöfl |
dto. |
1 |
5 |
Landihof |
dto. |
1 |
3 |
Langertsneukirchen |
Dorf |
9 |
56 |
Lanzenried |
dto. |
12 |
58 |
Lappersdrof |
dto. |
27 |
179 |
Lorenzen |
dto. |
4 |
22 |
Loysnitz |
Weiler am Forst |
6 |
35 |
Loisnitz |
Dorf an der Viels |
8 |
36 |
Loh |
Hofmark Graf v. Oberndorf |
28 |
104 |
Lohe |
Dorf |
7 |
32 |
Loechl |
Weiler |
4 |
29 |
Lohhof |
Einöde |
1 |
6 |
Leonberg |
Hofmark Frh. v. Eckert |
45 |
179 |
Liberg |
Dorf |
5 |
30 |
Lind |
Einöde |
1 |
4 |
Lindenloh |
Dorf |
8 |
42 |
Lindermühl |
Einöde |
1 |
4 |
Lehen |
Weiler |
6 |
36 |
Liplgütl, ober |
Einöde |
1 |
? |
Liplgütl, unter |
dto. |
1 |
8 |
Lengenfeld |
Dorf bei Amberg |
25 |
85 |
Mettersbach |
Einöde |
2 |
6 |
Mühlberg |
Dorf |
6 |
28 |
Mosendorf |
Dorf |
11 |
59 |
Madenbach |
Einöde |
5 |
25 |
Messnerskreuth |
Dorf |
15 |
86 |
Mönchshof |
Einöde |
4 |
25 |
Münchshofen |
Hofmark Gräfin Königsfeld |
30 |
173 |
Matzhausen |
Weiler |
4 |
27 |
Machtiwies |
Weiler |
4 |
19 |
Mühlschlag. |
dto. |
3 |
11 |
Maad |
Einöde bei Kirchenödenhardt |
2 |
6 |
Maad /:Maut:/ |
Dörfchen bei Kürn |
6 |
30 |
Markstetten |
Hofmark Ttl. v. Fleischmann |
22 |
105 |
Mendorferbuch |
Hofmark Graf v. Chamisso |
27 |
117 |
Mollerhof |
Einöde |
2 |
14 |
Maisthal |
Weiler |
5 |
20 |
Markhof |
Einöde |
3 |
? |
Neuried |
dto. |
2 |
12 |
Neuhof |
dto. |
1 |
9 |
Neuhof |
Dörfchen bei Hochdorf |
6 |
48 |
Neudorf |
Dorf |
7 |
41 |
Neuhaus |
Einöde |
1 |
4 |
Neukirchen |
Dorf |
19 |
106 |
Naabsiegenhofen |
dto. |
9 |
41 |
Nadermoos |
Einöde |
2 |
12 |
Niederhof |
dto. bei Schwandorf |
5 |
18 |
Niederhof |
dto. bei Pilsheim |
3 |
14 |
Niederhof |
Einöde bei Pettenreuth |
1 |
10 |
Niederhöf1 |
dto. |
1 |
8 |
Nassenau |
Weiler |
2 |
13 |
Naabeck |
Hofmark Frhr. v. Drechsl |
26 |
149 |
Oder |
Dorf |
13 |
60 |
Oppersdorf |
dto. |
27 |
171 |
Oedenholz od.Michlerin |
Einöde |
2 |
11 |
Oberloch |
dto. |
1 |
14 |
Oberhof |
Weiler bei Mönchshof |
9 |
45 |
Oberhof |
Einöde bei Regenstauf |
1 |
5 |
Oed od. Baumoed |
Dorf |
10 |
52 |
Oel |
Einöde |
2 |
10 |
Oedenhof |
dto. |
3 |
14 |
Oberbuch |
Weiler |
7 |
33 |
Roding |
Dorf |
9 |
43 |
Rappenbügl |
Weiler |
6 |
35 |
Richthof |
Einöde |
2 |
8 |
Ramertshöf1 |
dto. |
1 |
11 |
Rammertshof |
dto. |
1 |
9 |
Richt |
Dörfchen bei Schwandorf |
8 |
46 |
Richt |
dto. bei Pettendorf |
4 |
20 |
Roithof |
Einöde |
1 |
5 |
Roith |
dto. |
1 |
7 |
Ruith |
dto. |
2 |
13 |
Roithern |
Einöde |
1 |
2 |
Rodau |
Weiler |
2 |
20 |
Reifenthal |
Dorf |
12 |
71 |
Richterskeller |
dto. |
6 |
21 |
Rohrdorf |
dto. |
6 |
31 |
Rohrhof |
Einöde |
1 |
5 |
Rohrbach |
Hfm. Ttl. v. Oxthall |
30 |
175 |
Rosbach |
Einöde |
2 |
11 |
Regenstauf |
Markt |
158 |
1219 |
Regendorf |
Hfmark Grf. v. Oberndorf |
57 |
223 |
Ramsbau, groß |
dto. Frhr. v. Pfetten |
27 |
165 |
Ramsbau, klein |
Dorf |
10 |
56 |
Rappenbühl |
Einöde |
4 |
23 |
Ramgrub |
dto. |
1 |
7 |
Riesen |
Weiler |
4 |
15 |
Rappersdorf |
Einöde |
1 |
6 |
Rothehofstadt |
dto. |
1 |
5 |
Rabenhof |
dto. |
2 |
6 |
Radihof |
dto. |
1 |
4 |
Saumforst |
dto. |
2 |
8 |
Saltendorf, groß |
Dorf |
9 |
40 |
Saltendorf, klein |
Weiler |
3 |
12 |
Saaß |
dto. |
7 |
35 |
Sandhof |
Einöde |
1 |
7 |
Saun, Sauberg, |
Dorf |
10 |
35 |
Schmalz- od. Mauthof |
Einöde |
2 |
13 |
Schlaghof |
dto. |
1 |
3 |
Schwärzhof |
dto. |
2 |
14 |
Schweighof |
dto. |
2 |
4 |
Schwend |
dto. |
1 |
5 |
Schwandorf |
Stadt |
255 |
1294 |
Schmidtmühlen |
Markt |
137 |
631 |
Schmidtmühlen |
Hofmark, worin der Besitz |
2 |
5 |
Schmidtmühlen |
Eisenhammer Bar. v. Andrian |
6 |
2 |
Schweighausen |
Dorf |
14 |
75 |
Schusterschlag |
Einöde |
1 |
- |
Schönleuten |
Dorf |
8 |
41 |
Schirndorf |
dto. |
9 |
46 |
Schnepfenberg |
Einöde |
2 |
12 |
Scheckenberg |
dto. |
1 |
5 |
Schneidenhof |
dto. |
1 |
4 |
Schneckenreuth |
Dorf |
6 |
34 |
Schmersreuth |
Einöde |
1 |
4 |
Schlag "ober" |
Weiler |
8 |
46 |
Schlag "unter" |
Einöde |
2 |
14 |
Schrotzhofen |
Hfk. Gräfin Koenigsfeld |
10 |
52 |
Schneitweg |
Dorf |
9 |
66 |
Seigenhof |
Weiler |
4 |
24 |
Sen |
Dorf |
17 |
87 |
Siegenthan |
Einöde |
1 |
6 |
Sufberg |
Einöde |
1 |
8 |
Süßenbach |
dto. |
2 |
9 |
Seugen |
dto. |
1 |
3 |
Sachsenhofen |
Weiler |
13 |
51 |
Seibersdorf |
Dorf |
5 |
23 |
Spitalhaus |
Einöde |
2 |
15 |
Spindlhof |
Edelsitz d. Frh. v. Pfetten |
2 |
11 |
Schwarzhof |
Einöde |
2 |
10 |
Schwetzendorf |
Dorf |
11 |
47 |
Sitzenhof |
Einöde |
3 |
17 |
Spielberg |
Einöde |
2 |
10 |
Steinhof |
dto. |
3 |
15 |
Steinrinnen |
Dorf |
7 |
56 |
Steinhöfl |
Einöde |
1 |
10 |
Striglhöfl |
dto. |
2 |
22 |
Strüssendorf |
Dorf |
14 |
72 |
Stocka |
Weiler |
7 |
34 |
Strengleuten |
Einöde |
3 |
1? |
Straß |
dto. |
1 |
2 |
Stegmühl |
dto. |
1 |
5 |
Strebelhof |
dto. |
1 |
8 |
Stettwies |
dto. |
2 |
17 |
Steinsberg |
Hfmark. Frh. v. Axthalb |
62 |
379 |
Steinberg |
Hfmark Grf. v. Reisach |
33 |
223 |
Stadlhof |
Einöde |
2 |
14 |
Stadlhof |
dto. |
1 |
3 |
Stöcklhof |
dto. |
1 |
7 |
Stetten |
Weiler |
9 |
41 |
Sielen |
Einöd |
4 |
22 |
Stadl |
Hfmark Frh. v. Drechsl |
8 |
55 |
Sitzhof |
Einoed |
2 |
4 |
Schwerz |
dto. |
2 |
14 |
Stockhof |
dto. |
2 |
16 |
Stanglhof |
dto. |
3 |
15 |
Sandweg |
dto. |
1 |
2 |
Waltenhof |
Dorf |
10 |
52 |
Wackersdorf |
dto. |
23 |
1? |
Wasenhüte |
Einöde |
1 |
10 |
Weiherhaus "ober" |
Einöde |
1 |
7 |
Weiherhaus "unter" |
dito. |
1 |
7 |
Weiherhaus |
dto. |
2 |
10 |
Weiherhaus |
dto. |
1 |
7 |
Weiherhof |
dto. |
1 |
8 |
Wölland |
Weiler |
6 |
22 |
Wöllmannsbach |
dto. |
6 |
30 |
Weinhäusl |
Einöde |
1 |
6 |
Weyberg |
dto. |
3 |
5 |
Winkerling |
Weiler |
5 |
26 |
Witzlarn |
Einöde |
5 |
33 |
Weichsldorf |
Weiler |
3 |
17 |
Weidlthal |
dto. |
5 |
23 |
Wieden |
Weiler b. Edelhausen |
2 |
7 |
Wieden |
Einöde bei Pettenreuth |
1 |
1 |
Wieden |
dto. bei Dienau |
2 |
13 |
Wieden |
dto. bei Eitlbrunn |
1 |
5 |
Wiesent |
Herrschaft Frhr. v. Lemmen |
50 |
467 |
Wiedenroeß |
Einöde |
4 |
20 |
Wörthif |
Einöde |
1 |
13 |
Wöhrhof |
dto. |
2 |
6 |
Wenig |
dto. |
2 |
12 |
Wahl |
Dorf |
8 |
35 |
Weidenhüll |
Einöde |
1 |
8 |
Wiesenberg |
dto. |
1 |
3 |
Wischenhof |
Hofmark Gräfin v, Koenigsfeld |
22 |
118 |
Wißmühl |
Einöde |
2 |
9 |
Winbuch |
Hofmark Frhr.<v. Aretin |
27 |
124 |
Wolfseck |
dto. Graf v. Oberndorf |
41 |
166 |
Wolfersdorf |
Hfmark Frh. v. Drechsl |
15 |
76 |
Wöllstorf |
Einöde |
2 |
12 |
Wolferzwing |
dto. |
2 |
16 |
Waltensheim |
Dorf |
10 |
41 |
In frühester Zeit reichte die Jurisdiction sogar bis in die Stadt Regensburg, und wurde die Rechtspflege alljährlich auch später noch in dieser Stadt durch die hießigen Landrichter ausgeübt, das heißt, bloß formal, um die alten Rechte und Privillegien durch Nichthandhabung und stillschweigenden Verzicht nicht eingehen zu lassen. Die Art dieser formalen Ausübung hieß man das Geleitbreit, und wurde auf folgende Weise vollzogen:
Der jeweilige Landrichter von Burglengenfeld zog an der Spitze seiner Schergen und Gerichtsdiener unter Anschluß der einschlägigen Pflegrichter zu Schwandorf Schmidmühlen Kallmünz und Regenstauf, dann deren Diener-personal am St. Georgitage mit einem von Ketten und Schellenkugeln schwer beladenen Wagen, welchen einige Dutzend schlechtes Lumpengesindel, Diebe und Raufbolde aus der Hefe des Volkes folgte, welche eigens hiefür gemietet wurden, nach Regensburg, und dort auf dem St. Emmeramsplatz der in früherer Zeit hierher gerichtsbar war, Recht zu pflegen. Dort angekommen mußte, um die Rechtspflege möglich zu machen, das mitgebrachte Gesindel scheinbar in die Häuser einbrechen, und irgendetwas von Habe, dessen sie darin leicht habhaft werden (orig.pag.070) konnten, entwenden, was ihnen mühelos vonstatten ging, da die über die Natur dieses Aktes verständigten Bewohner sehr gut wußten, das sie all ihre Ware nach Verlauf einiger Stunden wieder unversehrt erhielten.
Bei jedesmalig fingierter Flucht eines solchen mit entwendeten bescherten Pseudospitzbuben war einer der aufgestellten Bewaffneten Schergen augenblicklich zur Hand, um ihn dann unter Gestikulation tatsächlich scheinender Züchtigung zu dem Schellenwagen zu liefern und mit Ketten und Schellen geknebbelt auf den Wagen zu fesseln.
Dieses Schauspiel dauerte zur Belustigung des gaffenden Volkes ebenso lange, bis sämtlich mitgebrachtes Gesindel wieder eingefangen und aufgeladen war, worauf dann der Landrichter sogleich in Statue Quo die Untersuchung abmachte, die gestohlenen Effekten an die sich meldenden Eigentümer zurückgab, - wobei der Dieb selbst bei vorkommenden Streitigekiten öfter zugleich Zeugnis abgeben mußte, wem dies oder jenes gehöre -, und dann dem Obergerichtsdiener der Befehl zum Heimtrans- (orig.pag.071) porte erteilte.
Der mit den gefesselten Dieben beladene Wagen zog nun unter Gelächter der Regensburger aus der Stadt, und der Straße entlang nach Burglengenfeld zurück, wo nun angelangt, diesen gemieteten Spitzbuben die Ketten gelöst, und der bedungene Lohn für Geleitbreitsverwendung ausbezahlt wurde, während die Herren Pfleger unter Vorsitz des Landrichters von Burglengenfeld nach Beschließung diese Rechtspflege im Hochstift zu St. Emmeram einer mit Speis und Trank beschwerten Tafel pflegten.
Dieses komische Privillegium, welches Landrichter Oexel noch brauchte wurde aber unter dem Landrichter Freiherr von Taenzl-Tratzberg im Jahre 1784 Höchstenorts abgeschafft.
Die Landrichter Amtsstellen wurden, wie bekannt in frühester Zeit nicht gewissen, eigens dafür gebildeten und mit gehöriger Qualifikation ausgestatteten Personen übertragen, sondern man konnte sich diese Stelle um Geld vom Staate erkaufen, wobei aber der Käufer keineswegs zu Schaden kam, denn das ausgelegte Geld konnte er, - einmal im Besitze solcher Chargen -, leider auf Kosten der armen (orig.pag.072) Untertanen zehnfach wieder erpressen. der Zeit nach (Anmerkung: im Bezug auf noch exerzierende Überlieferungen, 1710) entfernteste Landrichter, dessen Präsidiumsperiode aber durch keinen älteren Nachweis bestimmt angegeben ist, stammte aus der Familie von Spiering zu Fronberg, der sein Andenken wohl nicht seiner Amtstätigkeit, doch aber einer grausamen Tat verdankt, welche auch Herr Präsident von Schenk in seiner Charitas als Roman unter dem Titel "Brudermord" so schön beschrieben hat.
Mit Auslassung der in diesem für Damen geschriebenen Taschenbuch vorkommenden poethischen Ausschmückungen, ist die natürliche wahre Tatsache folgende.
Landrichter von Spiering besaß eine sehr schöne Frau, welche durch des Gatten Neigung zur tätlichen Eifersucht sehr viel zu leiden hatte. Er war wohl auch ein Mann von männlicher Schönheit, doch ward er darin übertroffen von seinem ihn oft besuchenden jüngeren Bruder, der zur selben Zeit Domherr zu Regensburg war. Ob dieser ihn aus reiner Bruderliebe sooft besuchte und diese seine Besuche jedesmal solange ausdehnte, kann wohl nicht (orig.pag.073) vertreten werden. - Doch spricht die Volkssage die Frau Landrichterin von jeglicher Schuld frei. Ihr Gemahl mußte den Tag über natürlich auch sein Geschäftszimmer besuchen, wozu ihm vom gemeinsamen Wohnzimmer aus, durch eine Tapetenür schreitend eine in den ersten Stock hinabführende Stiege geführte.
Das nun während der Beschäftigung des Gatten der Herr Bruder als Gast die Verpflichtung übernahm, die ihm verwandte Dame des Hauses zu unterhalten, ist gewiß natürlich, und ebenso natürlich scheint das Zutrauen dieser Frau, wenn sie in solchen Stunden ihrem Herrn Schwager die Leiden ihres Herzens mitteilt.
So war es denn einmal, daß sie, mitteilend gestimmt, während der Abwesenheit ihres Gatten gegen den jungen schönen Domherrn sich sehr über des ersteren Neigung zur Eifersucht beklagte, und diese aus dem Herzen unter Tränen vorgebrachten. so dringenden Klagen hatten den jungen Mann so schmerzlich berührt, daß er voll Mitgefühl auf die Knie sank und unter vielen auf die ihm überlassene Lilienhand gedrückten Küssen sie auf bessere Zeiten, - wahrscheinlich meinend, die Zeiten (orig.pag.074) der Besserung seines Bruders - vertröstete. In diesem Zimmer, über der Tapetentüre befand sich ein vergittertes Fenster, welches die vorbesprochene in das Geschäftszimmer des Herrn Landrichters führende Treppe ein wenig beleuchtete, und was barg dieses Fenster? -
Der auf den Bruder schon längst eifersüchtig gewordene, untreue argwöhnende Gatte war nicht im Arbeitszimmer sondern belauschte, sich auf einen erhöhten Gegenstand stellend, durch dies Fenster diese rührende Trostgruppe und, nachdem er genau gesehen, wenn auch nicht richtig genug aufgefasst hatte, stieg er herab und ging - nicht in das Zimmer, um diese Mitteilung zu stören, sondern wieder scheinbar ruhig in die Kanzlei dort einen Plan brütend, der seit dem Bestehen Burglengenfelds Mauern vielleicht die gräßlichste Tat geschaffen; denn um Mitternacht, als der Herr des Hauses mit Recht alles im Schlaf gewiegt wähnte, schlich er von der Seite seiner süß träumenden Gattin, und ging mit einem Degen bewaffnet in das unver (orig.pag.075) schlossene Schlafzimmer des Domherrn/: über drei Stiegen hoch rechts gelegen, der Zeit Arbeitszimmer des Justizbeamten / und sandte den schlafenden Bruder in die Ewigkeit, indem er ihm die Waffe durch die Brust stieß. Er sah ruhig zu, wie er im Blute sich wälzte und dann verschied. Die Tat, sie war vorüber, doch nicht die Rache- denn gierig wie ein Henker griff er dem Entseelten unter die Schulter schleppte ihn herab die Stiege vor die Tür des eigenen Schlafgemachs, und trug ihn so zum Bette seiner Frau. Sie schlief noch so gut, die Träumende, wie er sie eben verlassen.
Er sah es teuflisch lächelnd, und schleuderte den Toten Körper der Erwachenden in die erschreckten Arme mit dem Ausruf: "Hier Weib hast du deinen Buhlen".
Nichts weiter erzählt die Fama ob und wie er hinieden sei bestraft worden doch ging viele Jahre nachher seine entfesselte Seele, besonders vor den Nächten vor Pfingsten, um welche Zeit diese Tat geschehen sein soll, in den oberen Gemächern der Landgerichtskanzlei umher, mit Kettengerassel, um die Tat zu (orig.pag.076) sühnen, und die ältesten Leute, bestehen auf der Behauptung, daß in solch finsteren Nächten jedesmal alle Fenster des Gebäudes in vollem Lichte gestanden, und zwar um eine Zeit, wo keine Seele darin wach und kein einziges brennendes Licht im ganzen Gebäude zu finden war.
In der neuesten Zeit scheint jedoch dieser büßende Geist erlöst worden zu sein, denn nichts mehr vernimmt man von Kettengerassel und die Fenster sehen in dunklen Nächten so schwarz aus wie alle anderen. Der zweit ältest regierende Landrichter hieß Wildenauer, worüber nichts zu erzählen, da weder Schriften noch Fama erhebliches von ihm sprechen. Ihm folgte der 3. namens Oexel, ein Mann von staatlicher Corpulenz, geschaffen um zu genießen, mit leichtem Mute begabt, war er im Stande alle Schätze der Erde durchzubringen.
Er war unverheiratet, hatte aber eine Haushälterin bei sich, genannt "Die schöne Karoline", welche auf 100 Stund in der Rund das schönste Frauenbild gewesen sein soll.
(orig.pag.077) Er führte ein großes Haus, was denn die Ursache war, daß das Gehalt nicht mehr ausreichte, und er als Landrichter nicht den mindersten Anstand nahm unter den größten Demütigungen von seinen eignen Untertanen Geld zu borgen, an Rückzahlung war dabei nicht zu denken. So z. B. hatte er bei vorkommenden Verlegenheiten schon öfter zu dem Müller in Stegen seine Zuflucht genommen, dessen Guthaben sich bereits schon auf 1000 f angewachsen hatte. Bei einem Besuche des Herrn Bruders war eine ähnliche Verlegenheit eingetreten, und Oexel entblödete sich nicht, den selben zu einer Pumpfahrt nach Stegen einzuladen. Dort angekommen brachte Herr Landrichter dem schon oft Gepressten sein Anliegen vor, und bat ihn um noch weitere 200 f.
Doch dießmal war der Müller, die unvergesslichen 1000 f noch am Herzen, unerbittlich und äußerte, daß er eben jetzt keinen Gulden Geld im Hause habe. Aber Oexel kannte seinen Mann, er ward immer zudringlicher, ja zuletzt, als er sah, daß der (orig.pag.078) Müller wirklich nicht anders gerührt werden konnte, fiel er vor ihm auf die Knie, und unter Weinen beschwor er den selben, seinen Landrichter doch nicht in dieser Geldklemme stecken zu lassen, da er zu Hause Gäste geladen, und die ungedeckte Tafel noch auf ihre Last warte.
Es heißt. - Der Müller talerte auch diesmal noch die 200 f auf den Tisch, wobei er einige Seufzer wohl nicht unterdrücken konnte. Herr Landrichter und sein Bruder fuhren nun wieder ab, und letzterer konnte auf dem Rückwege gegen ersteren nicht die Bemerkung unterdrücken, wie er als Landrichter sich könne soweit herablassen, vor seinem eignen Amtsuntergebnen auf die Knie zu fallen und zu weinen wie ein Weib, um von ihm lumpige 200 f zu borgen. Doch entgegnete ihm der Angeredete unter lachen: "Der Müller wird noch gar oft weinen, bis er diese 200 f wiedersieht, und es wird ihm doch nichts helfen."
(orig.pag.079) Solch betragen eines Landrichters mußte natürlich auch zu den Ohren der Landesdirektion kommen, und unvermutet trafen eins Tages, ein Comissair mit 14 Husaren zu Pferd und einer Chaise an, um ihn vor die Schranken seiner Oberbehörde zur Verantwortung zu bringen. Die vordere Seite des Landgerichtsgebäudes wurde nun besetzt, während der Befehlsträger mit einigen Mann sich in das Innere des Gebäudes begaben, um den Landrichter zu arretieren.
Doch war dies nicht so leicht vollführt, denn letzterer fand ein Auskunftsmittel, indem er die das Haus von vorne umzingelnden Husaren mittels eines durch seine Dienerschaft (vde. Pag ?) im Garten erregten großen Lärm auf die Hinterseite lockte, während er auf seinem schon bereitstehenden sehr guten englischen Pferde ohne mehr um den bei Hutmacher Schoirer während des hastigen Aufspringens verlorenen Hut umzusehen, mit bloßem Haupte des Weite suchte. Er sei bei Roding an der Straße im Schweinestall übernachtet, und erst nach 2 Tagen,als seine Haescher unverrichteter Dinge wieder abgezogen waren, nach hierher zurückgekehrt sein.
(orig.pag.080) Auch soll er einmal, um einer wiederholten Arrettierung auszuweichen, durch die alte Kanzleiregistratur, beim sog. Hennenloch, gegen den Schloßberg hinauf entwischt, und von da bis nach Cremona geflüchtet sein.
Da es aber, wie er selbst einsah unmöglich somehr lange währen konnte, so tauschte er mit den damaligen Pfleger zu Landau Freiherr von Taenzl-Tratzberg, der ja minder durch sein Privatleben als in geschäftlicher Beziehung durch die strenge Handhabung der Polizei merkwürdig geworden, und in diesen Blättern eine besondere Abwandlung ernötiget.
„Friedrich Hektor Freiherr von Taenzl-Tratzberg, kurpfälzischer bayerischer Kämmerer Landrichter zu Burglengenfeld und Gutsbesitzer von Dietldorf war ein sehr corpulenter Mann, von strengen Zügen und gefürchtet im ganzen Gau" sagt eine alte Beschreibung vom Jahre 1808. Besonders angelegen war ihm die Polizei, die er so streng handhabte, daß es an die (orig.pag.081) Leibeigenschaft erinnerte, der nicht nach Verordnungen, sondern nach eigenem Gutdüngtem rügte und bestrafte er.
Sein Gerichtsdiener, Bedienter und Vorreiter war in einer Person vereinigt, in dem alten Peter Roll (Anmerkung: bei Ausfahrten Taenzls vertrat Roll auch die Stelle des Vorreiters mit Schleppsäbel und einer sog. Schlittenpeitsche bewaffnet, mit welch letzterer er durch Knallen An- und Rückkunft Taenzl anzeigte. Diese Manier erhielt sich auch noch lange zur Kastenmeyers Zeit), damals freilich noch jung. Das übrige Polizeipersonal bestand aus Cordonisten, einer Art jetziger Gendarmen, welche wie diese gleichen Dienst zu versehen hatten.
Bei Raufexzessen ließ Genannter von Taenzl die Beteiligten unmenschlich hauen, und sein gewohnter Ruf war "Hau zu! Peter!“. Zu Nachts machte er in der Stadt mit seinen zwei großen englischen Doggen selbst Polizei indem er durch Fenster die Rockenstuben controlirte. Wenn er auf der Straße ein fremdes Gesicht sah, so ließ er den betreffenden durch seinen Peter, der immer um ihn sein mußte, und wie sein Schatten seiner Ferse folgte, anhalten und ausfragen, und wehe ihm wenn er sich nicht gut legitimieren konnte.
Doch einmal mißglückte es, als er vorm Fenster stehend auf der Straße einen flotten fremden Jägersmann herabkommen sah, dem er zuschrie: (orig.pag.082) "Halt Spitzbube, und keinen Schritt weiter" - worauf er seinem Peter rief, um den fremden Landstreicher herauf holen zu lassen.
Auf den Ruf blieb der Jäger wohl sogleich stehen, nahm sein Gewehr von der Schulter, zog über, zielte und schoß die Kugel in das obere Fenstergesimmse, wo der sich freilich eiligst entfernende Landrichter gestanden, und spurlos war der Täter verschwunden.
Schon oft ward ihm von hoher vorgesetzter Stelle Milde anbefohlen, doch gab es zu jener Zeit nicht so häufige Gerichtsvisitationen. Comisaire erschienen bloß bei wirklich zu pflegender Execution nach erwiesener Strafbarkeit, und somit wußte er immer die Sache entschuldigend zu belegen.
Da erschien einmal ein sehr hoher Fußreisender in Burglengenfeld.
Er nannte sich einen Prinzen und kehrte bei dem bierschenkenden Bürger Walischbartl, im jetzigen Kaufmann-Vanino-Haus ein, um dort etwas Stärkung zu sich zu nehmen und ein Nachtquartier zu erbitten.
Er sprach so gebrochen Deutsch, doch konnte man aus seiner Erzählung entnehmen, daß er ein Prinz von Surinam sei, einer (orig.pag.083) niederländischen Kolonnie die in dem südamerikanischen Lande Guiana, gegen Norden an das Atlantische Meer, gegen Osten und Süden an das Französische und gegen Westen an das Britanische Guiana grenzend. Das Schiff, auf dem er sich befand, sei auf dem Meere durch einen Seesturm verschlagen, und er wunderbarer Weise auf der italienischen Meeresküste gerettet worden, jedoch habe er all das Seine, was er an Effekten bei sich hatte, versinken sehen müßen.
Auf seinem Rocke trug er goldene Knöpfe, von denen er bei eingetretenen Mangel immer einen abschnit und durch Verkauf zu Geld machen ließ. Das Auftreten dieses Unglückshelden, seine sonderbaren Abenteuer, die er in so unbeholfener Sprache radebrechte, mußte in einem so kleinen Städtchen viel Aufsehen erregen, und erhielt auch der Gerichtsdiener Roll davon Kenntnis, der nun nichts eiligeres zu tun hatte, als seinem Gebieter davon Rapport zu erstatten. "Bringe diesen Landstreicher augen (orig.pag.084) blicklich, dann treib ich ihm den Prinzen aus", war der erst Befehl auf diese Nachricht hin, und der surinamische Prinz wurde auch sogleich arrettiert und vor den Diktator Burglengenfelds gebracht; hier angelangt war die Handlung eine tyrannische, denn nachdem ihn Taenzl seine Papiere alle abgenommen, übergab er ihn einem Cordonisten, der ihn nicht aus dem Auge lassen durfte, und ihn, da er bis Ausgehen der Sache Arrest bekam, überallhin begleiten mußte. Dies dauerte einige Monate, ohne daß, ungeachtet seines Beklagens, eine Änderung in der Lage des Prinzen eingetreten wäre. Seine freie Sprache über die ungerechte Behandlung in einem zivillisierten Staate, die ihm von Seiten des Landrichters zuteil ward, verursachte, daß die Verständigeren ihm rieten, daß er hinsichtlich seines offen ausgedrückten Tadels gegen Taenzl ja in Obacht sich nehmen solle, denn letzterer, wenn er wolle, ein furchtbarer Mann, worauf er jedoch erwiederte: "Ich fürchte ihn nicht, (orig.pag.085) denn der Taenzl wird doch kein Leutfresser sein?
Dies wurde dem Herrn Landrichter auch wieder wörtlich hinterbracht, und in Wut darüber, daß es einen Menschen gäbe, der es wage, von ihm, dem Gefürchteten, so despektierlich zu reden, ließ er den Prinzen vorführen, und ihn, ohne alle Untersuchung, oder Entschuldigungen anzuhören, ein Protokoll verfassen zu lassen, oder sonst an hoher Stelle Anzeige zu machen, - in den Kerker werfen, und ihn in Daumenschrauben anlegen, daß ihm das Blut durch die Fingerspitzen drang.
2 Monate mochten dem Prinzen in diesem Kerker wohl verflossen sein, ohne daß er seine Lage nur im mindersten verbessert sah, als Herr Doktor Häfner von hier, der ihn durch den Umgang während seines Stadtarrestes liebgewonnen, es auf eigene Gefahr unternahm, höheren Orts über diese Tyrannei Anzeige zu erstatten, und was geschah! -
Am 8. September 1800 erschien ein Comissair unter Begleitung zweier Dragoner mit dem (orig.pag.086) Landesdirektionsbefehle, den Prinzen augenblicklich loszulassen, und den Landrichter von Taenzl vor die unterfertigte Stelle zu seiner Verantwortung zu bringen.
Dies merkend sperrte sich Taenzl in die Zimmer ein, und ließ in Zweifel in welchem oder ob in irgendeinem er sich befinde. Der königliche Comissair ließ nun anderntags vor allem in Ermangelung der nötigen Schlüssel den Kerker erbrechen und den gefangenen Prinzen die Ketten und Daumenschrauben lösen, nahm ihn dann zu sich, und behandelte ihn mit größter Schonung.
Auf den Vorhalt, welche Satisfaktion er für seine langjährige Inhaftierung fordere, antwortete er, "Er wolle nichts, als daß man dem Taenzl ebensolange die Daumenschrauben anlege wie er sie getragen." Den dritten oder vierten Tag nach seiner Ankunft ließ der Comissäir die Zimmertüre der Landrichterswohnung sprengen, und siehe da: in einem der selben des mittleren Stockes (orig.pag.087) lag der Gesuchte vom Schlage getroffen, entseelt am Boden .[15]
So ist Landrichter Taenzl der Strafe der weltlichen Gerechtigkeit entgangen, ohne das man die Stunde seines Todes hätte bestimmt angeben können.
Sein Leichnam wurde 3 Tage lang in der St. Sebastianskapelle der Vorstadt ausgesetzt, und am Tage der Ablieferung auf sein Gut nach Dietldorf soll der Kadaver so aufgeschwollen sein, das er in den ihm vorher angemessenen Sarg mit Ketten mußte eingeraithet werden.
Da sich die vorgefundenen Papiere des Prinzen in Ordnung befanden, so wurden ihm dieselben unter den größten Entschuldigungen zur Weiterreise eingehändigt.
In der Pfarrkirche zu Dietldorf, wenn du auf der zum Hochaltar hin führenden Stufe stehst, und die Augen rechts wendet, so findest du etwa 6 Schuh vom Boden aus, einen Grabstein in die Wand gemauert, mit dem von Taenzlischen Familien- (orig.pag.088) wappen und der Inschrift: "Friedrich Hector Taenzl - Freiherr von Tratzberg auf Dietldorf und Wackertshofen, churpfälzischer, bayerischer Kämmerer, Hofrat, Landrichter und Pfleger zu Burglengenfeld, Kallmünz und Schmidmühlen, gestorben am 13. September 1800." - /: au : alt 53: //
Das Conterfei seiner Personalität, welches als ein Ahnengemälde in Schlosse zu Dietldorf ist aufgehangen zu ersehen mit dem seiner Frau Gemahlin, stellt uns dar einen Mann von ca. 50 Jahren mit vorherrschend strengen befehlenden Gesichtszügen, und worin man das vorher Erzählte leicht bestätigt findet.
Ihm folgte der königliche Rat und Landrichter Johann Friedrich Kastenmaier, dekorirt durch den Ludwigsorden am 15. Mai 1836, gestorben am 30. des selben Monats und Jahres. Seine Biographie liegt in nachstehender Grabrede des Herrn Pfarrers Knauer zu Kallmünz gesprochen (orig.pag.089) am Grabe des Seligen den 1. Juni 1836.
Ich soll sprechen am Grabe des königlichen Rates und Landgerichts-Vorstandes Herrn Lie: Johann Friedrich Kastenmaier, dessen ausgezeichnete Verdienste unser Erhabener König selbst geehrt, dessen Lob der beredte Mund eines erlauchten Staatsbeamten in den heiligen Hallen der hiesigen Stadtpfarrkirche öffentlich ausgesprochen hat. Einem solchen Lobe, von solchem Munde gesprochen, noch etwas beisetzen wollen hieße dasselbe verdunkeln. Noch widerhallen die inhaltschweren Worte des erhabenen Redners gewiß in unserem Gedächtnisse, wie hochselber den gefeierten Jubelbeamten als ein Muster eines ausgezeichneten Gerichts-Vorstandes darstellte, der 42 Jahre mit gewissenhafter Treue seinem Könige gedient, u. 6 Jahre als Kirchendeputations-Rat in Neuburg a.D. und 36 Jahre mit seltener Ausdauer, Genügsamkeit und edler Hingebung hier so kräftig gewirkt, der in den verhängnissvollen Kriegsjahren seinen Landgerichts-Untergebenen mit liebvollem Rate beigestanden, schwere Lasten soviel wie möglich von ihnen weggewältzt, oder erleichtert und sie mit ihnen geteilt hat, der den Ratsbedürftigen ein weiser Ratgeber, den trauernden ein väterlicher Tröster, der weinenden Unschuld ein schützender Engel, des Rechtes standhafter Vertreter war, der auch, wenn er das Gesetz der Gerechtigkeit handhaben mußte, immer sein edles Herz vorherrschen ließ,- auch im Strafen noch die Liebe und Güte war. Wahrlich! Wir haben einen Mann zu Grabe begleitet, in dem ein Herz schlug, das das beste Menschenherz genannt zu werden verdient, und ich darf auf ihn die Worte im Buche Job anführen:"Er war ein Aug den (orig.pag.090) Blinden, ein Fuß den Lahmen, und Stab den Gebeugten, ein Ohr dem Weinenden, ein Vater den Armen." Oh! Wie viele Arme und Kranke könnten jetzt auftreten und sagen:"Wir waren krank ohne kräftige Nahrung; und er mit seiner edlen Gattin hat uns im Stilen gespeist und erquickt.“ Wissen wir nicht alle, wie er einen elternlosen Knaben in sein Haus aufgenommen, ihn väterlich erzogen, für seine Bildung gesorgt und so der Schöpfer seines Glückes geworden ist? Der jetzt in der Hauptstadt unseres Landes einen angesehenen Staatsdienst begleitet (bekleidet).
Zu seinem Jubeltage reiste dieser durch ihn glücklich gewordene Pflegsohn hier her und brachte ihm die Huldigung des dankbarsten Sohnesherzens, womit er sogleich ein eigenes Glückwünschungsschreiben seiner Durchlaucht Herrn Staats-Ministers Fürsten von Wallerstein dem Hochgefeierten überreichte.
Um nicht zu lange zu werden, muß ich schweigen von seinem würdigen Lebenswandel, religiösen Sinn, seiner Verehrung d. Katholischen Kirche, - der weise Gesetze heilig zu beobachten er sich nicht für zu aufgeklärt hielt. Sie, verehrte Einwohner meiner Vaterstadt, haben das Glück gehabt, ihn 36 Jahre lang näher zu kennen, sie haben glänzende Beweise seiner Herzensgüte erhalten, deswegen erlassen sie mir die Aufzählung seiner übrigen Tugenden. Mit Recht haben wir uns heute so zahlreich zur Ruhestätte eingefunden, mit Recht trauern wir um diesen hochverdienten Mann, mit Rechts rufen wir: Ach" unsere Krone ist uns entfallen, unser Vater ist dahin, unsere Herzensfreude ist gestorben; doch nein! er lebt dort, - und lebt in unserem Herzen fort; auf ihn darf ich die Worte der Heiligen Schrift anwenden:" Er war beliebt bei Gott und den Menschen und sein Andenken wird im Segen sein." Ist es denn nicht, als wenn die Vorsehung selbst uns einen Wink dazu gegeben hätte? Er mußte gerade solange leben, um das Ehrenfest zu erreichen, wo verdienten Staatsmännern zum Lohn ihrer treuen Dienste das Ehrenzeichen des Verdienstordens erteilt wird, und es ist ihm zuteil geworden - und dann sprach Gott: Bis hierher! ect. ect..
Die Stadt
Wie schon Eingangs erwähnt standen anstatt der jetzigen Stadt in der frühesten Zeit nur 4 Höfe. Auch braucht nachdem auf der selben Seite geschehenen Vortrag nicht mehr erwähnt zu werden wie der Markt Lengenfeld zur Stadt Burglengenfeld erhoben, derselben ein Wappenbrief ausgestellt wurde und man ihr das Burggeding festsetzte.
Die Alegorie des (?) Stadtwappens liegt sehr nahe, und ist folgender Art: Der Wappenschild trägt in seinen weiß und blauen bayerischen Feldern 3 Hügel gezeichnet, auf deren ersteren ein Mauerturm, dem letzten ein Baum steht, während der mittlere Hügel unbelastet zu ersehen ist. Hierdurch wird auf die Dreihügelstadt hingedeuttet, da Burglengenfeld zwischen den 3 Bergen, dem Schlossberge/: welchen der Hügel mit dem Turm bezeichnet./ dem Brunnberge/: jenem mit dem Baume:/ und dem Kreuzberge liegt /: womit der mittlere leere Hügel be- (orig.pag.092) zeichnet ist, weil er nicht mit Bäumen bewachsen, und zur selben Zeit auch noch keine Kirche darauf erbaut war.
(Privilegien)
Nach einem sehr alten Pergamentbande.[16] wurden den Markt- und nacherigen Stadtbewohnern außer den bereits schon angeführten Zugeständnissen, auch noch verschiedene andere Privillegien erteilt, und zu einem Faszikl zusammengefaßt, der letzte statt eines Registers erfaßte Inhaltsbrief folgendermaßen lautet:
Wir Wolfgang Wilhelm von Gottes Gnaden Pfalzgraf bei Rhein, in Bayern, zur Gülch, der Cleve und Berg Herzog, Graf zu Veldenz Sponheimb, der Markh Ravensburg und Mörß, Herr zu Ravenstein etc, bekennen öffentlich mit dem Brief vor aller männiglich, nachdem unser liebgetreuen Bürgermeister Rat und Gemeine unserer Stadt Lengenfeld uns als ihren rechten Erbherren und Landesfürsten Erbhuldigung und Pflicht getan, und uns darauf unter-(orig.pag.093) tänigst angerufen und gebeten, ihnen ihre von Weiland unseren Vorfahren, den Fürsten deslöblichen Hauses zu Bayern erlangt Previllegia Freiheiten, Recht und Gerechtigkeiten zu konfimieren und zu bestätigen, und das dann selbige ihr Privillegia von ihren hierzu verordneten Mitratsfreunden Michael Heyder Bürgermeister und Georg Hueberen Stadtschreiber laut eines unter dato zweiundzwanzigsten Juli endsbemeldeten Jahres auf sie gestellten Übergebenen untertänigsten credents und Ersuchschreibens in originali vorgewiesen worden, nämlich ein Brief von Herzog Johann Pfalzgrafen über einen Wochen- sodann dreien ewigen Jahrmärkten, das Datum stehet "Amberg am Mittwochen vor St. Thomastag des hl. Zwölf-Boten nach Christi Geburt Ein tausend vier hundert und vierzig!"
Item ein Brief von Herzog Johann Pflazgrafen, über den Burggeding zu Burglengenfeld (orig.pag.094) subdato Lengenfeld am St. Lucientag der hl. Jungfrauen nach Christi Geburt vierzehnhundert und in dem ein und zwanzigsten Jahr. Item ein Brief von Herzog Johannsen und Herzog Siegmunden, beide Pfalzgrafen insgesamt betreffend die Bestätigung oder Confirmation und Freiheitsbrief gemeiner Stadt Lengenfeld Privilegien wegen Erwählung der Bürgermeister, des Portgedings der Jahr-und Wochenmärkte und das Datum steht zu München am St. Lucientag des Jahres als man zählt nach Christi unseres lieben Herrn Geburt vierzehnhundert und danach im zweiundsechzigstem Jahr. Item ein Brief von Herzog Sigmunden und Herzog Albrechten beide Pfalzgrafen bei Rhein Gebrüdern, über den Jahrmarkt in den Weihnachtsfeiertagen, datiert München am Freitag nach St. Johannes Baptist des Jahres vierzehnhundert und danach in dem siebenundsechzigsten Jahre.
(orig.pag.095)Item ein Spruchbrief in Sachen zwischen Bürgermeister und Rat an einem auch der ganzen Gemein zu Lengfeld andersteils wegen jährlicher Erwählung des Rats auch der Vierer, Kammerer, Baumeister, Zwölfer, auch anderer Notdurft halber im Namen Herzog Albrechten Pfalzgrafen bei Rhein ect. durch seiner fürstlichen Gnaden Anwalten Herrn Wolfgang von Frauenberg Freiherrn zum Hage etc. datiert Sonntag nach Trinitatis, da man zählt vor Christi unseres lieben Herrn Geburt fünfzehnhundert und in dem ersten Jahr.
Item ein Confirmationsbrief Herzog Friedrich Pfalzgrafen und Vormund Herzog Ottheinrichs und Herzog Philipps Gebrüdern Gemeiner Stadt Lengenfeld Priviliegien neben einer neuen Concession über einen Jahrmarkt auf Sonntag vor Laurencii (?) zu halten, nebst angehängter Declaration, wie es mit der (orig.pag.096) von Herzog Johannsen und Herzog Siegmunden bewilligten Strafen wegen der Wochenmärkte gehalten werden soll, datiert Neuburg am Mittwoch nach St. Jakob des hl. Zwölfbotentag und Christi des Herrn Geburt fünfzehnhundert und dem zwölften Jahr. Dabei sich die Abgeordneten der Stadt Lengenfeld erklären , daß sie der Straf halb gegen die jenigen ihres Burggedings so den Wochenmarkt mit ihren Feilschaften mitbesuchen ein mehreres nicht suchen wollen als das jetzt oben-gezogener Herzog Friedrichs Brief mit sich bringt, desgleichen auch sich allein mit demjenigen betragen wollen, was Weiland unser gnädigster geliebter Herr Vetter Pfalzgraf Philipp Ludwig, hochlöblichster Gedächtniß in der de dato Neuburg an der Donau den 11. Augusti anno sechzehnhundert und eins aufgerichteten und publizierten sonderbaren Wochenmarktordnung gnädigst disponiert und verordnet.
(orig.pag.097)Item ein Wappenbrief von weiland Herzog Ottheinrich und Herzog Philipps beide Pfalzgrafen Gebrüder der Stadt Lengenfeld gegeben, zu Neuburg an der Donau Mittwochs den 15. Tag Novembris nach Christi Geburt 15 hundert und im zweiundvierzigstem Jahr.
Diesem allem nach haben wir solch ihr untertänigstes Bitten und Anrufen, auch die redlichen gutwilligen und getreuen Dienste, die sie unseren Vorfahren, Fürsten von Bayern und uns mehrmalen erzeugt und bewiesen, auch hiefüro zuthun erbiethig sind, angesehen, und darauf als ihr rechter Landesfürst und Erbherr mit wohlbedachtem Mueth guten zeitigen Rat und rechtem Wissen vorgemeldte Privilegia und Gnadbrief in allen und jeden Punkt clausulen, articulen Meinungen und Begriffungen, dazu ihre Recht- und Gerechtigkeiten, wie sie dann das alles sammt und sonderlich bis an das redlich hergebracht, gebraucht und geübt haben, erneuert befestigt, (orig.pag.098) confirmiret und bestetten (?) erneuern confimiren und bestetten auch solches alles und jedes wissentlich bester Form, und soviel wir immer vermögen, sollen und wöllen sie auch bei solchen allensambt und sonderlich gnädigst erhalten, schützen und handhaben. Darauf allen und jeden unserer Hofmeister, Stadthalter, Vizedomen, Hauptleuten, Landrichtern, Pflegern Rentmeistern, Landschreibern, Jägermeistern, Richtern, Kastnern und Amtsleuten, gegenwärtigen und künftigen auch andere unserer Untertanen und Getreuen ernst und festiglich gebietend,die Berührten• von Lengenfeld bei allen und jeglichen obvermeldeten ihren Freiheiten, Rechten, Herkommen und Gewohnheiten, und sonderlich dieser unserer Confirmation und Bestätigung geruhiglich unverhindert und ungeirrt bekleiden zu lassen . dabei Hand zu haben, zu schützen und zu schirmen, auch niemands zu gestatten (orig.pag.099) ihnen darinnen einigerlei Gramb Verhinderung oder Eintrag zu tun, in kein Weis noch Wege bei Vermeidung unserer Ungnad und schweren Straf.
Zur Urkund haben wir unser fürstliches Kanzleisekret an diesen Brief gehangen, der geben ist zu Neuburg an der Donau Mittwoch den 26. Juli, alten und 5. Augusti neuen Kalenders im Jahr Christi unsers einigen Erlösers und Seligmachers Geburt sechzehnhundert und fünfzehnten, Johannes Ignatius Dietl Secretarius!
Die hier aufgeführten Privilegien lauten folgendermaßen:
I. (1440: Wochenmarkt)
Wir Johannes von Gottes Gnaden Pfalzgraf etc. bekennen und tuen kund öffentlich mit dem Brief allen denen die ihn sehen oder hören, lesen, als was die Bürger des Rats und Gemeinen unsres Markts zu Lengenfeld fürbracht haben, wie das derselb unser Markt und sie gemeiniglich beschädigt werden, mit dem, daß kein (orig.pag.100) Zugang oder gemeine Handtirung in demselben unseren Markt, und bei ihnen daselbst sein, mit Kaufen und Verkaufen, allerlei Feilsachen und Notdurften, dann zur täglichen und gemeiner Notdurft desselben unseres Markts und denen Inwohnern, auch was selbst, wann wir mit unserem Hofe dasind, und andere fremde Leut zur (?) und von uns reiten, notdürftig sind, da das große Gebrechen und Schaden demselben unserem Markt und Inwohnern kommen, und das auch all unser und anders (?) in unserem Gericht wohnhaftig an der Jahrmärkt und Wochenmärkt suchen und mit solchen Feilsachen nit gen Lengenfeld kommen; wann aber wir uns selbst und den unseren schuldig sind; einen gemeine Nutz zu schaffen, und darum so haben wir mit gutem Rat und rechter Wissenheit den selben unseren Markt Lengenfeld und den Bürgern gemeiniglichen die besondere Gnad getan, (orig.pag.101) und einen gewöhnlichen Wochenmarkt geben, tun und geben ihnen den wissentlich in Kraft dies Br(?)ief ewiglichen alle wochen auf dem Erchtag, als der vor altem auf dem Erchtag in denselben unseren Markt gewesen, und gehalten worden ist in Maß als hernach geschrieben steht.
Zum ersten so setzen und wollen wir daß ein jeglich Mann und Frau, die in unser Herrschaft und Gericht Lengenfeld sitzet sie sind unser oder wessen sie sind, der Klöster, der Priesterschaft, der Edelleut, Bürger oder der Gebauern, die feile sachen haben oder gewinnen, es sei Pferd oder ander Vieh, Getreid, Rößschmalz, Eier oder Melkerei auch ander feile Sachen, nichts ausgenommen, daß sie verkaufen wöllen, aus der Herrschaft Lengenfeld mitführen, treiben, noch tragen, noch in ihren Häusern daheim nit verkaufen sollen, sondern wann sie solche verkaufen wöllen, so sollen sie das (orig.pag.102) an Erchtag in unserem Markt Lengenfeld auf den Wochenmarkt bringen und daselbst feil haben und verkaufen, oder in anderen unseren Städten und mindert (?) anders wo auswendig unserer Märkt und Herrschaft, ob aber solche Feilsach gar oder einsteils auf den ersten Wochenmarkt verkauft möcht werden, so soll und mag ein jeder, was solcher Feilsachen an Pferd und ander Vieh ist, wieder heimführen und treiben, was aber ander Feilsachen sind von Getraid, Buttern, Käsen, Eiern und was nicht ißet, das soll zu Lengenfeld oder anderen unseren Städten und Märkten eingesetzet oder eingelegt, und auf den andern Wochenmarkt wiederbracht und feilgehabt werden, und was dann ein jeder also zum ersten und zum anderen Wochenmarkt zu Lengenfeld oder dazwischen in den andern unseren Städten und Märkten nicht verkaufen mag, das soll und mag er für bar ungehindert führen, treiben und tragen -(orig.pag.103) und das verkaufen wohin er will und mag, nach seiner Notdurft.
Item Wir wollen auch, das sich ein jeder Bürger zu Lengenfeld, nicht wideren noch setzen soll, daß die armen Leut zu ihnen einlegen oder setzen wöllen, die abgeschriebene Zeit von einem Wochenmarkt zum andern, und daß sie ihnen das ungefährlichen Bewahren, und auch keine Zins dieselbe Zeit von ihnen nehmen sollen.
Item Wir wollen auch einen Wochenmarkt zum andern, daß frei und verboten sein solle, von meniglichen die genannten Zeit. Es sollen auch alle die, die obgenannte Wochenmarkt besuchen und dahinkommen, wie kaufen oder verkaufen wegen demselben Tag, daß der Wochenmarkt ist zu Lengenfeld in dem Markt, Sicherheit und Geleit haben, für all vergangen Sachen, aufgenommen, was den Hals antrifft, und welcher der in der Herrschaft und dem Gericht zu Lengenfeld sitzet, er soll unser oder (orig.pag.104) wessen sei daß überfuhr und es nit haelt mit allen FaiIsachen in Maß als abgeschrieben steht, daß wissentlich wäre oder würde, der soll sooft das geschieht, zur Straf verfallen sein, in Halben Pfund Regensburger Pfennig, des sollen gefallen 60 Regensburger Pfennig, was von gerichtswegen zu dem Gebäu unsers vorgenannten Markts Lengenfeld unläßlichen zu bezahlen.
Sie haben auch derselben unseren Bürgern Rat und Gemein zu Lengenfeld drei ewig - Jahrmärkt geben, und geben ihnen die auch wissentlich in Kraft dieß Briefs jährlich und zu ewigen Zeiten darselbst im Markt Legenfeld zu haben mit allen Rechten, Freiheiten und guten Gewohnheiten, als Jahrmärkten zugehört, und als andere unser Städt und Märkt haben ohne alles Gefährde.
Dieselben Jahrmärkt einer soll sein auf St. Georgentag, der andere auf St. Veitstag (orig.pag.105) und der dritte auf Sonntag vor Simoni et Judae Apostolorum und die Freiheit derselben abgeschriebenen Jahrmärkt soll eines jeden Jahrmarkts angehen und währen, zweien Tag vor und zweien Tag danach ohn Gefährd. Es sollen auch alle die, die sind reich oder arm, die die abgeschriebenen Jahrmärkte zu einer jeden Zeit suchen, und dahin kommen werden, mit aller ihrer Kaufmannschaft, wie die genannt ist, in unserem Land und Gebiete in unserm Schirm und Geleitsein. Des soll auch derselben Leib und Guet die obgenannten Täg ganz aus vor aller Bekümmernis und Verbot vor männiglichen frei sein, und ein schlecht sicher Geleit haben, ausgenommen Dieb und Diebin, Mörder, Straßenräuber, Notzöger, Fälscher und die an solche Maß und unrechten Gewicht funden werden, oder die jemand an seinem Leib und Guet freyentlich (?) beschädigen, die soll solch unser Gnad, Geleit und Freiheit nit schirmen, (orig.pag.106) schützen und ihm zu Hilf kommen, sondern mit denselben soll es gehalten werden, daß Recht ist ohne Gefährde, und wir gebieten darumb allen unsern Pflegern und Amtleuten zu Lengenfeld, die wir jetzund dahaben, oder in künftigen Zeiten dagewinne, und allen anderen unsern Untertanen, das sie das unser Gesetz und Ordnung in Maß als obgeschrieben steht, halten und unsertwegen festiglich handhaben, schützen und schirmen, als lieb einem jeglichen unserer Hulde sei.
Verkund dies Briefs, versiegelt mit unserem anhängenden Insigel, der geben ist zur Amberg am Mittwochen nach St. Thomastag des hl. Zwölfboten nach Christi Geburt vierzehn hundert und danach in dem vierzigsten Jahre.
II. (1421: Burggeding)
/: Vide den schon auf Seite 8,9 und 10 vorgetragenen Burggedingsbrief vom Jahre 1421:/
III. (1462: Bürgermeisterwahl)
Von Gottes Gnaden wir Johannes und wir Siegmund Gebrüder Pfalzgrafen bei Rhein ect. bekennen als regierende Fürsten für uns und unsere lieben Brüder, Herzog Albrechten (Anmerkung: ob nicht soll heißen Alberten statt Albrechten, vide Stammfolgetafel des Hauses Wittelsbach dritte Tafel oben), Herzog Christophen und Herzog Wolfgangen, die noch zu ihren vogtbaren Jahren mitkommen sind, und all unser Erben und Nachkommen, und tun kund öffentlich mit dem Brief, wann uns unsere liebgetreuen, die Bürger gmeiniglich Rat und Gemeine, Reich und Arm unseres Markts Lengenfeld für ihr Rechts-Erbherrn und Landesfürsten erkannt, und als gutwillig Erbhuldigung getan haben, darumb so haben wir angesehen, solch ihre Treu und Willigkeit, die sie uns beweist haben und hiefür tun sollen und mögen, und haben dieselben unsre Bürger, Rat und Gemeinen, Reich und Arm zu Lengenfeld begnadet mit den Freiheiten und Gnaden, die wir ihnen geben haben, und geben wissentlich in Kraft dies Briefs in Maß als hernach geschrieben steht.
(orig.pag.108) Zum ersten das sie einen Bürgermeister unter ihnen wählen und haben sollen, und mögen; zwei in dem Jahr also, daß derselbe Bürgermeister, den sie also selbst unter ihnen in ihrem Rat unter den Zwölfen Geschworrenen Schöpfen wählen, ein halbes Jahr Bürgermeister sein und bleiben soll, oder zum Längsten ein Jahr, wie sie dann das unter ihnen selbst eines jeden Jahres zu Rat werden und an ihn selbst gehoben werden.
Derselbe Bürgermeister soll jedem, allweil er Bürgermeister ist, der anderen Fürgang und Frager sein, als in anderen unseren Städten der gesetzt Bürgermeister und Frager sind, gut Gewohnheit und altherkommen ist, darum daß sie um alle kleine und vergängliche Sachen und Gebot, der sie untereinander zu Rat werden, in ihrem Rat und unter ihnen selbst aufsetzen; von der Herrschaft des Marktes, von Gemeinnutzen Notdurft wegen reicher und armer und was ihnen zusteht, es nicht allweg an die Herrschaft bringen bedürft, (orig.pag.109) oder mit Recht zum strengsten uns zutragen, oder einer den anderen wandelhafig oder fällig zu machen. Derselb Bürgermeister soll auch den Gewalt und Macht haben, daß er und ein Rat in solchem als vorgeschrieben steht, zu Rat werden, daß darin all andere Bürger, geschworen und ungeschworen, reich und arm denselben Rat vom Bürgermeister an ihrer statt gehorsamb sein sollen, so oft sich das gebührt, und was also der Bürgermeister und Rat auf jeglich ihr Gebot zur Poen und Pueß setzen, das haben sie volle Gewalt, darumb zu pfänden und solch Wandel zu nehmen und einzubringen ohne Irrung und Verhindernisse unser Amtleut und männigich von unseren wegen, und solches sollen sie auch wenden und kennen an gemeinen Nutz und Notdurft unseres Markts zu Lengenfeld, wie der Bürgermeister und Rat zu Rat einig werden, doch unentgolten, was an jetlichen unseren Landgerichten, Halsgerichten, und Herrlichkeiten (orig.pag.110) wie die genannt sind, anders dann hiervor und hernach geschrieben stehet, auch was sie Pott und Wandel in dem Markt aufsetzen, als auf Brot, Wein, Fleisch und ander Setzzusätzen, als dann vor alter Herkommen ist, dieselben Pues und Poen soviel da werdent, die sollen all halb unserem Richter und halb an den gemeinen Nutz des Markts gefallen einzunehmen.
Auch wollen wir, was ein Bürger in dem Markt dem anderen schuldig, das unter dreißig Pfennig ist, darum soll und mag der Kläger an einem Bürgermeister kommen, und langen lassen, und ihn gut für das Landgericht fürnehmen, und stünd ihm der andere Teil solcher Schuld ohne leugnen, so soll der Bürgermeister den Klagenden Pfands verhelfen, und entwirken von dem der solche Schuld ohne leugnen gestehet.
Davon dann der Kläger soll seine Schuld bekommen, und damit gefahren soll, wie der (orig.pag.111) Bürgermeister und Rat des ein Zeit und Ordnung setzen und machen ohne unser Amtleut und männiglich von unserenwegen Irrung und Einsprechen; stund aber der Antwörter dem Klager der Schuld in Leugnen, so soll ihm der Bürgermeister des Rechtens ohnverziehen, darum helfen.
Auch haben uns die benannten unser Bürger zu Lengenfeld angerufen von des Burggedings wegen, darum sie dann von alten Zeiten dann Urkund und Briefe von unserm Altvordern gehabt haben, die ihnne verbrunnen sind, und uns gebeten, ihnen solchen Burgfrieden von neuem zu vermerken, zu unterscheiden und zu geben, damit sie und ihre Nachkommen mit den Marktrechten zu Lengenfeld so in unserem Landgericht unterscheiden, in Maß sie dann solchen Burgfrieden bisher also gehabt und hergebracht.
Als wir uns dann daß erfahren haben, (orig.pag.112) hierum so haben wir auf denselben unsern Bürgern, gemeiniglich Rat und Gemeine und auch unseren Markt zu Lengenfeld aus sondern Gnaden ihren Burggeding aufgezeigt, geben und unterscheiden in Kraft dieses Briefes, wie hiernach geschrieben stehet
/: Hier folgt die Confimierung des schon auf Seite 8, 9 und 10 aufgeführte Burggedings-Briefs von anno 1421:/
/: Hierauf folgen die Confimierungen der Wochenmärkte und der drei Ewig-Jahrmärkte, wie dieselben im Privilegienbrief Nr. 1 vom Jahre 1440 vide Seite 99 bis 106:/ beschreiben:/
daß zu wahren verkundt geben wir ihnen den Brief mit unserm anhaengenden Insigl versiegelt, zu München am Sct Lucientag, als man zält nach Christi unseres Herrn Geburth, dreizehnhundert (Anmerkung: Muß unstreitbar heißen vierzehn hundert, da da 100 Jahr zuvor unmöglich obiger Burgsgedingbrief wie 1421 hätte confirmirt werden koenen.) und darnach in dem zwei und sechzigsten Jahr.
IV. (1467: Jahrmarkt am St. Thomastag)
Von Gottes Gnaden wir Sigmund und wir Albrecht (Randbemerkung: (Albert?)) Gebrüder, Pfalzgrafen bei: Rhein etc. bekenen als regirende Fürsten für uns und unsern Gebrüder und all unsern Erben und Nachkommen, und thun kundt offentlich mit diesem Brief, daß für uns komen sind unsern Lieben getreuen, die Bürger unsers Markts zu Lengenfeld und haben uns gebeten, ihnen einen neuen Jahrmarkt zu geben und zu vergonnen, und sammt den Jahrmärkten, die sie vor haben; nemblich auf St Thomastag von Kaedlberg in den Weihnachtfeiertagen und ihnen den zu freyen, wie ihnen die Jahrmärkt, die sie vorhaben begnadet und befreyet sindt hierumb von besonderer Treu und Willigkeit wegen, damit sich die benanten, die Unseren von Lengenfeldt bisher gen uns verhalten und: beweist haben, und hiefür thun sollen, und moegen; auch zu Aufweinung, Nutz und Fromen demselben unserem (orig.pag.114) Markt zu Lengenfeldt. So haben wir den jetzt gemeldten, den Unseren von Lengenfeldt in unserem Markt daselbs einen neuen Jahrmarkt zusams den Vorgenannten Jahrmärkten, so sie vorhaben, gegeben und vergonen, nemblich auf Sct Thomastag vor Kaedelberg in den Weihnachtsfeyern, - geben und vergonen ihnen den in kraft dieß Briefs mit allen Rechten und Freiheiten, Gnaden und Gewohnheiten, die die anderen ihren Jahrmärkt, drei Tag vor und drei Tag nach, in gueter Gewohnheit gehabt, und herbracht haben und gehalten worden; Also daß sie solche Freiheit zu dem vorgeschriebenen Jahrmarkt haben und sich der gebrauchen moegen und sollen, und wir sollen und wollen auch, sie und ihre Nachkomen gnadiglich dabei handhaben und bleiben lassen, doch uns, unsern Erben und Nachkommen hiernien ? vorbehalten unsern Herrlichkeit und Gerechtigkeit (orig.pag.115) als von alter Herkomen ist, und daß wir und unsern Erben auch solchen Jahrmarkt und Freyung, den von Lengenfeld wohl widerrufen moegen, wan wir wollen, alles getreulich und ungefährlich.
Das zu wahren verkundt geben wir den Unseren zu Lengenfeldt den Brief mit unsern anhaengenden Insigeln, versiegelt zu München am Freitag nach Sct Johanes Tag Baptisti des Jahres als man zählet nach Christi unsers lieben Herrn Geburth, vierzehn hundert und darnach in dem sieben und sechzigsten Jahr.
V. (1501: Verwaltung und Ratsgremien)
Ich Wolfgang von Fraunberg, Freiherr zum Hage und andern der durchlauchtigen Hochgeborenen Fürsten und Herrn Albrechten, Pfalzgrafen bei Rhein, Herzogen in Beyern und Niederbeyern, unsers gnaedigsten Herrn Raethe und Anwält, auf dem Nordgau bekenen und (orig.pag.116) offenbaren mit diesem Brief, als zwischen Burgermeister und Rath an einem auch der ganzen Gemein hie zu Lengenfeldt anderstheils Irrung und Zwietracht gewest und erstanden sindt, in ihren jährlichen Erwählung des Raths, auch der Führer, Kamerer, Baumeister und Zwölfer auch anderen Nothdurft haben, als deß holben beede Theil genueg samblich für uns gebracht und jede Sache nothdurftiglich verzählet haben, wir aus sonderlichen und merklichen Ursachen in solcher Verhoer und Handlung für uns komen und von unsers gnaedigen Herren erstgemeldt auch gemeiner Markts Nutz und Nothdurft wegen, damit derselb soviel destmehr zu Aufneuung an Gebäuen und anderen daß und desselben Innwohner komen möchte, und auf beede Theile genuegsambe Verhoerung und fürtrag ihren Irrung, wie es mit jährlicher (orig.pag.117) Wahle, Burgermeister, Räthe, Vierer Kamerer, Baumeister, des Markts Diener, Besetzung und Fischen der Weiher auch Verkaufung der Fisch, Verlegung oder Aufbringung Gelds, zu gemeines Markts Nothdurft und andern, wie hernach folgend ist gehalten, gehandelt und hie füran jährlichen also gebraucht, gehandhabt werden und dabei bleiben soll.
Anstatt und von wegen vorgemeldt unsers gnaedigsten Herrn Rathe und Gemeine diesen nachfolgenden unseren Entscheid geben und mit gueter unserer Vorbetrachtung gemacht, nemblichen zum Ersten: So sollen hiefüran jährlichen und eines jeden Jahrs die Kamerer des Markts Lengfeldt, so jetzo sindt und hiefüran eines jeden Jahrs werden, all ihr Einnamb und Ausgab von einem St Georgentag (orig.pag.118) auf den andern ordentlich und aufrichtig Rechnung machen , und halten, was die von gemeines Markts wegen an kleinen und großen eingenommen und ausgeben haben, und solch Rechnung wie jetzhero vor unsers gnaedigen Herrn Ambtleuten und Verwaltungen an zu Lengenfeldt inter acht Tagen nach Sct: Georgentag von Rath, und wen die Gemeine darzu ordnet und darbei haben will, thuen, halten und vorbringen, und einer jeden gethaner Rechnung den vorbemeldten unseres gnaedigen Herrn Ambtleuten, wie vorbeschehen ist, ein gleichlautend Register überantworten, und in unsers gnaedigen Herrn Verwaltung und Hand stellen, und was ein jeder Kamerer in solche gethaner Rechnung über sein Aufgaben schuldig wurdet, soll Er zu Stund an, nach Beschluß derselben auflegen und zalen.
(orig.pag.119) und ebe Sach wäre daß in solchen acht Tagen nach Sct Georgi unsers gnaedigen Herrn Ambtleute, so bei solcher Rechnung sein sollten nit anheimb waeren nichts weniger sollten danach die Kamerer in vorangeregter Zeit ihre Register der Rechnung für einen Rath und die verordneten von der Gemein legen und die Bezahlung thuen, und so die unsers gnaedigen Herrn Ambtleute anheimb koenen, vor ihnen solche Rechung beschehen, gelegt und gehoert werden, wie vor darvon gemeldt; und einer jeden gethanen Rechnung sollen der Gemein oder den Verordneten daran ein Register geben und ihnen ihre Nothdurft auf derselben Einnahmen und Ausgaben fürzubringen vorbehalten sein.
Und nemblichen soll hiefüran jährlichen und eines jeden Jahrs am 8ten nach St Georgen oder 9ten Tag, es wirt dann ein Feiertag, so soll es geschehen nächsten Tags nach demselben. (orig.pag.120) alter Rath des nächst vergangenen Jahres und ganze Gemein des Markts Lengenfeldt bei ihrem Eide auf ihr Rathhaus versammlet und gefordert werden, und so das also beschehen ist, so dan sollen die in der Gemeine in ihrer völligen und ganzen Versamblung jährlichen des jetztgemeldten Tags unfährlichen wie aus dem alten Rath, so des nächstvergangenen Jahres Raths gewest sindt, zu nehmen und zu erwählen haben. Ihnen einen neuen Rath angehenden Jahres, daß ein jeder in der Gemein bedenken solle und wölle seinen gethanen Bürgereid, damit er seine Wahl gebe und stelle, seinem besten Guetbedunken nach. Die selben vier erwählten mit meister Stimb, sollen alsdann zustund unsers gnädigen Herren Herrschaft, so jeder Zeit und Jahres sie zu Lengenfeldt ist und sein wirdt, derselben alter oder einstheils, so anheimb ist, in Gegen= (orig.pag.121) wärtigkeit der Gemeine schwören in Laut ihres Eids, so sie deßselben haben, und nochmalen sollen dieselben vier erwählten allein auf ihren gethanen Eid ober vier aus demselben alten Rath zu ihnen vieren des neuen Raths zu nehmen Macht haben, damit ihrer also recht werden, welche ander erwählte vier den ersterwählten vieren auch anzeigten Eid schwoeren sollen; Nochmalen und Zustundt haben dieselben acht macht, ferner vier aus den erwählten Vieren des alten Raths oder aus der Gemein des Markts Lengenfeld zu nehmen und zu erwählen, doch in all ihrem Erwählen ihren gethanen Eid bedenken, und die Wahl geben und sollen nach der höchsten Verstaendtnuß Nutz und Nothdurft unsers gnaedigen Herrn und Gemeinen des Markts, die zu Rathe und zu dem sie gebraucht werden am tauglichsten sein moegen, und anderer Massen, dann ihr Eid inhalt keine andern (orig.pag.122) Gunst noch Fürschub gebrauchen, unfährlichen dieselben letzten erwählten vier sollen alsdann ihr jeder, er sei nächsten Jahrs der Raths gewest, oder allererst gewählt werden, jährlichen ihre gewöhnlichen Eide den die acht gethan haben, denselben auch schwoeren.
Ferner sollen die in der Gemein jährlichen aus ihnen zu erwählen haben, vier nach ihrem besten Gutdünken, und ein jeder in solche Wahl seinen Bürgereid auch bedenken, die zu wählen die am tauglichsten sein moegen, zu Recht sprechen, oder in andere Sachen neben und bei denen von Rathe zu sitzen auch sonst ins gemeines Markts Nothdurft für andere zu gebrauchen, nemblich so sich Sachen ergeben, dazu sie von Rathe erfordert oder geschafft würden, durch welch deßselben unserem gnaedigen Herrn, Rathe, sind gemeinen Markt ihrenthalben mit Gebruch, Schimpf, Nachtheil oder Spott erstehen würde, unfährlichen.
(orig.pag.123) Dieselben sollen Vierer des Markts und der Gemeine geheißen werden, der auch ihr jeder, sie seien alt, oder neuerwählte Vierer, einem Rathe ihren gewöhnlichen Eid, wie der deßthalben in sich hält und ein Rathe verzeichneten hat, schwören sollen. Ferner sollen solch erwählte des Raths auch die jetzt angezeigten Vierer des Markts jährlichen aus der übrigen Gemein erwählen und nehmen ihrer Zwölf ihrem Bedenken nach am tauglichsten die selben Zwölf sollen also in was Sachen einem Rathe der Gemein mit noth thuen will zu erforderen, mit sammbt den Vieren bei und mit einem Rathe Macht haben zu handlen, welche Zwölf auch nachdem sie, wie voranzeigt gewählt werden, einem Rath Pflicht mit Gelübte thun sollen, treulichen in ihren Handlungen vom Rathe und Gemein wegen, ihrem besten Verstehen nach, (orig.pag.124) ohn Gunst und Ungunst zu handlen, auch keinen sonderen Rath noch Versamblung unter = und mit einander haben, noch machen, ohn eins jeden Burgermeister und Raths Wissen, Verwillen noch Zugeben; wo aber einer Gemein anliegend deßhalben ihn Nothdurft und Begehren wäre oder gestellt würde, die Zwölfe zu forderen, daß sollen die Vierer an einen Rath langen lassen, und was ein Rathe derselben Sachen auf den Vierer Anbringen, ausrichten will oder mag, des haben sie zu thun wohl Macht, ausserhalb der Sachen hernachfolgend ausgenomen. -.In was Sachen aber ein Rathe den Vierern zuegeben würde, die Zwölfer zu ihm zu fordern und versamblen deßhalben sie alsdan zu thun Macht, und sonst einig Versamblung noch Rathschlaege in keinen einigen Wege noch gestalt nit zu machen unfährlichen. Weiter sollen die von Lengfeldt hiefüran (orig.pag.125) jährlichen und eins jeden Jahrs zween Kammerer zu gemeinen Markts Einnamben und Ausgaben haben, und die nachfolgenden Massen erwählen.
Nemblichen Burgermeister und Rathe denselben Kamerer einen aus der Gemein von hie erwählten Vierer und Zwölfer mit einander aus dem Rathe zu ernennen, und aufzunehmen haben, die darzu von beeden Seiten am tauglichsten, dem Markt um das Einnamben guet, und er Sachen verstaendig.
Doch sollen Burgermeister und Baumeister in dieser Wahl ausgeschlossen sein, ihren Ambten dardurch mit Aufrichtung kein Verhinderung zu gebehren; Solch erwählt zween Kammerer sollen alles und jedes aufhaben, einen neben jährlich zustehend und anfallendes, dem gemein Markt gebührend bei neben und miteinander und nemblichen (orig.pag.126) treulichen, ob dem fischen und besitzen kaufen und verkaufen derselben Fische, nit andern hernach darzu verordnet sein und einer ohne den andern darin nichts fährliches handlen, nit ausgeben noch einnehmben, und was sie also einnehmben, sollen sie von Stund an in die Büchsen legen, darzu ihr jeder einen Schlüßel haben, miteinander auf= und zuschließen sollen, keiner fährlichen ohne den andern, darein nit moegen, sonst soll ausserhalb der zweyen.Kamerer niemands in Rath noch Gemein sonderlich, noch samentlich von gemeins Markts Nutzung und Aufhebung wenig noch viel nichts Macht haben, einzunehmben.
Dieselben zween Kamerer sollen auch von gemeines Markts wegen, was eines Raths gebührlichen zimbliches Geschäft und eines Markts Nothdurft und gebührlich Nutz ist ausgeben unfährlichen, zu welchen ihren Ausgaben und Einnahmen zu beschreiben (orig.pag.127) sie den geschworenen Stadtschreiber erfordern moegen, der ihnen auch das thun sollen. Solch zween Kamerer sollen auch einem Rathe jährlichen schwören, sie werden in der alten Wahl bleiben oder von neuem erwählt, wie deßhalben ihr Kamerer=Eid sie sich haltend ist, unfährlichen. -
Ferner sollen Bürgermeister und Rath jährlichen einen Baumeister aus ihnen des Raths oder der Gemein erwählen und setzen derselb soll Kamerer=Ambts zu erwählen los sein und soll zu aller und jeder Nothdurft und Gebruchs gemeins Markts und der Zuegehoeren an Gemäuer, Wöhren, Thören Brauhäusern, Kellern Brücken Weihern Behältern und allen anderen dem Markt zustaendig getreulichen Sachen, und mit Fleiß beschauen, und was an denselben oder mehreren zu bauen und bessern noth ist und wirdt, soll er treulichen an einen Rathe langen, und was ein Rath darauf fürnimt zu bauen oder bessern, soll Baumeister (orig.pag.128) treulichen ob derselben Arbeitern sein, damit ihn jeder seine Taglöhne verdienen, die Taglöhne eines jeden merken, auch die Nothdurft zu solchen Gebauen auf des Markts Kostung verfügen und eines jeden Sambstags oder Sonntags mit den Arbeitern zu dem Kamerer komen eins jeden Taglohn soviel er habe, und was ihm zu Lohn soll geben werden, ansagen, dabei sein, damit die bezahlt werden, und darinnen treulichen handlen, auch Bürgermeister und Rath jährlichen schwören wie deßhalben ihr Eiden sich haltend ist.
Die Gemein soll auch jährlichen vor einem Rath, so der erwählet ist, mit ihren Mänglen und Gebrechen nothdurftiglich mit ihren Fürtragen gehoert und bei einem Rathe fleißig angehoert werden, was billigen abgethan werde, solches geschehe unfährlichen. Es soll auch der Stadtschreiber jährlichen vor einem Rathe und den Sechzehnern schwören dem Markte getreu und gewehr zu sein, und was er Rathsweise höre zu verschweigen. (orig.pag.129) Es soll auch ein Rath jährlichen ordtnen über all Saetz des Markts und Saetzer erneuen die auch schwören sollen einem Rathe, demselben getreulichen vorzustehen, und darob mit Fleiß zu halten. Mit der Zährung, so die Burgermeister erwählt, soll es gehalten werden wie jetzthero beschehen ist, unfährlichen die Viertelmeister solle alle Jahr einem jeden in Versamblung der Gemein sein Viertlmeisterambt, weil ein jeder darzu tauglich, und darbei blieben ist, oder ob man neue setzet, daß ein Rath zu thun Macht hat, sein Ambt mit Fleiß befolgen, und die genent werden, damit ein jeder in der Gemein wisse, ob es noth thuen würde imer erhöhren, wer sein Viertlmeister sei.
Es soll auch ein Rath jährlichen erwählen setzen und ordnen Tuchschauer, Zeichenmeister, Thorsperrer, Sauschauer, Zollner und auch einen [ .[17] ] Bräumeister, und all andern des Markts Diner Macht (orig.pag.130) haben aufzunehmben und zu erlauben, auch alle ihre Ambts zu versuchen, doch daß die all ein jeder nach Gestalt und Nothdurft seines Ambts, einem Rathe Pflicht mit Eid oder anderen nothdürftigen Gelübden und Verstrikhung thue.
Zum Abfischen oder Besetzten der Weiher zum Fischverkaufen oder kaufen soll einer aus dem Rathe mit sambt dem Kamerern und einem aus den sechzehnern handlen und dem getreulichen vorgehen unfährlichen.
Des Bierhandelns Mulzelns und Brauens halber, demnach der zu Lengenfeldt von alter her mehr, dan an anderen Orten gebraucht, und getrieben worden, soll ein Rath mit seinem höchsten Verstehen und sonderlich gueter Vorbetrachtung ausserhalben der, so den treiben, wo derselben anderst im Rathe waeren, damit derselb Handel unsern gnaedigen Herrn und gemeinen Markt zu Ehren, den Innwohnern daselbst (orig.pag.131) wiederumb zu Ausnehmung komen und nit in Abwachsung durch Lässigkeit oder Unbetrachtung und ungeachten Gueter, gueter Ordnung desselben komme und reiche, als ein jeder seinem gethanen Eide nach zu thuen schuldig, darein sehen und einen jährlichen Gueß zu thun schuldig machen und stellen, nach dem des Getraid, die Gersten, in hoch oder niedersteigendem Kaufe, und gemeiner Jahrgang derselben ist, ohne alles Gefährde. Mit der Zöhrung und Ausgab zu unserer Herrn wahren Leichnambstag, Umbgang oder desselben achteten Umbgang, zur Fastnacht und ander Zeit Zöhrung, vor alter durch die vom Rathe beschehen, sollen es die vom Rathe noch zu jed Zeit zimmblicher Weis, ihnen unverweislich halten, ohngefährde.
Es soll auch kein Bürgermeister und Rathe von gemeines Markts wegen noch Kammerer kein Geld entlehnen, nichts aus den Kamer versetzen noch verkaufen, (orig.pag.132) oder Tauschens hingeben, ohne Wissen, Willen und Beiwesen der Sechzehner, ohngefährde. Ein jeder Burgermeister soll und mag auch das thuen einen jeder unseres gnaedigen Herrn Richter, alle Quatemer so fern es noth thuet, und daß Ursach von Augen sein, Satzrecht zu setzen Ersuechen, das sich kein Richter erwiedern damit die Saetze aller Sachen bei dem Markte ordentlich gehandhabt, und in guetem Wesen bleiben, alle Articel, Stük, Punten und clouhen, hiervor begriffen, treulichen ohn alle Arglist und Gefährde gehalten, verstrekt, und denen nachgangen soll werden, in welchen wir also Burgermeisteren und Rathe, auch ganzer Gemein des Markts Lengfeldt anstatt und von wegen vorbemeldt unseres gnaedigen Herrn diesen unseren Endtscheid geben und haben sollen, doch seinen fürstlichen Gnaden vorbehalten (orig.pag.133) den seiner Gnaden Gefallens zu mehren, minderen aendern, oder gar zu verkehren mit einem Herrn Wolfgang von Frauenberg, Freiherrn zum Hage, vorgemeldt anhaengende Insigel, mir von meinen Erben ohn Schade - am Erchtag nach dem Sonntag trinitatis, da man zährt von Christi unsers lieben Herrn Geburt Tausendfünfhundert und indem ersten Jahre.
VI. (1512: Monopole für Jahr- und Wochenmärkte)
Wir Friedrich von Gottes Gnaden Pfalzgraf etc. der Hochgeborenen Fürsten, unsen lieben Vettern Herrn Ott Heinrich und Herrn Philippsen Gebrüder verordneter Vormund und Tutor bekennen mit dem offenem Brief und thuen kund meniglich, nachdem aus unsern Liebgetreuen, Burgermeister, Rath und ganze Gemein, jetzt bemeldten unserer lieben Vettern Markt, Lengenfeld, ihre Privilegia und Freiheiten, ihnen von Weiland unseren Vorforderen Keisern Koenigen und Fürsten des Haus Beyern (orig.pag.134) löblichen Gedächtnuß gegeben, fürbracht und unterthaeniglich gebeten, daß wir ihnen die zuconfirmiren und zu bestetten gnädiglich geruhen, also haben wir auch als Vormunde der genannten unserer lieben Vettern ihnen diese ihre Privilegia und Rechte dan Freiheiten gnaediglich bestettet und confirmiret. Wir haben auch auf der gemeldten von Lengenfeld unterthaenige Bitte und Ersuchen, dem Gotteshaus Sct: Veit bei ihnen in Markte zu Aufnehmen, Nutz und Guetem, in Ansehung welches Maß derselb Gotteshaus und sie in dem vergangen beierschen Krieg an ihren Eingaengen und Nutzungen zu Schaden und Nachtheil kommen sindt, zu den vorigen an ihren gefreiten Jahrmärkten, von neuem einen Jahrmarkt zu halten gegeben und vergunt, geben und vergonnen ihnen den auch wissentlich in Kraft dieß Briefs also daß derselb nun füran in ewige Zeit eines jeden Jahres auf einen jeden Sonntag nächst des Heiligen Martyers Sct Laurentii (orig.pag.135) als die bemeldt Sct Veitskirche geweihet ist worden, zwen Tag vor und zween Tag darnach bei ihnen zu Lengenfeld sein, und gehalten werden und daß sie darzu auch alle Recht, Gnad, Freiheiten und guete Gewohnheiten, wie andere ihren Jahrmärkte gebrauchen sollen und moegen, doch uns und unseren Vettern den jungen Fürsten ihren Erben und Nachkomen an ihrer Herrlichkeit und Gerechtigkeit, als von alter Herkomen ist, unvergriffentlich. etc.
Doch nachdem ein articel in der Freiheit, ihnen von weiland Herzog Johansen und Herzog Sigmund von Beyern Gebrüdern, als derselben Zeit regierenden Fürsten gegeben, begriffen ist, daß all Herrschaft und Gerichtsleut zu Lengenfeldt wen sie zugehörig sindt, niemands ausgenomen, all ihr feil Sachen, Pferd, Vieh, Getraid, Schmalz, Kaes, Eier etc. nicht aus dem Landgericht verkaufen, sondern dasselb zu den Wochenmärkten zum Lengfeldt bringen sollen, (orig.pag.136) welchen aber das überführe, soll der Herrschaft sechzig Regensburger Pfennig und denen von Lengfeldt auch sechzig, zu ihrem Bau selbst zu bezahlen verfallen sein, - So schließen wir in diesen articel die Straf der Gerichtsleut halb dergestalt aus, und wöllen, daß es damit also gehalten werden soll. - Sofern ein Gerichtsmann dermassen straffaellig oder verbrechend würde, daß dann dieselb Straf uns ganz; - und nit den zu Lengenfeld zu halben Theil, wo sich aber die in ihrem Burggedinge begeb, daß ihnen dann die auch allein zugehörig und verfolgen soll, ohngefährde. Zu Verkundt haben wir unseren Vormundschaft Insigel an diesen Brief thuen hängen der geben ist zu Neuburgk am Mittwoch nach Sct: Jacobstag des Hg: Zwölfbothen, u.: Christi Geburt fünfzehnhundert und in dem zwölften Jahre.
VII. (1601: Regelungen der Wirtschaft)
Von Gottesgnaden wir Philipp Ludwig Pfalzgraf etc. bekennen hiemit und thuen kundt, kraft dieß Briefs, daß unsre lieben Getreuen, Burgermeister, Rath, und gemeine Burgerschaft unsrer Stadt Lengenfeldt sich zum öfteren beschwert, daß kein Zuegang, comertien oder gemeine Handtirung mit Kaufen und Verkaufen allerlei fail Sachen bei derselben unseren Stadt sei, sonderen unsere Unterthanen in dem Gericht Lengenfeld wohnhaftig, andern Jahr= und Wochenmärkt besuchen welches ihnen, und zwar nicht weniger uns selbsten, wann wir unser Hofläger der enden haben, und andern frembde Leut hochen und niederen Standts bei uns ab= und zu reiten, zu nicht geringen Schaden und Nachtheil gereichen thuet. Da nun hero weilandt unsre geehrten Vorfahren und Eltern aus vernünftiger Vorsichtigkeit, Betrachtung und Erwägung solcher Beschwerde, sonderlich aber Herzog Johans Pfalzgrafen lob selbster Gedächtnuß bewegt worden, bemeldte Stadt mit einem ewigen Wochenmarkt zu begnaden, wie seiner Lieb Privilegien und Freiheit (orig.pag.138) unterm Dato. Mitwoch von Sct. Thomae nach Christi im Vierzehnhundert und Vierzigsten Jahre mit mehreren ausweiset, und dann wir sowohl als dieselben unseren geliebten und geehrten Vorforderen ganz gnädig geneigt und gewillt sindt, nicht weniger unsere getreue Burgerschaft zu Lengfeld als anderer gehorsamer Stännde unsers Neuburgischen Fürstenthumbs Nutz Wohlfahrt und Aufnamb in allweg zum befürderen.
Dem allen nach so haben wir mit gueter Rath und rechter Wissenheit derselben unseren Stadt Lengenfeld und gemeiner Burgerschaft und Innwohnern daselbsten die besondere Gnad gethan, und den vor alters erlangten Wochenmarkt confirmirt, und bestettigt, confirmiren un bestaettigen den auch wissentlich und in Kraft dieß Briefs ewiglichen alle Wochen auf den Sambstag, oder da auf denselben (orig.pag.139) Tag ein hohes Fest einfiele, auf den nächsten Werktag darvor, und wir ordnen und wöllen daß derselb Wochenmarkt gehalten werden soll, um wessen hernach geschrieben stehet.
Zum ersten so setzen und wöllen wir, ‚daß ein jeder Unterthan, Mann und Frau in unserer Herrschaft und Gericht Lengenfeldt sitzend, sie seien unser oder wessen sie sind, der Klöster Edelleut Burger oder Bauern, die fail Sach haben oder gewinnen, als Weitzen, Korn, Gersten, Haberen, Mehlgries, Brod, schoens und Roggens, Erbis, Linsen, Hirs, Heidel.[18], Leinflachs, Hanf, Hanfkoerner, Gespinst, Tuech, obs Ruben, Kraut, Salat, Zwifel, Kreen Retig Petersil und ander Gärtlerey; Item allerlei Schlächt und Nutzvieh, Pferd Ochsen, Kühe, Kälber Hamel, Schaf, Laemer, Schwein, Spanferkeln, Gaiß, Böckl, Kitzln, item Milch, Milchraum, Butter, Schmalz, Kaes, Salz, deßgleichen Hennen, Kapaunen, Hüner, Gaens, Enten, Tauben, Voegel, Immen, Honig Wachs, Federn, allerlei Art Fisch und Krebs, (orig.pag.140) und an dergleichen Failschaft und Victualien zu menschlicher Unterhaltung nothwendig, welche nicht alle in specie gesetzt werden koennen. Item allerlei Futterei, Heu Gromath (Gromath = Nachmath, lt. Schmeller Band 1/2 Spalte 102), Stroh, deßgleichen Holz, Inschlicht, Lichter etc. nichts ausgenomen, das sie verkaufen wollen, aus der Herrschaft Lengenfeld nicht führen, treiben noch tragen, noch auch in ihren Häusern daheim nicht verkaufen sollen, sondern am Sambstag in unser vorgenannte Stadt Lengfeld auf den Wochenmarkt bringen und um einen leidentlichen billigen Pfennig feil haben und verkaufen, oder in andere unser Stadt und Markt im Bezirk des Landgerichts Lengenfeld gelegen, auf jedes Orts verordneten Wochenmarkt, als am Montag goin Kallmünz, Erchtag goin Regenstauf, Mitwoch goin Schwandorf Donerstag goin Schmidtmühlen, minderst auswendig desselben Landgerichts (orig.pag.141) verkaufen oder vertragen. Ob aber solche feil Sachen gar, oder eines Theils auf dem ersten Wochenmarkt nicht verkauft, so soll und mag ein jeder, was Pferd, Vieh und ander Waren sind die essen, wieder heimb führen und treiben; was aber ander feil Sachen sindt, von Getraid, Schmalz, Kaes, Eiern und was nicht esset, sich auch ohn Schaden aufhalten lässt, daß soll zu Lengenfeld oder in anderen obbemeld unsern Staedten und Märkten eingesetzt oder eingelegt, und auf dem andern Wochenmarkt wieder gebracht und feilgehabt werden. Und was denn ein jeder also zum ersten und zum anderen Wochenmarkt zu Lengenfeld oder dazwischen in anderen Staedten und Märkten nicht verkaufen mag, das soll und mag er fürbaß ungehindert, führen treiben tragen, und verkaufen wohin er will und mag nach seiner Nothdurft, doch gegen Fürweisung einer Politten oder Zeichens, so einem jeden (orig.pag.142) der seine fail Sachen zuvor obgehoerter Massen einer Lands geen Markt gebracht auf Begehren ohne sein Entgeld mitgetheilt, und daß wegen jedes Orts Verordnung geschehen soll. Item wir wollen auch, daß sich ein jeder Burger nicht wiederen noch setzen soll, was die Leut zu ihnen einlegen oder setzen wollen, die ob-geschriebene Zeit von einem Wochenmarkt zum andern, und daß sie ihnen das ungefährlich und treu bewahren und auch keinen Zins dieselbe Zeit von ihnen nehmen sollen. Item wir wollen auch, was die Unterthanen also einsetzen oder legen von einem Wochenmarkt zum anderen, daß das von meniglich die obgenannte Zeit frei und unverboten sein soll. Es sollen auch alle die, so obenanten Wochenmarkt besuechen und dahin komen, von kaufs oder verkaufs wegen, denselben Tag als der Wochenmarkt ist, an obbesteimmten Orten Sicherheit und Geleit haben für alle vergangen Sachen, ausgenommen was den Hals antrifft.
Es soll auch den (orig.pag.143) Wälschen = und anderen Kraemeren, wie sie genannt werden, die allerlei Gewürz oder ander Waar umbtragen auf den ordentlichen Wochenmärkten feil zu haben frei und unverwehrt sein, ihnen auch gegen Zeichnung gebührlichen Standgeldes, gewisse Staend eingegeben werden, doch daß sie sich bei Straf jedes Orts Ellen, Maß und Gewicht etc, gebrauchen, und sonsten dieser Ordnung gemäaeß verhalten.
Der Wochenmarkt soll angehen Somerszeit umb 6. und Winterszeit um 7 Uhren Vormittags, und zur selben Zeit von dem Ambtknecht ein Fähnlein von dem Rathhaus ausgehaengt werden.
Nach denen auch vielleicht anderer Orten, als aus Beyern, Pfalz, auch Stift und Stadt Regensburg oder anders woher sich Kaufleut auf diese Wochenmaerkt sich finden moechten, soll das Fähnlein Sommerszeit bis auf 9 und den Winter bis auf 10 Uhr stehen bleiben, und unter diesen Niemand Ausländischen (orig.pag.144) zu kaufen zugelassen sein; und da sich gleich ein oder mehr Auslaender unter vermeidten Stunden, etwas zu kaufen unterstünde, und dasselb ein Inlaender anzunehmen begehren würde, solls ihm vor dem frembden vergoennt und belassen, auch der Auslaender auf den Fall Wiedersetzens, umb ein halb Pfund Regensburger, halbs dem Landsfürsten, und halb der Stadt Lengenfeldt zu erlegen gestraft werden, nach Verscheinung aber jetztbemeldter Zeit und Stund, soll das Fähnlein wieder eingezogen werden, und als dann meniglich zu kaufen erlaubt sein. Den Fischeren soll ein bequemer Platz am Markt jedes Orts ausgezeigt, auch Schäffer und was zur Aufgeschierung vonnöthen, deßgleichen ein gewiß Gewicht und Maaß verordnet werden, und sollen die Fischer, als die von Kaetzdorf auf Burglengenfeld, die von (orig.pag.145) Laegersdorf auf Regenstauf und die von Aich auf Kallmünz zu offenem failen Markte bringen, und nicht in die Häuser tragen, oder nach Gunst heimblich verschlagen, auch nicht nach dem Gesicht, sondern nach dem Gewicht in nachfolgendem Tag verkaufen, doch ihrer fürstlichen Gnaden an dero Tag unvergrifflich.
Forelllen - Hecht - Karpfen - Barmen - Kraxen - Noerfling - Schiedl - Roettelein - Kochfisch - Nehsling - Krebs - Grundel - Pfritten - Krehslin -
demnach auch bishero Voegel und anderes, was dann für Wildbahn von unserem Forstmeister verlassen, hin und wieder ausser Lands vertragen worden, sollen hiefüro alle Vogler und dergleichen Waydleut in den drei Gerichten des Landgerichts Lengenfeld gesessen, ihren Fang gen failen Markte, und nirgend in die Häuser eintragen, noch viel weniger ausser Lands verkaufen, (orig.pag.146) bei Straf, welcher darüber betretten, ein halb Pfund Regensburger; wäre aber der Enden ein Hofstat, soll als dann der Fang gen Hof getragen, und von meniglich angeboten werden. Es soll auch hiefür kein Burger oder anderer, were er sei keinem Bauersmann in diesen drei Gerichten gesessen, wie bishero geschehen, einigen Pfennig auf Getraid, es sei Weitz, Korn, Gersten, Haber oder ander Feldgewächs mehr leihen, sondern ein jeder Unterthan solches Getraid und Gewächs, so er zu verkaufen, zu failen Markt gen Lengenfeld bringen, und nicht mehr den Baeken, Wirthen, Brauen noch anderen Fürkäufern zu Haus, weil wenige ausser Lands verführen und verkaufen er habe dann den gewöhnlichen Wochenmakrt in Lengfeld zweimal besuecht, (orig.pag.147) und doch dasselb gemeinen Werth noch nicht verkaufen koennen, alsdann soll ihm vergünstigst sein, solches Traid ohn andere Wehrte, wohin er will zu verkaufen.
Würde aber über solches ein Bürger Wirth oder dergleichen für Käufel einem oder dem anderen auf Traid leihen, und begehre ihnen solches ausser Besuechung des Markts, gen Haus zu führen, soll der oder dieselben nicht allein dem Landsfürsten das Auslehen verwirkt haben, sondern jedemal darzue nach Gelegenheit und Gestalt der Sachen gestraft werden. Verkaufte dann ohne Besuechung mehrerer =meldter beeder Märkt ein Bauersmann Getraid in = oder ausser Lands, der soll so vie einhalb Pfund Pfennig, als viel er Metzen verkauft; Straf verfallen sein. Es-sollen auch nicht allein unsere Beambte und die des Raths jedes Orts zum öfteren selbst herumbgehen, und auf alle (orig.pag.148) Waaren, so gen Markt komen, fleißige Aufachtung feben, sondern auch die des Raths deßwegen eine besondere Person bestellen, die Befehl ? habe, da die failen Waaren nicht Kaufmannsgut waeren, oder sonsten falsch und Betrug mit unterliefe, welche Waare als=dann was unter 30 Fr Werth, dann so den Verbrecher wißlich macht, was aber über 30 Fr. Werth, der Obrigkeit gebühren, und darzu den Verbrecher in die Straf nach Gelegenheit gefallen sein soll.
Insonderheit aber soll Niemand weder durch sich selbs, noch durch andere mit den obvermeldten Waaren, so zu freiem und failen Markt gefährt werden, kein Kaufsabred, Pakt oder Fürgeding, es sei unterwegs, aufn' Feld, vor oder unterm Thore, auf der Gassen, oder in Häuseren, weder (orig.pag.149) heimblich noch öffentlich machen oder bestellen, sondern alles zu offenem Markte bringen lassen und kein Gefährde gebrauchen, bei Vermeidung gebührender Straf und Verlierung der Waar, daran überfahren ist worden.
Jedoch wann wir oder unseren Erben über kurz oder lang der Enden unser Hoflager halten, so zu unser und derselben Gelegenheit stehen, kaufen oder bestellen zu lassen, wann, wo und wie es uns oder ihnen gefaellig, oder die Nothdurft und Gelegenheit erfoerder.
So soll auch unseren Oberambtleuten unverwehrt, sondern hiemit vergunt und zugelassen sein, bei ihren Ambtsunterthanen, desgleichen den Hofmarktsherrn bei ihren Hintersassen in allen vorgesetzten victualien, so viel zu ihrer selbs Hausnothdurft gehoerig, zwischen den Wochenmärkten ihrer Gelegenheit nach (orig.pag.150) zu kaufen und zu bestellen, jedoch allen unbilligen Verkauf oder Vertheuerung ausgeschlossen. Desgleichen den ordentlichen und verpflichteten Metzgeren in der Stadt Lengfeld und aufn Land, es sei in Gerichten oder Hofmarken, in denen failschaften so ihrem Handwerk angehoeren, doch sollen sie deshalb umb billigen Werth iner Lands und die Bänken (?) aushauen, und bei Straf nicht ausser Lands verkaufen. Was aber die Metzger für Kaelber und Laemer nicht hollen würden, sollen zu failen Markt gebracht, und nicht ausser Lands verkauft werden, bei Straf von jedem Stuk 4 Reg. Pf. oder nach Gelegenheit des Verbrechens noch höher, es wäre dann wie oben gemeldt, daß es auf failem Markt iner Lands nicht haette mogen verkauft werden. (orig.pag.151) Im Fall aber die Zollner auf den Paessen, Landbot oder Ambtknecht einen auslaendschen Wirth Metzger, Fragner, Traidkäufl, Kaesträger oder dergl: Personen betretten, die im Gericht die verbotenen Waaren, so nicht gen Markt geführt worden, kaufen und schon einhaendig hätten, dieselben sollen sie alsbald annehmben und für die Obrigkeit bringen, und solln die Waar, so also wider diese Ordnung kauft worden, der Obrigkeit verfallen sein, doch davon dem Pfaender der 6te Pfennig gefolgt werden, was nicht über 30 Reg. Pf ist, auf solchen Fall soll die Obrigkeit zum erstenmal dem Käufer ernstlich untersagen, daß er hiefüro nimer komme, dann da er zum andernmale wiederkome, soll er nach Ungnad gestraft werden; hat er nun seinem Verkäufer die Waare bezahlt, soll er das Geld und die Waare verwirkt haben, hat er aber noch nicht bezahlt, soll ihn die (orig.pag.152) Obrigkeit dahin anhalten, daß er dem Verkäufer den Kaufschilling zur Straf erlege, als dan den Verkäufer um denselben Kaufschilling strafen, doch daß es in allweg mit der verfallenen Waar gehalten werde, wie obgemeld. Waere aber die Waar ausser Lands verführt, soll der Verkäufer der Obrigkeit den Kaufschilling zur Straf geben, und da derselb Käufer, wieder komt und betrettem wird soll er eines mit dem andern zur Straf doppelt bezahlen; und damit dieser unser Ordnung in Kaufen und Verkaufen jedermeniglich mit schuldigem Fleiß und Gehorsam gelobe und Darwiderzuhandelnde desto mehr Furcht und Abscheuh trage, soll den Zöllnern, Landboten und Ambtknechten aller Orten ernstlich befohlen und eingebunden werden, daß sie guete Aufachtung geben, was die Unterthanen (orig.pag.153) von Getraid, Vieh, Schmalz und anderem oberzälten Victualien übrig und zu Verkauf haben, wohin dasselbig gegeben oder Verwendet werde, und da einer ergriffen oder sonst mit Grund erfahren wird, daß er etwas ausserhalb des Landgerichtsbezirks ohne vorgehende Wochenmarksbesuchung verkauft hat, der soll alsbald der fürstlichen Obrigkeit angezeigt werden und von derselben gegen ihn nach Gestalt des Verbrechens gebührende Straf fürgenommen werden; sofern aber einer oder der ander umb die gestellt Strafen nicht geben wollte, der soll andern zur Warnung nach Erkentnuß des Landsfürsten ferners an Leib gestraft werden.
Nicht weniger soll den Ambtleuten, Führern in diesern und allenthalben auf dem Lande moedirt werden, daß sie auf ihre befohlene Dorfgemeinde in gefährlichen (orig.pag.154) Verkäufen, wie auch nicht weniger auf die Verkäufl Achtung geben, und bei ihren Pflichten hierin niemands schonen, und die Sonderheit den Landboten und Ambtknechten bei Tag und Nacht die Hand bieten, sich auch selbsten für ihr Person in allweg unverweislich halten, wie dann in diesem Fall auch über sie heimliche Aufseher bestellt werden, und was also an Strafen gefällt, so sich zu Lengfeld in der Stadt oder sonsten in Staedten oder Märkten des Landgerichts einwendig der Ringhauer oder Aeker zu tragen, die sollen halb dem Landsfürsten und halb Bürgermeister und Rath desselben Orts zu den gemeinen Gebäuen und Handhabung dieser Ordnung folgen, aber alle ander Frevel, so sich ausserhalb der Städt und Märkt aufn' Land begeben, sollen dem Landsfürsten allein zustehen, (orig.pag.155) und verrechnet werden. Darauf gebiethen wir allem und jedem unserer Landrichter, Pflegern, Kastnern, Richteren und anderen unseren Ober= und Unterambtleuten in dem Bezirk des Landgerichts Lengenfeld, so anmit da seind, oder künftig dahin komen werden, ernstlich und festiglich, daß ihr die obgenannte unser, Burger, Rath und Gemein bei solchem vorgeschriebenen Privilegium.haltet, und bleiben lassen, darwider nicht thuet noch aendert, daß zu thuen gestattet bei Vermeidung unser Straf und Ungnade.
Dessen zu wahren Urkund haben wir uns mit eigenen Handin unterschrieben, und unser Kanzleisecrete hievon haengen lassen,
Geben und Geschehn zu Neuburg a.d. Donau den 11t. Augusti nach Christi Geburt im Eintausend sechshundert und ersten Jahre
Philipps Ludwig Pfalzgraf
VIII. (Zusammenfassung der Privilegien)
/: Vide das auf Seite 11 bis 13 aufgeführte Wappendokumente vom Jahre 1542:/
(orig.pag.156) Dieß nun waren die Privilegien, deren sich unsern Vaterstadt bis zum Ende des siebzehnten Jahrhunderts zu erfreuen hatte, und welche auch von einem jeglichen neuantrettenden Regenten wieder sanctioniret und confirmiret werden mußten.
Die um das Ende des vorigen Jahrhunderts erscheinenden Gesetze und Verordnungen, dan die Vereinigung der verschiedenen einzelnen Provinzen Beyerns unter der churfürstlichen und spaeter koeniglichen Krone, und besonders die Verordnungen in Bezug auf Gewerbswesen und Magistratische Verfaßung vom Jahre 1808 und 1818 machten das Fortbestehen dieser dem Sinne der neuen Verbeßerung schnurstracks entgegenlaufenden Privilegien unmoeglich, weßhalb dann auch dieselben nach und nach eingiengen, und nur jene respectirt und beibehalten wurden, welche mit dem jetzigen Verwaltungsstatus sich vereinbarten. (orig.pag.157) Sehr große Veraenderungen, ja oft gaenzliches Aufhoeren, und manchmal merkwürdige Verbeßerungen erlitten auch verschiedene bürgerliche Institute, und waere hier am Platze, zum Beispiel zu sprechen von dem einstig ehemaligen Zustande der
Burgerwaehr,
welche im Vergleiche mit der Neuzeit auf einer staunenswerth niederen Ausbildungsstufe sich befand.
Einen Begriff hievon gestatten uns einige alten Musterungsverzeichniße von den Jahren 1663 und vor dem schon 1599, denen jedweden ein herzoglicher Befehl voausgeheftet ist, gemaeß welchem die jeweiligen Landrichter als zugleich Rittmeister beauftragt wurde, eine Musterung gemeiner Bürgerschaft vorzunehmen, und lautet ein solcher zum Beispiel:
Von Gottes Gnaden Philipp Wilhelm etc. (1663)
Unseren gnaedigsten Gruß zuvor, Edler Lieben Getreuer; ihr erinnert euch gehorsamst, was wir auch vor diesem wegen Bewähr und Exercirung unserer auch (orig.pag.158) gnaedigst anvertrauten Bürgerschaft anbefohlen haben, weilen nun bilig darauf zu gedenken, wie das liebe Vaterland auf ein und anderen unverhoften nöthigen Fall in Sonderheit aber bei itzig gefährlichen Zeiten und Einfaellen des Erbfeinds bestmoeglichst defendiret und bei bestaendiger Tranquilitaet conserviret, auch die Staedte vor unfürgesehenem Ueberfall, Plünderung, Mord und Brand defendirt werden möchten. Als ist aus fürst väterlicher getreuer Sorgfalt unser gnaedigsten Befehl, hiemit, ihr sollt gedachte unsere Bürgerschaft auf einen gewissen, doch fürdersamben Tag mit ihren Gewehren zusammen komen lassen, solche Gewehr, worunter ihr doch keine, als gute Musqueten oder Piquen und Seitenwähr passiren lassen sollet, ob es wohl tauglich examiniren und probiren, die Feuerwehr und andere Währ ausmustern, sie zu Herbeitrachtung guter Musqueten anhalten, (orig.pag.159) vornemblich aber aus gedachter Bürgerschaft einen Ausschuß der wackersten und beherzten Maenner machen, selbige ordentlich beschreiben nach Gelegenheit und Anzahl der Mannschaften 100, 150 bis 200 Mann zu einer Compagnie abtheilen, und von denen, welche in Feldkriegscharge bedienet, die dazu qualificirte zu einer Compagnie einen Hauptmann Leutenant, Fähnrich, Feldweibel oder Sergeanten, und nach Anlaß der Mannschaften Vier oder Fünf Corporale anordnen, die Unterofizier sich mit Kurzgewehr oder Helebard versehen, und unter hundert Man mehr nit als 20, oder wann die Anzahl größer, 30 Piquen tragen laßen, welche ihr doch denen jenigen, so stark von Person und mit den Musqueten nicht umbgehen könen, geben, - diese Mannschaft durch einen aus denen Unterofiziren, welcher darzu am tauglichsten, an Sonn= und Feiertagen Nachmittag, da Monat ein= oder zweimal mit ihren Gewehren exerciren, und sie solche (orig.pag.160) Maniren lehten lassen sollet, denen dann derentwegen jährlich eine gewisse Besoldung verordnet werden solle; Ueber dieses solle auch das vorher in Uebung gewesene Ziel = oder Scheibenschießen wiederumb in Gang gebracht, auch der Schützen=Vortheil ihnen wie vorher gegeben werden, allermassen wie dann vorangeregtes Verzeichnuß der ausgewählten und zu Ofiziren angeordneten Personen erwarten, - mit wenigen sollet ihr die Stadtmauern und Thorn alsbalden besichtigen, und notiren wie selbige versehen, ob leicht oder beschwerlich daran zu komen item wie aufwendig die Weg und Gäßen auch ad venirene beschaffen, auch wie die befundene Mängel reparirt und die Stadt versehen, damit sie vor einem Streif oder unvorsehenem Überfall gesichert werden koenne; wie ihr dann auch von nun an unter der Bürgerschaft eine gewisse Austheilung der Wachter und Orten, allwo sie sich auf einen Allarm versamblen sollen, (orig.pag.161) zu machen, damit solchenfalls ein jeder wisse, wo er mit seinem Gewehr hingehen solle, und damit bei unverhoften gefährlichen Läufen nit erst nöthig sein, nit Confusion und Unordnung desjenigen zu thun, was jetzo mit gutem Bedacht und Sicherheit geschehen kann.
Wir seindt über dises alles Eures unterthaenigsten Berichts, wie ihr diesen unseren gnaedigsten Befehl in ein= und anderen unterthaenigst vollenzogen, zur ferneren Verordnung ohne Verzug gnaedigst gewärtig und auch zu Gnaden geneigt.
Neuburg den 29. August 1663
Ex speciali mandato
Michl Silbermann
Sonach erließ der kg. Landrichter als Rittmeister der Bürgerwähr den Befehl an den Bürgermeister und Rath der Stadt ergehen, lautend:
Es werden kraft ergangenen gnädigst Befehl von Fürstlichen Landrichteramtswegen Buergermeister und Rath allhie hiemit ernstlich (orig.pag.162) erinnert, daß sie auf nächstkommenden Mitwochen den 28 t. diß die ganze Bürgerschaft, keinen ausgenomen, zusammen erfordern, und mit allen ihren habenden Ober= und Untergewehr, was es sein mag, rechter früher Tageszeit samtlich auf dem Rathhaus unfehlbar erscheinen und fernerer Verodnung erwarten lassen sollen, damit allerseits der gnädigste Befelch vollzogen werden moege.
Signatum Burglengenfeld 21 Sptbr. 1663
Wolfgang Wilhelm Freiherr von Servi
Nachdem nun die Bürger erschienen, vertheilte man die vorhandenen, aus verschiedenen Stücken bestehenden Waffen, und wurde nicht darauf gesehen ob der eine ein kurzes oder langes Seitengewehr besaß, und entließ sie mit der Mahnung, jedweden Aufrufs zu den Uebungen gewaertig zu sein.
Die alljährigen Musterungen wurden vorgenomen unter der Inspectionspraesents des Herrn Landrichters, Forstmeisters, Bürgermeister und Rath der Stadt, indem der 4te 6te und 10te Mann mit seiner Währ/:Armatur:/ (orig.pag.163) vorgeladen, und die Tauglichkeit seiner Waffen untersucht wurde.
Von gleichmässiger zu diesem Zwecke eigens verwendbaren Montur war im entferntesten nicht zu denken.
Ein solches Musterungsverzeichniß war nun folgendermassen abgefaßt.
Auswahl der Bürgerschaft
der Stadt Burglengenfeld, so vermoeg ergangenem fürstlichen Befelch auf den Vierten, Sechsten und Zehnten Mann gerichtet, darunter in jeder Wahl alle Zeit ein Theil Doppelsoeldner die zween Theil Schützen. Und sein inner und außer der Brucken zu Lengfeld 136 Personen.
Nun sind aufgeführt diejenigen, welche zur Musterung auf dem Rathhause zu erscheinen hatten.
Die Chargen dabei waren folgende.
1 Hauptmann
3 Zimerleute
1 Fähndrich mit den Hacken
1 Feldweibel
1 Schlachtwärter
1 Feldscheer mit dem Beile
1 Trumlschlager
1 Pfeiferer
Nun folgen die verschiedenen Waffengattungen welche bestanden aus
-
Langspießern, deren Bewaffung war ein Langspieß und Seitenwähr
-
die Helebardirer, mit Helebarde und Seitenwehr, z. Theil auch Musquete
-
Schützen, mit Feuerrohr, oder Büchse nebst Seitenwähr, diese lezteren trugen auch eine Sturmhaube von Eisenblech oder dichtem Leder, während die ersteren 2 Abtheilungen als Montur nur einen Hut und Fäustlinge faßten.
Diese Art Bürgerbewaffnung muß sich erhalten haben bis zum Jahre 1780, denn noch ein Akt über das Debitwesen des damaligen Landrichters (Randbemerkung: vid pag: 79) Oexle vom Jahre 1786 erzält uns, wie der Hofkamerrath, Ungeldner und Steuereinnehmer Herr von Meixner als Freund erwähnten Landrichters denselben dadurch aus dem wegen Schuldenlast über ihn verhaengten Hausarrest zu befreien suchte, daß er ihn mittels Pferd und Wagen seines Hausherrn Schikofer beim Schwandorferthor zu entführen beabsichtigte, nachdem er vom (orig.pag.165) Magistrat dahier „die Staedtischen Feuerrohr-Schützen" requiriret, um damit die das Landgerichtsgebäude besetzenden Wachen zu vertreiben, was ihm jedoch nicht gewährt wurde, obwohl die Flucht Oexles dennoch zu Stande kam. Um diese Zeit trat eine Organisation ein, die obwohl vieles zu wünschen übrig lassend, doch dadurch zur wirklichen.Verbeßerung beitrug, daß eine Gleichheit der Waffen erinert, jedoch noch imer nicht Uniformierung verlangt wurde. Diese Bewaffnungsart erhält den Namen
Landsturm
und war es eines jeden Bürgers sowohl, als der umliegenden Landgemeindeglieder freier Wille, dabei sich zu betheiligen, und den erforderlichen Exercitien zu unterziehen.
Sie tratten unter dem Comando ihrer selbstgewählten Führer mit Ober= und Untergewehr bewafnet, und in gewöhnlicher Bürgerkleidung, jedoch mit einer weißen Binde als Abzeichen um den Arm, und einen Fafor (?) oder Federbusch auf dem aufgestülpten runden Hut, am Marktplatze zusammen, und zogen von da (orig.pag.166) auf den Georgenanger, um sich im Exerziren zu üben. Doch befaßte man sich mit diesem Hauptgeschäfte sehr sparsam, und suchte den militärischen Pflichten mehr die angenehmern Seiten abzugewinnen; das heißt, man hielt mehr auf das Ziel= und Scheibenschießen, und die darauf folgenden Unterhaltungsstunden; denn nach Zurückkunft vom Exerzierplatze tratten die Bürger ohne Landsturmzeichen in geseeliger Absicht bei ihren bierschenkenden Ofiziren, wie zum Beispiel, Baecker Kamerer, oder Schuhmacher Kellner in der Fleischgasse, zusamen, brachten ihre Frauen mit, tranken, sangen und tanzten die ganze Nacht hindurch bis zum Morgen.
Bei etwas schlechterem Wetter zogen die Währmaener auch manchmal auf die Burg und übten ihre militärischen Marsche und Bewegungen in dem zu jener Zeit noch bestandenem großen Rittersal des Herzoglichen Schloßes ein.
Sie hatten bei ihren Aufzügen auch eine alte Fahne mit den weiß und blauen beyerischen (orig.pag.167) Wecken in Seide, jedoch bedeutend beschaediget, und weiset deren Ursprung oder Dotation keine Urkunde oder sonst glaubwürdige Schrift nach.
Da nun nicht nachgewiesen werden konnte, auf welche Art die Stadt in den Besitz dieser Fahne kam, so wurde bei spaeterer Bildung des eigentlichen Landwehrbattaillons, sie zu führen den Bürgern nicht mehr gestattet. Sie wurde daher mit einem Überzuge versehen, und in einer Ecke des Rathaussales aufgestellt.
Doch eines Tages als man dieselbe wieder vorholen wollte, fand man blos die Stange mit dem darübergezogenen Fahnenfutteral, und man vermuthete, daß eine kurz vorher dagewesene Schauspielertruppe, die auf dem Rathhaussale befindlichen Theater sich produzirte, dieselbe von der Stange getrennt, und den Überzug über die ihres Schmuckes beraubte letztere wieder gezogen habe.
Die damals freiwillige Soldateska Burglengenfelds hatte wie auch noch heutzutage (orig.pag.168) außer den Exerzitien auch andere militärische Honeurspflichten und besonders am heiligen Frohnleichnahmstage als bewaffnete Begleiter des Sanctissimum, weshalb sie denn die Gunst genoß, an dem Freitage nach dem heiligen Frohnleichnamstag alljährlich im Altwasser fischen zu dürfen, und den gemachten Fang unter sich zu vertheilen, und mußten Ihnen dazu die Fischer von Mossendorf und See als Servitut den nöthigen Fischzeug lehnen. So geschah es denn einmal um das Jahr 1805 daß diese Fischberechtigten Bürger im Altwasser /: zwischen der stolzen Wöhr:/ einen ongefähr 6pfündigen Fisch an einem vermeintlichen im Wasser liegenden großen Pfahl gelehnt erspaehten, und warfen den sogleich das Netz, um ihn zu fangen. Doch welch ein Entsetzen! Nicht blos der Fisch, sondern auch der Pfahl begann, sich zu bewegen und Schwimmfloßen zu zeigen. Da begann nun ein reges Arbeiten und Zusammenwirken, und glücklich brachten sie 2 Fische ans Land, von denen der (orig.pag.169) größere einen grossen Wasserzuber voll Fleisch, und einen ganzen Vierling Rogner lieferte. Seine Schuppen hatten die Peripherie eines großen oesterreichischen Vierundzwanzigerstücks.
Der Fisch soll ein Scheitl gewesen sein und etwa 80 Pf gewogen haben.
Hiermit schließt die Periode für das Institut Landsturm, und ist aus nachstehender Zeichnung dessen Armirung ersichtlich.
(FEHLT! ½ Seite frei!)
Nun komen wir zum Jahre 1807 als die eigentliche
Landwehr
organisirt, und jedem wehrfähigen Bürgersmann (orig.pag.170) zur unbedingten Bürgerpflicht gemacht wurde, auf seine Kosten sich zu uniformiren und zu armiren, der Fahne zu schwoeren und strenge Subordination zu pflegen.
Nach der erneuerten Bestimmung vom Jahre 1828 konnte die Landwehr zur Zeit des Krieges in militaerische Thaetigkeit tretten, und wirkt in Friedenszeiten zur Erhaltung der inneren Sicherheit mit.
Es wurden Sectionen, Divisionen und Bataillone mit ihren Chargen nach dem Maßstabe der Linienregimenter gebildet, und die erste Uniform war dunkelblau mit hellblauem Basbord, aus Frack und gleichfarbiger langer Hose bestehend und einem schwarzen sogenannten Preußen= oder Schiffhut mit einer rothen Huge. Die Armatur bestand aus einer.Musquete, und einem Saebel als Seitenwähr, welcher an einer von rechts nach links über die Brust gezogenen Leder=Kupel hing.
Die Ofizire unterschieden sich in der Uniform durch eine silberne Binde um die Hüfte und einen rothen 1/2 Schuh hohen Federbusch als Abzeichen am Hute; und trugen einen (orig.pag.171) Degen zur Bewaffnung.
(½ Seite leer!)
Zu Anfang der Jahre 1830 und 1831 wurde diese Uniform von dunkelblauer Farbe abgeschafft, und mußte sich jeder neuangehende Bürger in hellblauen Rock und detto Hose mit weißen Basbord kleiden, mit Tschako. Da jedoch die aelteren Bürger ihre dunkelblauen Uniformen beibehalten mußten oder durften, so war nun lange Zeit die ganze Division ein Gemisch von hell= und dunkelblau, und verloren sich die letzteren erst um das Jahr 1840. Wie alles gemaeß dem Fortschritte der Zeit sich vervollkommnen muß, so ist dieß auch in Bezug auf Bürgermilitz wahr geworden, und Verfaßer dieses waere selbst, (orig.pag.172) sehr begierig, eine Compagnie vom Jahre 1599 unter dem kg Landrichter und Rittmeister Fridrich Eib mit einem Tromler und einem Pfeifer, und eine zweite Compagnie vom Jahre 1854 unter dem Major Johan Miller mit 19 Musikern und 6 Tambouren ausrüken, exerziren und manoevriren zu sehen, was gewiß einen intereßant unterschiedlichen Anblick gewähren würde. Die meiste Thatkraft zur Vervollkommnung dieses Institus zeigte Doktor Johann Müller als Landwehrmajor unter dem Obercomando des Landwehrgenerals Graf Drechsl zu Karlstein. Doktor Johann Miller aus Schwaben wurde für den zum Stadtgerichtsarzt nach Landshut befoerderten Dkt Siller als Landgerichtsphisikus hieher angestellt, und bezug mit seiner aus Frau, Schwaegerin und Schwiegermutter, dann 7 Töchtern bestehenden Familie am 24 Juni 1839 den 1 ten und 2 ten Stock des Klingschen Hauses /: nun Schuhmacher Zierl:/ nächst der Post als Wohnung, die er nur bei seinem Abzuge von hier wieder verließ. (orig.pag.173) Dieser Mann brachte die auf einer, wie er sich selbst ausdrückte, vernachlässigten Stufe befindliche Landwehr durch Uebungen, Strafen, Propertaet und Vervollstaendigung der Musik auf den möglichst hohen Gipfel der Vollkomenheit, und kann man von ihm mit Sicherheit behaupten: -
Er war Arzt, Familienvater, Musiker
Gesellschafter, - doch all dieß weniger als: -
Soldat
Dieß war er aber auch exintimo seiner Seele., Klein von Statur war er im Stande, dem Bürger großen Ehrgeitz in die Brust zu pflanzen/: doch nur speziel in Hinsicht auf Landwehr:/ und vermochte dieselben zu unglaubigen Opfern wie noch keiner vor ihm.
All sein Streben war Militair, und darin liegt auch seine eigentliche Berühmtheit, obwohl er als Arzt und besonders als Emboucheur auch einen guten Namen sich geschaffen.
Als Major organisirte er die Landwehrmusik durch Bestimmung eigener Probenabhaltungen, und Anschaffung ganz neuer, nur (orig.pag.174) für den Militärdienst verwendbarer Instrumente.
Er requirirte ebenso einen Bataillonsdambour vom Linienregiment zu Regensburg welcher gegen 2 Monate lang für täglich 1 f die Tromeljugend im so:g: Salzstadel zu Tambouren heranbilden mußte, und hatten diesem Unterricht auch Knaben von Kallmünz und Schmidtmühlen beizuwohnen und mitzugenießen; All dieß, wenn auch nicht auf Regiments= doch aber auf Bataillonsunkosten. Er gründete auch eigene Ofizirsgesellschaften, indem an einem bestimten Tage jeder Woche die Herrn Landwehrofiziere in Civil, jedoch unter Beibehaltung der Chargentitel bei einem ihrer eben Bierschenkenden Kameraden unter dem Vorsitze des Herrn Majors zusammen kamen und-wozu auch allzeit saemtliche Herren Beamten Zutritt hatten.
Ferner eröffnete derselbe einen militärisch theoretischen Unterricht, welcher bei dem (orig.pag.175) Bierschenkenden Leutnant und spaeteren Adjutanten Huf abgehalten, und auf Dienstparole von jedem Ofizir und Unterofizir besucht werden mußte, und wehe dem wegen Schlaefrigkeit oder sonstiger geistiger Schwere an Mitausdauer verhindertem Untergebenen. Unter seinem Comando kam das Bataillon Burglengenfeld in den Besitz einer neuen Fahne, deren Kosten sich über 220 f beliefen und woran der vergoldete Löwenknauf allein auf 40 f zu stehen kam.
Diese Kosten wurden durch Sammlung unter den Honoratioren und der besseren Bürgerschaft, besonders durch bedeutende Beiträge der Herren Landwehrofizire getilgt, und lautet die den Bataillonsakten beiliegende, auf Großfoliopergament geschriebene Originalstiftungsurkunde folgendermassen:
Stiftungsurkunde
Der Fahne des koeniglichen Landwehrbataillons
Burglengenfeld.
Nachdem Seine Majestaet der Koenig inhaltlich (orig.pag.176) eines hohen Erlaßes der koeniglichen Regierung und des koeniglichen Landwehrkreiskomandos der Oberpfalz und von Regensburg vom 8. Dez: 1848 ad Nr. 6061 auf allerunterthaenigstes Ansuchen des Landwehrbataillons-Comandos vom 29. Oktob 1848 dem Landwehrbataillon Burglengenfeld in allergnaedigster Berücksichtigung seiner treuen Anhaenglichkeit an das Allerhoechst koenigliche Haus, seiner taktischen Ausbildung und Ehrenhaftigkeit, - die Führung einer Fahne allergnaedigst zu gestatten geruht hatten, haben sich bei der Mittellosigkeit der Bataillonskassa, durch freiwillige Beitraege der saemmtlichen Ofizire der Division Burglengenfeld im Verein mit mehreren edlen Wohlthaetern dieser Stadt unter dem Vorbehalte und mit dem Wunsche, daß diese Fahne für immer und unter allen Verhaeltnißen in ihrer Mitte verbleiben moege, veranlaßt gefunden, zur Verwirklichung dieser allerhoechsten (orig.pag.177) Gnade aus ihrem Privatvermoegen die Mittel zur Anschaffung dieser Fahne zu liefern. Im Gefühle der innigsten Liebe und Treue für ihren allergnaedigsten Koenig und allerhöchst dessen erhabenes koenigliches Haus legen sie heute im Angesichte des gesammten, aus der Division Burglengenfeld und Schwandorf, und der Companie Kallmünz und Schmidtmühlen bestehenden Bataillons, dieses Symbol ihrer Ehre, Tapferkeit und Treue auf den Altar des Vaterlandes, damit es durch des hochwürdigsten Herrn Bischofs von Regensburg, Valentin von Riedl erhabene Hand die heilige Weihe erhalte, und von dieser Stunde an für alle Zeiten, in guten und in schlimen Tagen uns und unsere Nachkommen fest vereine zum Schutze des Thrones unseres Vaterlandes, und zur Aufrechthaltung der gesetzlichen Ordnung.
Unser Wahlspruch sei: Liebe und Treue dem (orig.pag.178) Koenige, Verderben dem Feinde, der mit frevelnder Hand den Frieden und das Glück seines Thrones und unseres Vaterlandes anzutasten wagt! -
Gegeben zu Burglengenfeld den 20 Mai als dem Tage der Fahnenweihe, 1852
koenigl: Landwehrbataillons-Comando
Burglengenfeld
Höllrigl Hauptman
Warack Hauptmann
Schwagerl Oberlieutenant
Richter Oberlieut:
Beck Lieutenant
Ant. Streitl Lieut:
Dkt. Miller Major
Braun Leutnant
Andree Auditor
Stark Bataillonsarzt
Plech ? Adjut
Graf, Quartiermeister
Es ist hier am Platze sich auf nähere Beschreibung der Weihe dieser Fahne einzulaßen.
Am 22 t. Mai des Jahres 1852 rückten verschiedene Abteilungen der Landwehr von Schwandorf, Schmidtmühlen und Kallmünz, mit Musik in Feldschritt durch die Thore der Stadt.
Es hatte das Ansehen, als waere dieselbe in Belagerungszustande erklaert, indem bald (orig.pag.179) zum Bruckthore, bald zum unteren dann zum oberen Thore bewafnete uniformirte Reihen einzogen.
Auf dem Marktplatze wurde von den verschieden nacheinander angekomenen Sektionen und Compagnien Halt gemacht.
Es gewährte einen martialischen Anblick, die exacten Bewegungen dieser in größter Propertaet aufgestellten 400 Mann ausführen zu sehen.
Auf das Comandowort „Auseinander“ stürzten alle in die Gasthäuser, um sich vom Marsche zu restauriren, bis Generalmarsch geschlagen und gegen 10 Uhr das ganze Bataillon zusammengerufen wurde. Denn ein auf dem Galgenberg ertoenender Böllerschuß verkündete die Ankunft des Bischofs, und wurde diese Kunde von den auf dem Schloßberge aufgepflanzten Böllern vielfaeltig beantwortet. Nach erfolgtem Einzuge seiner bischöflichen Gnaden marschirte das ganze Bataillon mit der verhaengten, vom derzeitigen Junker Alois Laßleben getragenen Fahne auf den (orig.pag.180) Georgenanger, wo ein Carré geschloßen, und die Geistlichkeit, Beamten, dann Musik und Stabsofizire nebst der Fahnensektion darin aufgenomen wurden. Das Carré bestand aus 3 Seitenlinien Bürgermilitair, die 4te Front bildete der auf der Wasserseite aufgeführte Altar. Die Bataillonsmusik von Burglengenfeld begann nun mit dem Kyrie der Feldmesse und heilige Stiele schwebte über der Erde. Die Menschenmenge war groß, und der Akt erbaulich.
Ein trauriger Zufall, den jedoch die so heilige Handlung nicht stoeren konnte, ist hiebei anzuziehen.
Bei der Wandlung nemlich wurde mit den auf dem Schloßberg über dem Landgerichtsgebäude beim Steinbruch aufgestellten Böllern, welche der Spitalwaerter Billermeier als Feuerwerker bediente, durch Schüsse salutirt. Der 3te Schuß lautete tief und dumpf, und bald darauf sah man im,Carré eine Bewegung, die durch den Austritt eines Leviten, des hiesigen Herrn Stadtpfarrers Koenig (orig.pag.181) veranlaßt wurde.
Der letzte Böllerschuß traf den Feuerwerker selbst, indem ihm von der Zündtstange, wahrscheinlich wegen ungeschickten oder voreiligen Gebrauch derselben, die ganze rechte Brust zerschmettert wurde, wornach er sogleich ins Spital getragen und dort vom Herrn Pfarrer die Wegzehrung erhielt.
Nach 2 Stunden hauchte er den Geist aus. Nach den erforderlichen Ceremonien der Weihe zog nun das ganze Bataillon mit fliegender Fahne wieder in die Stadt und wurde im Gasthause zur Krone das Festessen abgehalten, welchem die Geistlichkeit, Beamten und saemtlichen Ofizire, dann mehrere Magistratsbeamten gegen Erlage eines Conventsgeldes von 1 f à Person, beiwohnten. Gegen 5 Uhr Nachmittags wurde die Tafel aufgehoben, und begaben sich von da saemtliche Herren Antheilnehmer auf die Burg, wo die Gesellschaft Liederkranz unter erstaunlichem Zudrange von Menschen eine kleine Gesangsproduktion abhielt.
(orig.pag.182) So schloß dieses schoene Fest, das wir rein nur den unermeßlichen Bemühungen des Herrn Majors Dkt. Miller zu verdanken hatten. Im Hinblick auf diese seine grosse Ausdauer und vielen Verdienste wurde er Ende des Jahres 1856 von Seiner Majestaedt dem Koenige zum Oberstleutnant, und bei vorkommenden Befoerderung als Stadtgerichtsarzt von Regensburg zum Oberst des dortigen Landwehrregiments ernannt.
Er schied unter Begleitung der hiesigen Herren Landwehrofizire den 28 t Februar des Jahres 1857 aus unseren Mauern, und wurde statt seiner der jetzige Apotheker Max Wocher als Comandant des hiesigen Landwehrbataillons, wozu, wie schon erwähnt die Division Schwandorf, dann die Compagnien Kallmünz und Schmidtmühlen gehoerig, zum Major ernannt.
Der Status jetzig ganzen Bataillons beläuft sich inclus der Chargen auf 590 Man, (Antmerk.: Im Gegensatze zu der auf Seite 163 beschriebenen Armada v: Jahr 1663 - also vor 200 Jahren, wo es heißt: "und sein innen und außer der Bruken zu Lengfeld 136 Personen") (orig.pag.183) wovon die hier stehende Division aus 1 Major - 2 Hauptleuten - 2 Oberleutnants - 4 Leutnants, 1 Quartiermeister - 1 Auditor - 1 Adjutant, - 1 Bataillonsarzt, - 1 Zeugwarth -1. Fähndrich - 2 Feldweibel - 5 Sergeanten - 10 Corporaels - 2 Pioniers - 1 Bataillons=Tambour, - 6 Tambourn, - 1 Rollie=Tambour - 18 Musikern und 110 Gemeinen besteht.
Um das Jahr 1855 erlitt endlich auch die für einen Militairsmann so schoene Kopfbedeckung eine Abaenderung, indem statt der Zschako’s die Casquet mit weißem Roßschweife, die sogenannten Pickelhauben eingeführt wurden, und verwechselten auch die Herren Ofizire ihre bisherigen Degen mit dem an einer silbernen Bauchkupel befestigten Schlegsäbel.
Freicorps.
Unter dem Titl Bewehrung der Stadt komt nun ein zunächst hier einzuschalten, die allgemeine Volksbewaffnung aus der Neuzeit, das heißt aus dem Dezenium, in welchem ich dieß schreibe.
Das Jahr 1848, das begebenreichste der ganzen Haelfte des Saeculums, wo allenthalben im ganzen Koenigreiche Revolutionen und Auflehnungen gegen die Gerichte und andere Behoerden erstanden, erheischte. in allen Staedtchen Beyerns Volksbewaffnung als unumgaengliche Nothwerdigkeit, um Ruhe und Ordnung unter dem meist aus Gesindel und Sauhagel (?) bestehenden Aufrührigen zu schaffen, da man die polizeilichen und militarischen Kräfte für unzureichend hielt, und es erschien im Monate Mai desselben Jahres ein lytographirtes Ausschreiben, der kg Regierung an saemtliche Landgerichte, nach welchen die Herren Gerichtsvorstände zugemuthet wurde, den jungen Leuten, welche beabsichtigen, einen Freicorps zu bilden, mit Rath und That an die Hand zu (orig.pag.185) gehen, um nöthigenfalls dem Uebermuthe des durch verschiedene Vorgaenge excessiv gewordenen Proletariats mit Gewalt entgegen zu kommen. Obwohl in unserer Stadt kein Bedürfniß derart vorhanden war, da ausser einigen 10 Burschen liederlichen Gesindels, deren gestikulirte Wuth durch einige Schlaege von geschickter Hand zu Thränen geschmolzen werden konnten, Niemand politisch gefährlich geworden, so gab es unter den jungen Herren, besonders Kanzleiindividuen, doch einige, welche zur Gründung eines solchen Freicorps stimmulirten, und den Schreiber dieß bestimmten, als vorläufiger Hauptmann über den nun einstimmig geschehenen Entschluß mit dem Herrn Landrichter Nies Rücksprache zu nehmen.
Herr Landrichter war kein Freund solchartiger Renomistenstreiche, wohl einsehend die Nutzlosigkeit dieser Absichten, und äußerte in seiner auf der Post abgehaltenen Rede an saemtliche Freicorpsofizire in spe /: den Gemeiner wollte keiner werden:/ daß, wenn solche Wehr gegründet (orig.pag.186) werden sollte, er darauf bestünde, daß der Zweck nicht blos Renomage und Parade sein dürfe, sondern die Mitglieder gleich Polizeidinern und Gendarmen in Wirthshäusern abzuschaffen, Excesse zu verhindern und besonders selbst sich jeder derartigen polizeilichen Strafbarkeit zu enthalten haetten. Diese Diensteszumuthung schwächte nun den militärischen Geist so sehr daß die Gründung dieses Vereines unterblieb, und unsere Vaterstadt unter allen anderen Provinziälstaedtchen der Oberpfalz am Wenigsten von dem so allgemein gewordenen Freichorpsmethode berührt blieb, deren Zwecklosigkeit auch die Folge bewährte.
Ein einziger Fall, der wegen seiner tragikomischen Natur verdient, hier verzeichnet zu werden, kam vor in der Nähe unserer Stadt, und auf Veranlassung einiger derselben angehoerigen Personen, und ist folgender: Es war den 1 Mai 1848, desjenigen Jahres welches in ganz Europa so manches Bizarre ge= (orig.pag.187) liefert, und auch in Burglengenfeld manchen die Köpfe verrükte.
Sr Excellenz Herr Staatsminister Freiherr von Gise war ohne Familie eben auf seinem Gute Teublitz, als ihm eines Morgens von einem jungen geistlichen Herrn, Cooperator Hartl, die Aufwartung gemacht wurde. Dieser junge Mann eröffnete nun dem Herrn Minister,
Er habe vernomen von einer Verschwörung der Teublitzer Gutsunterthanen gegen ihren Gutsherrn, indem sie von den Jakobinern zu Burglengenfeld unterstüzt, ihrer Herrschaft Hab und Gut brennen, sengen und rauben wollen.
Diese Nachricht war für Sr Excellenz nicht die angenehmste, und bestimmte ihn, sogleich nach München aufzubrechen, und den wenigen Dienern die Beschützung seines Gutes gegen seine entarteten Unterthanen anzuvertrauen.
Der Oekonomieverwalter /: u. Rentenverwalter:/ Namens Strauß, ein Mann von etwa 30 Jahren, mit dem gutsherrlichen Förster Kollbieger, dann 2 Freunde des ersteren, nemlich (orig.pag.188) Rentamtsoberschreiber Schels und Comunalpraktikant Herbich von Burglengenfeld, welche schon Nachmittags vom Verwalter eingeladen würden, waren in dem versperrten und varbarikadirten Schloßräumen mit Gewehrladen und Klingenwetzen beschäftigt, und sandte genannter Verwalter auch einen eigenen Boten nach Burglengenfeld an den Kaminkehrermeister Paul Triesl mit dem Auftrage,:
Es moege derselbe schleunig zum Schutze der Schloßgebäude im Falle einer In Brandsteckung mit seiner Uniform /:Kehrgewand meinend:/ erscheinen.
Dieser Auftrag wurde aber von dem genannten Kaminkehrer unrichtig aufgefaßt, indem derselbe statt mit dem unter Uniform gemeinten Rußgewand mit seiner eigentlichen Landwehruniform, mit Ober= und Untergewehr, eiligst auf den Weg gen Teublitz zu, aufbrach. Nun ist aber zu bemerken, daß die Nachricht jenes am Eingang berührten geistlichen Herrn falsch war, und die Unterthanen weder ihrem Gutsherrn noch sein Eigenthum gefährden wollten, (orig.pag.189) noch aus den Vorrichtungen und Bewaffnung der durch den Verschluß der Thore von ihnen getrenten Schloßbewohnern vermutheten, es wäre der letzteren Absicht, sich gegen etwaige Eindringlinge von Burglengenfeld zu schüzen, weßhalb den sie die Arme auch nicht in den Schoß legen, sondern als gute Unterthanen den Familiensitz des Gutsherrn mit Leib und Leben decken wollten.
Sohin waren in einer Schnelligkeit alle Bewohner von Teublitz, Mann, Weib und Kind mit Heugabel, Treschflegeln, Sensen, Hacken und Ofengabeln bewaffnet, vor den geschlossenen Schloßthoren auf und abziehend, - um dem Eindringen fremder Gewalt engegenwirken zu koennen.
Diese gute edle Gesinnung wurde von den zwischen den Fensterlaeden herausspionirenden Schloßrittern wieder falsch aufgefaßt, indem sie mit zitterndem Herzen die Zurüstungen der ganzen Dorfgemeinde betrachteten, und vermeinten, jeden Augenblick müße die Zerstoerung des Schloßes beginnen. (orig.pag.190) Da sahen die Vorposten der Gemeindeglieder von Saltendorf her einen Militairsmann laufen, was die ganze treue Garde in Wuth versetzte, welche noch mehr zunahm, als dieser Bürgersoldat, woran man den erwähnten Kaminkehrer erkennen wird, ihnen vor weitem zurief:
Die anderen folgen mir auf dem Fuß nach er meinte - nemlich - noch mehr Retter" - die Teublitzer wähnten jedoch - "noch mehr ruhestoerendes sturmlustiges Gesindel", und fingen an, Sturmglocken zu läuten, um auch die Nachbarsorte zu Hilfe zu rufen.
Nun wurde der Akt tragisch:
die noch imer alles verkehrt auffaßenden Schloßbewohner waren schon sprachlos geworden; wer einen Schlupfwinkel fand verkroch sich, wer entkommen konnte, entfloh, und der Platzkomandant, Verwalter Strauß, verließ seinen Posten, sprang über die hintere Gartenhecke, und lief durch das hinten sich anschließende, grosse Moor bis an den Unterleib versinkend, mit kaltem Todesschweiß auf der Stirne nach Saltendorf; (orig.pag.191) um dort bei Herrn Pfarren Grabinger Hilfe und Rettung zu finden.
Nun wollen wir wieder zum unsern treuen Unterthanen zurückkehren; -
In Teublitz war der Anblick gräßlich; - betrachten wir denn die feßellose Heerde, mit allen moeglichen Waffen mit fanatischer Wuth für den Schutz ihrer Gutsherrschaft beseelt, - die Weiber und Kinder mit ihrem Geschrei die Sturmglocken übertoenend, den entwaffneten Landwehrmann, den sie ebenfalls für einen Feind hielten, in der Mitte, gesonnen, - ihn zu viertheilen, wen sich das Mißverständniß nicht bald aufgeklaert haette.
Doch als endlich Triesl zu Worte kam und erklaerte, er sei bestellt, um für die Gutsherrschaft zu kaempfen, legte sich allmählich der Sturm, und verstumte endlich ganz unter Gelächter, als der bis in die Leibesmitte mit Koth und Lehm beschmutzte Verwalter unter Begleitung des Herrn Pfarrers heranschlich, und unter Aufklaerung der ganzen Don-Quixotiade in die geöffneten Thore einzog (orig.pag.192) wo denn auch allmählig die anderen bisher verkrochenen Festungsvertheidiger hervorschlichen;.
So waren denn saemtliche Partheien aliirt, und sah doch jeder seinen Nachbarn für den Gegner an.
Auch bei der Gutsherrschaft brachte die Nachricht Freude, als sie sah, daß alles sich aufopferte zu ihrem Schutze.
Kriegszeiten.
Wie schon in der Vorrede bemerkt, ist es nicht die Absicht des Chronisten, die verschiedenen Vorfälle und hier den Krieg zwischen Frankreich und Oesterreich, die Schlacht bei Regensburg anno 1809 historisch zu beschreiben, und waere solcher Arbeit auch nicht gewachsen, sondern es stellt derselbe den jetztlebenden und nachkommenden Bürgern seiner Vaterstadt, die Leiden und Bedrückungen ihrer Voreltern zu Zeiten jenes Krieges vom Jahre 1798 bis 1809 in einem wenn auch der schrecklichen Wahrheit bei weitem nicht gleichkomenden Bilde vor, und ist Schreiber dieses vollkommen (orig.pag.193) im Stande, davon, wenn auch zur betreffenden Zeit noch ungeboren, sehr vieles zu erzählen, da er das Glück hat, beide Eltern zu besitzten welche den Druck jener Zeiten schwer gefühlt haben, und alles getreulich wiedergegeben, was damalen in und um die Mauern Buglengenfelds vorging.
Die alten sich findenden Akten in diesem Betreffe geben ausser den Verrechnungen für Contributionen und Munition sehr wenig zu ersehen, und am allerwenigsten finden sich Belege über frühere Kriegs= und Durchzüge, z:B. über den Schwedenkrieg vom Jahre 1640 und spaeteren 1796-1811. Ein einziger unvollstaendiger Akt der magistratischen Kanzlei macht dem Verfasser es moeglich, den Durchzug von 6 Oestreichisch Gonzagischen Regimentern anzudeuten, der im Jahre 1640 im Monat August stattfand, und lautet das relerirende Produkt daraus folgendermassen.
Zur Verpflegung der durchmarschirenden 6 Keiserlichen Regimenter solle die Stadt Burglengenfeld:
2000 Leib Brod zu 1 1/2 Pfund
2 Ztner Fleisch
2 Schaf
7 Henner und 2 Hühner
20 Eimer Bier
1 Schilling Eier
2 Pf Butter oder Schmalz
1 Schaff Haber
6 f an Geld
1/2 Schaf weiß Brod zu backen.
in Bereitschaft halten, und auf Begehren ins Quartier, wohin es erfordert wird, unverzüglich bei wirklich unbeliebender Execution liefern Burglengenfeld 4 August 1640
Simon Labrique Herr zu Lanoy Landrichter allda und Oberkriegskomissair.
Weiters war die Stadt sehr belastet mit Einquartirung im Jahre 1796-1799 unter Landrichter Taenzl bei dem Durchzuge von 4 k k Oestreichischen Makischen Kürassirregimentern, wovon besonders die Bedrückung der Einwohnerschaft im Jahre 1796 in grossem Masse muß stattgefunden haben, weil die Bürgerschaft zum Danke der endlichen Erloesung v: französischer Einquartirung nun Wahlfarth zur wunderthaetigen Muttergottes auf dem Kreuzberg (orig.pag.195) nach Schwandorf veranlaßte, und eine Wachskerze mit der Inschrift.
Tha VM at Vrgae VIrg InIs aVxILIo a gaLLIs SerVata BVrgLengenfeLDa TVIS Vlrgo a VXILIIs et VICTriCI aqVIL ae noXla
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